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   BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76   

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https://dejure.org/1977,214
BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76 (https://dejure.org/1977,214)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1977 - 2 RU 53/76 (https://dejure.org/1977,214)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 (https://dejure.org/1977,214)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 90
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.03.1973 - 7 RU 11/70

    RVO - Zeitlicher Geltungsbereich - Hineinwirken in das neue Recht -

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
    Die Erkrankung des Klägers sei aber auch nicht nach § 551 Abs. 2 RVO zu entschädigen, nach dem, wie das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 20. März 1973 - 8/7 RU 11/70 (BSGE 35, 267) dargelegt habe, in Härtefällen eine Entschädigung zu gewähren sei.

    Diese Auffassung widerspreche dem Gesetz und könne auch nicht auf die Entscheidung BSGE 35, 267 gestützt werden.

    Die Bezugnahme des Berufungsurteils auf die Entscheidung des BSG - Urteil vom 20. März 1973 - 8/7 RU 11/70 (BSGE 35, 267) sei unzutreffend, da das BSG die Vorschrift nicht als Härteklausel angesehen habe.

    Ein derartiges Verständnis der Norm kann auch nicht auf das Urteil des BSG vom 20. März 1973 - 8/7 RU 11/70 (BSGE 35, 267) gegründet werden.

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 212/63
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
    § 551 Abs. 2 RVO, eingefügt durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl. I 241), soll, wie sowohl aus der amtlichen Begründung (vgl. BT-Drucks. IV/120, S. 55, zu § 552) als auch aus Sinn und Zweck der Norm folgt, Härten beseitigen helfen, die sich vor Inkrafttreten des UVNG aus dem reinen Listensystem des § 545 RVO a.F. ergaben, nachdem nur die in der BKVO aufgeführten Krankheiten entschädigungspflichtig waren (BSGE 22, 63, 67).

    Die Nichtaufnahme der Krankheit Elektroschweißerlunge in die 7. BKVO, deren Verfassungsmäßigkeit der erkennende Senat in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (vgl. u.a. BVerfGE 31, 357, 362; BSGE 22, 63, 65) verstößt nicht, wie von der Revision geltend gemacht, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
    Dieser ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlicher Grund nicht finden läßt, die Entscheidung sich also als willkürlich darstellt (BVerfGE 31, 212, 218).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70

    Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
    Die Nichtaufnahme der Krankheit Elektroschweißerlunge in die 7. BKVO, deren Verfassungsmäßigkeit der erkennende Senat in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (vgl. u.a. BVerfGE 31, 357, 362; BSGE 22, 63, 65) verstößt nicht, wie von der Revision geltend gemacht, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
    § 551 Abs. 2 RVO, eingefügt durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl. I 241), soll, wie sowohl aus der amtlichen Begründung (vgl. BT-Drucks. IV/120, S. 55, zu § 552) als auch aus Sinn und Zweck der Norm folgt, Härten beseitigen helfen, die sich vor Inkrafttreten des UVNG aus dem reinen Listensystem des § 545 RVO a.F. ergaben, nachdem nur die in der BKVO aufgeführten Krankheiten entschädigungspflichtig waren (BSGE 22, 63, 67).
  • BSG, 29.09.1964 - 2 RU 30/64

    Entschädigungsanspruch auf Grund der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung -

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
    Neu im Sinne des § 551 Abs. 2 RVO sind medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse dann, wenn sie erst nach Erlaß der letzten BKVO bekanntgeworden sind (BSGE 21, 296, 298) oder sich erst nach diesem Zeitpunkt zur Berufskrankheitenreife verdichtet haben (LSG Niedersachsen, RdL 1974, S. 245, 247; LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 1976, S. 27, 29; Brackmann, a.a.O., S. 492v; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 551 Anm. 19).
  • BSG, 22.06.2023 - B 2 U 11/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als

    § 9 Abs. 2 SGB VII stellt keinen Auffangtatbestand und keine allgemeine Härtefallregelung dar, um im Einzelfall individuelle Härtelagen auszugleichen (BSG Urteil vom 23.6.1977 - 2 RU 53/76 - BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9 = juris RdNr 20; s auch Gegenäußerung der BReg zum Vorschlag des BR zur Einführung einer Härtefallregelung bei Seltenheit von Gefährdungen, geringen Betroffenenzahlen oder in Fällen des Zusammenwirkens von mehreren potenziell krebserzeugenden Gefahrstoffen, BT-Drucks 19/17586 S 153, 163 zu einem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 7. SGB IV -Änderungsgesetzes - vom 4.3.2020) .

    Das Untätigbleiben des Verordnungsgebers nach Vorliegen neuer Erkenntnisse steht einer (bewussten) Ablehnung nicht gleich (BVerfG Beschluss vom 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79 - BVerfGE 58, 369 = SozR 2200 § 551 Nr. 19, juris RdNr 15 f mwN; BSG Urteile vom 21.1.1997 - 2 RU 7/96 - juris RdNr 17, vom 4.8.1981 - 5a/5 RKnU 1/80 - SozR 2200 § 551 Nr. 18 = juris RdNr 36 und vom 23.6.1977 - 2 RU 53/76 - BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9 = juris RdNr 21).

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Diese Vorschrift ist keine "Härteklausel", nach der nur deshalb zu entschädigen wäre, weil die Nichtentschädigung für den Betroffenen eine individuelle Härte bedeuten würde (BSGE 44, 90, 93).

    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO kann es deshalb nur sein, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine Berufskrankheit zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zu BKVO noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 44, 90, 92; BSG SozR 5670 Anl. 1 Nr. 4302 Nr. 1; SozR 2200 § 551 Nr. 18; BVerfG SozR 2200 § 511 Nr. 19).

    Neu sind solche Erkenntnisse nur, wenn sie erst nach Erlaß der letzten Anlage 1 zur BKVO bekanntgeworden oder erst danach gewonnen worden sind oder sich erst nach diesem Zeitpunkt zur Berufskrankheitenreife verdichtet haben (BSGE 21, 296, 298; 35, 267, 268; 44, 90, 93; 49, 148, 150; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18; vgl. auch BVerfG SozR 2200 § 51 Nr. 19; Brackmann aaO S. 492p m.w.N.).

    Sie ist stets von jenen Erkenntnissen des Verordnungsgebers ausgegangen, die auf sonstige Weise festgestellt werden konnten (BSGE 44, 90, 94; 49, 148, 150; BSG Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 63/76 - BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18).

    Das LSG hat keine nach der zur Zeit geltenden Neufassung der Anlage 1 zur BKVO gewonnenen oder erst danach dem Verordnungsgeber bekanntgewordenen oder sich zur Berufs-krankheitenreife verdichteten neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse i.S. der oben aufgezeigten Rechtsprechung des BSG festgestellt, die nach bewährten Forschungsergebnissen hinreichend wissenschaftlich gefestigt sind und nach denen die für die Feststellung von Berufskrankheiten erforderlichen Voraussetzungen - die, wie bereits dargelegt, auch im Rahmen des § 551 Abs. 2 RVO erfüllt sein müssen (BSGE 44, 90, 93) - auch bei Meniskusschäden bei Arbeiten über Tage gegeben sind.

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats enthält diese Vorschrift keine "Härteklausel", nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als "Wie-BK" anzuerkennen wäre ( vgl nur BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 - BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG vom 14 November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9) .
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