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   BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75   

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BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75 (https://dejure.org/1977,3001)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75 (https://dejure.org/1977,3001)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1977 - 7/12/7 RAr 109/75 (https://dejure.org/1977,3001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Frage, welche Erkenntnismittel bei der Beurteilung der Entwicklung des Arbeitsmarktes iS von AFG § 36 heranzuziehen sind

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 54
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Um Ausbildung iS des § 40 AFG handelte es sich jedenfalls nicht; denn der Kläger hatte bereits mit dem Abschluß der ersten von ihm besuchten Bildungsmaßnahme (CPL II und IFR) den auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Beruf des Berufsflugzeugführers erreicht (so zum Berufsflugzeugführer BSGE 44, 54, 56 f = SozR 4100 § 36 Nr. 16).

    Ausbildung iS des § 40 AFG kann aber nur die erste zu einem auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluß führende Maßnahme der beruflichen Bildung sein; alle späteren Schritte sind demgemäß Fortbildung oder Umschulung (vgl nur: BSGE 44, 54, 56 mwN = SozR 4100 § 36 Nr. 16; Hennig in Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand Juli 1998, RdNrn 29 und 30 zu § 40 mwN).

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Der Wechsel vom Beruf des Kraftfahrzeugmechanikers zum Fahrlehrer beruht für den Kläger auf einer Umschulung, weil die bisherigen Fertigkeiten für die angestrebte neue berufliche Tätigkeit keine oder nur eine unwesentliche Bedeutung haben, also ein Beruf mit neuem Inhalt erlernt wird (vgl ua BSGE 38, 174; 40, 234; 44, 54, 56).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Dies hat im einzelnen zur Folge, daß der Beklagten in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Senats zu § 36 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zum einen ein gewisser Freiraum bei der gemäß § 39 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zulässigen Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zuzubilligen ist (vgl: BSGE 44, 54, 58 f = SozR 4100 § 36 Nr. 16; BSG, Urteil vom 22. November 1977 - 7 RAr 61/76 -, DBlR Nr. 2303a zu, § 36 AFG; Urteil vom 15. Oktober 1979 - 7 RAr 81/78 -, DBlR Nr. 2633a zu § 47 AFG; Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 RAr 109/78 -, DBlR Nr. 2510a zu § 36 AFG; Urteil vom 14. Februar 1984 - 7 RAr 1/84 -, unveröffentlicht; vgl auch BSG SozR 4100 § 43 Nrn 9 und 18 und Gagel, AFG, Stand Januar 1996, RdNrn 74 f Vor § 33).
  • LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Ausbildung kann nur die erste zu einem auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluss führende Maßnahme der beruflichen Bildung sein; alle späteren Schritte sind demgemäß Fortbildung oder Umschulung (vgl. noch zu § 40 AFG BSG, Urteil vom 04.02.1999, B 7 AL 12/98 R juris Rn 18; BSG vom 21.6.1977, 7/12/7 RAr 109/75 = BSGE 44, 54 = SozR 4100 § 36 Nr. 16 mwN).
  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 74/79

    Zur Frage, wann die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme notwendig ist

    Es bedarf daher keiner Erörterung, ob eine Differenzierung, wie sie die Beklagte offenbar für erforderlich hält, rechtlich und tatsächlich überhaupt möglich wäre, auch nicht, ob sie dem Sinn der Bildungsförderung nach dem AFG entspräche (vgl dazu ua BSGE 44, 54, 60}.

    Abgesehen davon, daß das LSG nichts dazu festgestellt hat, welche Aussichten für den Kläger nach Abschluß der Bildungsmaßnahme bestanden hätten - eine Frage, die jedenfalls bei der Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Förderung iS von 5 56 Nr. 5 AFG nicht unbeantwortet bleiben darf (BSGE 44, 54, 59) -, sondern sich insoweit nur auf Zahlen für den Monat September 1976 gestützt hat, kommt es hierauf für die Anwendung des 5 44 Abs. 2 Nr. 5 AFG nicht an.

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Dies ist überzeugend, denn für die Überprüfung der auf die Bildungsveranstaltung selbst bezogenen Zweckmäßigkeitskontrolle können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe herangezogen werden als für die Prüfung der individuellen Zweckmäßigkeit nach § 36 Nr. 3 AFG (vgl dazu nur BSGE 44, 54, 58 f = SozR 4100 § 36 Nr. 16; BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1).
  • BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92

    Maßnahme der beruflichen Bildung - Beurteilung der Erfolgsaussicht Behinderter -

    Bei der vorausschauenden Beurteilung der persönlichen Eignung eines Auszubildenden handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSGE 38, 138, 143 f; 44, 54, 58; 67, 228, 231) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

    lassen, nicht außer Betracht bleiben (vgl zB BSGE 44, 54, 59 f = SozR 4100 5 36 Nr. 16 S 43 f; BSGE 45, 242, 243 = SozR 2200 5 1248 Nr. 18 S 40).
  • BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    BSGE 44, 54, 60 = SozR aaO Nr. 16; vgl auch das Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 29/88 -).
  • LSG Hessen, 16.09.1998 - L 6 EG 1331/97

    Erziehungsgeld - Ermittlung des voraussichtlichen Jahreseinkommens

    Zwar ist es grundsätzlich zutreffend, daß der Umstand, wonach sich eine getroffene Prognose im Nachhinein bestätigt, im allgemeinen nicht unberücksichtigt bleiben darf (BSG Urteil vom 21.6.1977 -- 7/12/7 RAr 109/75 = SozR 4100 § 36 Nr. 16 und Urteil v. 23.6.1981 -- 7 RAr 49/80 = SozR 4100 § 44 Nr. 33).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77

    Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts -

  • LSG Hessen, 16.09.1998 - L 6 EG 1061/97

    Erziehungsgeld - Einkommensermittlung - Einkommensprognose - mangelnder Nachweis

  • LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Eg 260/95

    Erziehungsgeld - Anrechnung - Einkommen - Prognoseentscheidung

  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 92/80
  • BSG, 22.11.1977 - 12 RAr 33/76

    Die Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung iS von

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 109/78

    Unterscheidung von Fortbildung und Umschulung - Zweckmäßigkeit iS von AFG § 36 -

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