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   BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 69/77   

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https://dejure.org/1978,1471
BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 69/77 (https://dejure.org/1978,1471)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1978 - 4 RJ 69/77 (https://dejure.org/1978,1471)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1978 - 4 RJ 69/77 (https://dejure.org/1978,1471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Begriff der AU und der Arbeitserprobung - Anwendung des krankenversicherungsrechtlichen Begriffs der AU in der RV

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 190
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Die Arbeitsunfähigkeit entfällt nämlich, wie das BSG ebenfalls bereits entschieden hat, nicht dadurch, daß sich der Versicherte in Anbetracht seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung für eine berufliche Neuorientierung öffnet und zu erkennen gibt, daß er zu einem Berufswechsel bereit ist (Urteil vom 24. Mai 1978 - BSGE 46, 190 = SozR 2200 § 182 Nr. 34; Urteil vom 2. Februar 1983 - 3 RK 43/81 - USK 8309; Urteil vom 2. Februar 1984 - SozR 4100 § 158 Nr. 6 S 6; Urteil vom 15. November 1984 - BSGE 57, 227, 229 f = SozR 2200 § 182 Nr. 96 S 199).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auch die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V vermittelt keinen Berufsschutz; ob sie in bestimmten Konstellationen - ähnlich wie Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation nach § 192 Abs. 1 Nr. 3 SGB V - einen vorher bestehenden krankenversicherungsrechtlichen Status aufrechterhält (vgl etwa den Sachverhalt der zum früheren Recht ergangenen Entscheidung BSGE 46, 190 = SozR 2200 § 182 Nr. 34), braucht hier wegen der vorhergehenden über sechsmonatigen Zugehörigkeit des Klägers zur KVdA nicht entschieden zu werden.
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Ein Vergleich mit anderen Bestimmungen des Rentenversicherungsrechts, zu dem @ 1259 RVG systematisch gehört, bestätigt das bisherige Ergebnis..ln verschieden 'nen Vorschriften wird ebenfalls die Arbeitsunfähigkeit im krankenversicherungsrechtlichen Sinn verstanden, ohne daß dies ausdrücklich durch einen entsprechenden Zusatz, wie zB in @ 560 Abs. 1, 5 580 Abs. 2, @ 1244s Abs. 6 Satz 1 Buchst b RVG, @ 13 Abs. 1 Satz 1 RehaAnglG vorgeschrieben ist (zu @ 1241e Abs. 1 RV02 BSGE 46, 190, 191 = SozR 2200 5 182 Nr. 54; BSGE 46, 295, 297 = SczR 2200 @1241é Nr. 4; BSGE 47, 176, 179 = SozR 2200 @ 1241eNr 7; 802R2200 @1241eNr 14; zu 5 1240 Satz 1: BSGE 46, 108, 109 f = SozR 2200 © 1240 Nr. 1; BSGE 48, 25, 25 = SczR 2200 5 1240 Nr. 6).
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