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   BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 14/77   

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https://dejure.org/1978,9187
BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 14/77 (https://dejure.org/1978,9187)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1978 - 6 RKa 14/77 (https://dejure.org/1978,9187)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1978 - 6 RKa 14/77 (https://dejure.org/1978,9187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzkassen - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Auswahl-Richtlinien - Anwendbarkeit für Honorarabrechnungen - Neue Zulassung des Arztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

    Auszug aus BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 14/77
    In einem solchen Falle ergibt sich vielmehr die Unwirtschaftlichkeit der Behandlungsweise in der Regel schon aus einem Vergleich mit den Durchschnittswerten, es sei denn, daß Besonderheiten der jeweiligen Praxis einen Mehraufwand des Arztes rechtfertigen oder zwischen diesem und einem Minderaufwand in anderen Leistungebereichen ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl BSGE 11, 102, 112 ff; 17, 79; 19, 125; SozR 2200 5 568n Nr. 5).
  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

    Auszug aus BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 14/77
    Bei Überschreitung des Vergleichswerts um mehr als 100 % liegt "jedenfalls ein solches Mißverhältnis (vgl BSGE 19, 123, 128).
  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 14/77
    In einem solchen Falle ergibt sich vielmehr die Unwirtschaftlichkeit der Behandlungsweise in der Regel schon aus einem Vergleich mit den Durchschnittswerten, es sei denn, daß Besonderheiten der jeweiligen Praxis einen Mehraufwand des Arztes rechtfertigen oder zwischen diesem und einem Minderaufwand in anderen Leistungebereichen ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl BSGE 11, 102, 112 ff; 17, 79; 19, 125; SozR 2200 5 568n Nr. 5).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 26.4.1978 (BSGE 46, 145, 151 = SozR 5550 § 14 Nr. 2 S 7) eine außergewöhnlich niedrige Fallzahl als mögliche Praxisbesonderheit angesehen hat, hat er diese Auffassung bereits mit Urteil vom 2.9.1987 (SozR 2200 § 368n Nr. 50) aufgegeben.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluß der Prüfung nach Durchschnittswerten bei

    Als ein solcher Grund ist in der Rechtsprechung des Senats seit langem anerkannt, daß die Fallzahl des zu prüfenden Arztes so gering ist, als sie (Fall-)Zahlenbereiche unterschreitet, unterhalb derer ein statistischer Vergleich nicht mehr aussagekräftig ist (vgl BSG SozR 2200 § 368n Nr. 50 S 171; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 44 S 149 unter Hinweis auf BSGE 46, 145, 151 = SozR 5550 § 14 Nr. 2 sowie die Analyse bei Raddatz, Die Wirtschaftlichkeit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Versorgung in der Rechtsprechung - WKR -, 1995, Abschn 6.1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2017 - L 11 KA 54/16

    Vertragsarzthonorar

    Der Mehraufwand bei Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit kann jedenfalls dann nicht mehr hingenommen werden, wenn seine Quartalsabrechnungen in einem offensichtlichen Missverhältnis zu seiner Fachgruppe stehen (BSG, Urteil vom 26.04.1978 - 6 RKa 14/77 -).
  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 2/85
    Außergewöhnlich niedrige Fallzahlen können nach der Rechtsprechung des Senats für die Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise bedeutsam sein (BSGE 46, 145, 151).

    Es kann daher gerechtfertigt sein, die ersten Abrechnungen des Arztes mit anderen Maßstäben zu messen als die späteren (vgl BSGE 46, 145, 150).

  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 19/87

    Prüfung - Ermessen - KZÄV - Honorar-Kürzung - Neuzulassung

    Er beruft sich in erster Linie auf die Entscheidungen BSGE 46, 145, 150 und 55, 110, 114; die Tatsache der Neuzulassung des geprüften Arztes bei der Honorarkürzung wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit habe unberücksichtigt zu bleiben.
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