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   BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77   

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BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77 (https://dejure.org/1978,6798)
BSG, Entscheidung vom 09.03.1978 - 2 RU 99/77 (https://dejure.org/1978,6798)
BSG, Entscheidung vom 09. März 1978 - 2 RU 99/77 (https://dejure.org/1978,6798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweck der Regelung über die Anhörung - Voraussetzung für das Vorliegen eines öffentlichen Interesses - Möglichkeit der Nachholung einer Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 57
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Auszug aus BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77
    Wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 - näher ausgeführt hat, darf von der Anhörung nur aus den in Art. 1 § 34 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 6 SGB I abschließend aufgezählten Gründen abgesehen werden.

    Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 28. Juli 1977 (a.a.O.) eingehend mit der andersartigen Regelung in § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I 1253) auseinandergesetzt.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. Juli 1977 (a.a.O.) auch erörtert, ob eine auf Art. 1 § 34 Abs. 1 SGB I gestützte Klage u.a. voraussetzt, daß zumindest die Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei einer vorherigen Anhörung des Beteiligten besteht.

  • BSG, 29.03.1957 - 2 RU 129/55
    Auszug aus BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77
    Dem Sinn und Zweck des Art I § 34 Abs. 1 SGB I würde es nicht entsprechen, etwa daraus, daß § 1585 Abs. 2 Satz 2 RVO eine gewisse Bindungsfreiheit des Versicherungsträgers bei der Feststellung der Dauerrente normiert (vgl. BSGE 5, 96, 99), die Auffassung herzuleiten, daß es dann auch nicht der Anhörung des Beteiligten bedarf.
  • BSG, 19.12.1968 - 2 RU 153/66

    Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Umwandlungsbescheid

    Auszug aus BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77
    Um zu verhindern, daß eine Rente mit Ablauf von zwei Jahren nach dem Unfall gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 kraft Gesetzes zur Dauerrente wird, genügt es, daß der Versicherungsträger den Bescheid über die Feststellung der Dauerrente dem Verletzten vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Unfall zustellt (BSGE 29, 73).
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77
    Die Regelung über die Anhörung gehört mit in den Rahmen der Vorschriften des Allgemeinen Teils des SGB, die darauf abgestellt sind, die Stellung des Bürgers zu verbessern und das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialverwaltung und Bürger zu stärken (vgl. BT-Drucks. 7/868, S. 28).
  • Drs-Bund, 06.06.1975 - BT-Drs 7/3738
    Auszug aus BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77
    Da jedoch bereits gegenüber dem Regierungsentwurf des SGB I die Anhörungspflicht vom Gesetzgeber wesentlich verstärkt (vgl. BT-Drucks. 7/3738 S. 17 und 7/3786 S. 5) und damit bewußt von der Regelung des VwVfG abgewichen worden ist, sind bisher jedenfalls keine Anhaltspunkte ersichtlich, daß der Gesetzgeber dem Referentenentwurf insoweit zumindest mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit folgen wird.
  • BSG, 21.10.1958 - 2 RU 81/56
    Auszug aus BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77
    Eine Einbeziehung des Bescheides in das Revisionsverfahren ist grundsätzlich ausgeschlossen, da dem Kläger damit die Möglichkeit der Tatsachennachprüfung abgeschnitten wäre (vgl. BSGE 8, 164, 166; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 8. Aufl. S. 254) Sie ist nur dann als zulässig anzusehen, wenn der während des Revisionsverfahrens ergangene Bescheid den streitigen Bescheid aufhebt, aber die gleiche Rechtsfolge nur mit einer neuen Begründung ausspricht (BSGE 15, 105, 107).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsverfahren - Neufeststellungsbescheid -

    Einerseits soll durch die Vorschrift sichergestellt werden, daß der Betroffene aktiv auf das Verfahren der Sozialverwaltung und deren Entscheidung Einfluß nehmen kann; der Bürger soll vor Überraschungsentscheidungen und vor vorschnellen und vermeidbaren Eingriffen geschützt werden; darüber hinaus soll durch diese Verfahrensweise das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Sozialleistungsträger gestärkt werden (vgl hierzu Urteil des Senats vom 25. März 1999 - B 9 SB 14/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 1 S 9; BSGE 46, 57, 58 = BSG SozR 1200 § 34 Nr. 3, Nr. 4 S 20).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 103/96

    Feststellung der Erstattungspflicht nach § 128 AFG durch Grundlagenbescheid

    Die im Verwaltungsverfahren unterbliebene Anhörung kann im gerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt werden und hat die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte zur Folge, wie das BSG wiederholt entschieden hat (BSGE 44, 207 = SozR 1200 § 34 Nr. 2; BSGE 46, 57, 60 = SozR 1200 § 34 Nr. 3; BSGE 49, 229, 232 = SozR 1200 § 34 Nr. 10 mwN; BSGE 70, 133, 136 = SozR 3-1300 § 24 Nr G).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77

    Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission -

    Auch solche vorläufigen, noch nicht voll verfestigten Positionen sind eingriffsfähige Rechte i.S. des § 34 Abs. 1 SGB I, mag der Gesetzgeber dabei auch in erster Linie an Rechte gedacht haben, die dem Begünstigten unanfechtbar zuerkannt sind und erst später, etwa aufgrund veränderter Verhältnisse, wieder entzogen werden sollen (vgl. hierzu die Urteile des BSG vom 9. März und 31. Oktober 1978, 2 RU 99/77, 105/77 und 39/78, nach denen auch ein Bescheid, der eine vorläufige Rente entzieht und die Gewährung einer Dauerrente ablehnt oder diese niedriger als die vorläufige Rente festsetzt, in Rechte des Versicherten eingreift).
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78

    Anhörung

    Zur Anhörung nach SGB I § 34 Abs. 1 (Weiterentwicklung von BSG 28.07.1977 2 RU 31/77 = BSGE 44, 207, BSG 09.03.1978 2 RU 99/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 3).

    Diese Rechtsprechung habe der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 28. Juli 1977 (2 RU 30/77 und 2 RU 31/77) und vom 9. März 1978 (2 RU 99/77 und 2 RU 105/77) entwickelt.

  • BSG, 14.11.1984 - 1 RA 3/84

    Frist für Anhörung

    Deswegen ist eine vor Erlaß des Eingriffsaktes unterbliebene Anhörung des Betroffenen im Klageverfahren (vgl. BSG SozR 1200 § 34 Nr. 1 S. 2 f.; BSGE 44, 207, 210 f. = SozR a. a. O. Nr. 2 S. 8 ff.; BSGE 46, 57, 60 = SozR a. a. O. Nr. 3 S. 16; BSG SozR a. a. O. Nr. 4 S. 21; Nr. 6 S. 28; Nr. 8 S. 41; Nr. 9 S. 44; BSGE 49, 229, 232 = SozR a. a. O. Nr. 10 S. 48; BSG SozR a. a. O. Nr. 14 S. 62) oder im Berufungsverfahren (BSGE 47, 249, 253 = SozR 5670 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 3 S. 5) nicht mehr nachholbar.
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80

    Fehlende Anhörung - Mitteilung erheblicher Tatsachen - Minderung der

    Wie die Beklagte zutreffend angenommen hat, war sie zur Anhörung des Klägers vor dem Erlaß des Bescheides vom 15. März 1979, durch den die vorläufige Rente entzogen und eine Dauerrente abgelehnt werden ist, verpflichtet (s BSGE 46, 57; BSG SozR 1200 5 34 Nrn 4, 6, 9, 12).
  • LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02

    Aufhebung der Versicherungspflicht zur Sächsischen Landwirtschaftlichen

    Auch hier muss der Betroffene die Gelegenheit haben, sich vor allem zu den medizinichen Tatsachen und den ärztlichen Einschätzungen zu äußern, die Grundlage für die Entscheidung des Versicherungsträgers waren (vgl. BSGE 46, 57, 58).
  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79

    Unfallversicherungsträger - Vorläufige Rente - Dauerrente - Fristablauf - Unfall

    Ein Unfallversicherungsträger kann auch dann eine vorläufige Rente nicht entziehen und eine Dauerrente ablehnen (oder niedriger festsetzen als die vorläufige Rente), ohne dem Verletzten Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu haben, wenn ihm entscheidungserhebliche medizinische Gutachten erst so spät bekannt geworden sind, daß eine Anhörung in angemessener Frist vor Ablauf von 2 Jahren nach dem Unfall nicht mehr möglich ist (Fortführung von BSG 09.03.1978 2 RU 99/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 3).
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 53/83

    Voraussetzungen einer Anhörung

    Die gesetzliche Festlegung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren der Sozialverwaltung hat ähnliches Gewicht wie das Grundrecht des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren (BSGE 46, 57, 58; vom 30. März 1982 " 2 RU 15/81 BSG Urteil -;.
  • LSG Brandenburg, 24.07.2002 - L 3 KN 24/01

    Rechtmäßigkeit einer Rentenentziehung wegen gesundheitlicher Besserung nach § 48

    Sind z.B. ärztliche Gutachten eingeholt worden, so ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu diesen Gutachten zu äußern (BSGE 46, 57, 58 = SozR 1200 § 34 Nr. 3; BSG SozR 1200 § 34 Nrn. 9, 12; SozR 1300 § 24 Nrn. 2, 4).
  • LSG Sachsen, 26.07.2001 - L 6 KN 62/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs ; Gründe für die Absehung von einer Anhörung;

  • LSG Thüringen, 16.12.1999 - L 6 RA 486/99
  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 15/81
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 5/78
  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 7/79
  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 9/79
  • BSG, 11.07.1978 - 2 BU 89/78
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1980 - L 17 U 215/79
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 122/78
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 7/78
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