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   BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77   

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https://dejure.org/1978,3101
BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77 (https://dejure.org/1978,3101)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1978 - 3 RK 47/77 (https://dejure.org/1978,3101)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1978 - 3 RK 47/77 (https://dejure.org/1978,3101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 183
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76

    Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 28. September 1976 (BSGE 42, 229) dargelegt, dass das Sachleistungsprinzip nicht ausschließt, dass der Versicherte einen bestimmten Eigenanteil zu einem Hilfsmittel trägt.
  • BSG, 27.08.1968 - 3 RK 27/65

    Ersatzansprüche des Sozialhilfeträgers - Leistungsbereitschaft der Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77
    Bei dieser Sachlage ist die Voraussetzung des Ersatzanspruchs nach § 1531 Satz 1 RVO erfüllt, da die Klägerin einen Hilfsbedürftigen unterstützt hat (vgl. BSGE 28, 199, 200).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen

    Auszug aus BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77
    Ebenso kann nicht zweifelhaft sein, dass die Hörgeräte als Hilfsmittel i.S. der §§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und § 182b RVO anzusprechen sind (vgl. BSGE 33, 263, 264).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Der Anspruch nach § 33 Abs. 1 SGB V umfaßt nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch Teile und Zubehörteile, die nicht den Begriff des wesentlichen Bestandteils erfüllen, wenn sie nur zum Gebrauch des Hilfsmittels erforderlich sind (vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 (Lese-Sprechgerät); vgl unter Geltung der RVO: BSGE 46, 183, 185 = SozR 2200 § 182b Nr. 7 und BSG SozR 2200 § 182b Nr. 11 (Akkus mit Ladegerät für Hörgeräte); zur Rechtslage nach § 33 SGB V vgl BT-Drucks 11/2237, S 174: "... mit dem dazu individuell nötigen Zubehör", sowie die oben genannte Entscheidung zum Lese-Sprechgerät).

    Dementsprechend wurde für den Betrieb des Hilfsmittels "Hörgerät" auch die (Erst-)Ausstattung mit Batterien zugesprochen (BSGE 46, 183 = BSG SozR 2200 § 182b Nr. 7).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr 16 und § 31 RdNr 11; Löschau, aaO, § 55 RdNr 49; vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/17 R

    Entsorgung von Inkontinenzmaterial auf Kosten der Krankenkasse?

    Der Anspruch erstreckt sich vielmehr grundsätzlich auf all dasjenige, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen, zB auf die Erstausstattung eines Hörgerätes mit Batterien (vgl BSGE 46, 183 = SozR 2200 § 182b Nr. 7; aus dem Bereich der Sozialhilfe BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5; abweichend im Bereich der privaten Krankenversicherung BGH Beschluss vom 13.5.2009 - IV ZR 217/08, juris) , auf die Unterhaltskosten für einen Blindenführhund (BSGE 51, 206, 209 = SozR 2200 § 182b Nr. 19 S 53 f) , die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für einen Elektrorollstuhl (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11) sowie Energiekosten für das Wiederaufladen des Akkus eines Elektrorollstuhls (BSGE 80, 93, Leitsatz und S 95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24, Leitsatz und S 137 f; ebenso für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung BSG SozR 4-2700 § 31 Nr. 1; für das soziale Entschädigungsrecht BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6; vgl auch aus dem Bereich des Beamtenversorgungsrechts BayVGH Beschluss vom 10.4.2008 - 3 B 04.86, juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19

    Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag;

    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal umfasst der Hilfsmittelanspruch darüber hinaus die Gewährung von Zubehör, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen bzw zu erhalten ( BSG, Urteil vom 18. Mai 1978 - 3 RK 47/77 ).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 11/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Ladestrom -

    Daher umfasst die Versorgung mit einem Hilfsmittel grundsätzlich auch die Versorgung mit der Energie, die zur Nutzung des Hilfsmittels erforderlich ist (vgl zu Hörgerätebatterien: BSGE 46, 183 = SozR 2200 § 182b Nr. 7).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 56/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Betriebskosten -

    Aus diesem Grunde wurde die KK verpflichtet, die für ein Hörgerät notwendigen Batterien oder ein Batterieladegerät zu übernehmen (BSGE 46, 183 = SozR 2200 § 182b Nr. 7; SozR 2200 § 182b Nr. 11; vgl ferner Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S 386r).
  • LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger

    Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr. 16 und § 31 RdNr. 11; Löschau, aaO, § 55 RdNr. 49; vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • SG Berlin, 01.03.2024 - S 89 KR 683/21

    Genehmigungsfiktion, Hilfsmittel, für den Gebrauch notwendiges Zubehör,

    Die Krankenkasse muss ein Hilfsmittel, auf welches man einen Anspruch hat, im gebrauchsfertigem Zustand zur Verfügung stellen (BSG, Urteil vom 18. Mai 1978 - 3 RK 47/77, Nr. 7 - juris).

    Dies folgt aus dem Grundgedanken der Solidarität der Versicherten, wonach der einzelne Versicherte Ansprüche nur im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen stelle (BSG, Urteil vom 18. Mai 1978 - 3 RK 47/77, Rn. 16 - juris).

  • SG Halle, 02.08.2018 - S 22 KR 511/17

    Gesetzliche Krankenversicherung: Übernahme von Stromkosten für einen

    (Rn 15) Der Anspruch nach § 33 Abs. 1 SGB V umfasst nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch Teile und Zubehörteile, die nicht den Begriff des wesentlichen Bestandteils erfüllen, wenn sie nur zum Gebrauch des Hilfsmittels erforderlich sind (vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 (Lese-Sprechgerät); vgl unter Geltung der RVO: BSGE 46, 183, 185 = SozR 2200 § 182b Nr. 7 und BSG SozR 2200 § 182b Nr. 11 (Akkus mit Ladegerät für Hörgeräte); zur Rechtslage nach § 33 SGB V vgl BT-Drucks 11/2237, S 174: " ... mit dem dazu individuell nötigen Zubehör", sowie die oben genannte Entscheidung zum Lese-Sprechgerät).

    Dementsprechend wurde für den Betrieb des Hilfsmittels "Hörgerät" auch die (Erst-)Ausstattung mit Batterien zugesprochen (BSGE 46, 183 = BSG SozR 2200 § 182b Nr. 7).

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 V 11/98 R

    Kriegsopferversorgung - Hörgerät- anerkannter Gesundheitsschaden -

    Daneben obliegt der Versorgungsverwaltung zwar die - nachgehende - Pflicht, das einmal bewilligte Gerät während der Laufzeit funktionsfähig zu erhalten (vgl § 13 Abs. 1 und 4 BVG), insbesondere die Kosten für Batterien, Reparaturen und Ohrpaßstücke (als Folgeleistungen) zu tragen (vgl hierzu BSGE 46, 183, 185 = SozR 2200 § 182b Nr. 7 S 19; Fehl in Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl, § 13 BVG RdNrn 63, 64).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 18/08

    Eintragung in das Hilfsmittelverzeichnis; Hilfsmitteleigenschaft; sachenrechtlich

  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 11/87

    Maßnahme der gesunden Lebensführung - Finanzierung - Versorgungsverwaltung -

  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 73/77

    Bereitstellung von Ersatzbatterien für ein Hörgerät durch die Krankenkasse

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2017 - L 11 KR 308/17
  • BSG, 19.02.1986 - 8 RK 65/84
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AL 228/04
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