Rechtsprechung
BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 40/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Weitergewährung von Ausbildungsbeihilfe - Bedarfsberechung bei räumlicher Nähe zum Elternhaus - Möglichkeit, Pflegefälle im Elternhaus in die Berechnung mit einzubeziehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Unverheiratete volljährige Auszubildende unter 21 Jahren und AusbFöAnO §§ 11, 12 - Konformität mit dem GG - erhöhter Bedarfssatz bei Wohnsitz außerhalb des Elternhauses
Papierfundstellen
- BSGE 47, 227
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 21.03.1978 - 7 RAr 84/76
Kein höherer Bedarfssatz für Auszubildenden bei Unterbringung in einem Wohnheim …
Auszug aus BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 40/77
Die Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 2 A-Ausb setzt, wie der Senat bereits entschieden hat, nicht voraus, daß der Auszubildende in der Wohnung der Eltern tatsächlich wohnen kann (BSG 21. März 1978 - 7 RAr 84/76 -). - OLG Karlsruhe, 04.08.1976 - 3 W 38/76
Anspruch eines unverheirateten Kindes gegen die Eltern auf Unterhaltsgewährung …
Auszug aus BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 40/77
Auf die Unterhaltsgewährung in Natur dürfen Eltern ihre unverheirateten Kinder schon deshalb verweisen, weil sie dadurch wirtschaftlich entlastet werden und eine nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen sonst unvermeidliche Einschränkung des eigenen Lebenszuschnitt, ganz vermeiden oder mildern (OLG Karlsruhe, NJW 1977 S. 681 [OLG Karlsruhe 04.08.1976 - 3 W 38/76]).
- BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 39/06 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Wohnen …
Die Bedarfssätze, die für Auszubildende in betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildung in den §§ 11, 12 AusbFöAnO in weitgehender Übereinstimmung mit den Werten des BAföG (…vgl BSGE 69, 121 = SozR 3-4100 § 40 Nr. 5) geregelt waren, unterschieden zunächst zwischen Unverheirateten unter 21 Jahren sowie Verheirateten oder Personen über 21 Jahren (zur Ermächtigungskonformität dieser Unterscheidung BSGE 47, 227 ff = SozR 4440 § 11 Nr. 3). - BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 13/89
Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarf für den Lebensunterhalt - auswärtige …
Die Anwendung dieser Vorschrift auf volljährige Auszubildende komme nicht in Betracht, da diese nach dem Gesetz auf eine Unterhaltsgewährung in Natur nicht verwiesen werden dürften (BSGE 47, 227 = SozR 4440 § 11 Nr. 3). - LSG Berlin, 30.07.1999 - L 10 AL 143/97
Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe eines in Heimpflege Befindlichen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 18/78
Begriff 'Eltern' - 18. Lebensjahr - Bedarf für den Lebensunterhalt - …
Die einschränkende Bestimmung des AusbFöAnO § 11 Abs. 1 S 2 ist auf Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr anzuwenden (Festhaltung BSG 1978-12-05 7 RAr 40/77 = SozR 4440 § 11 Nr. 3).