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   BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 67/77   

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https://dejure.org/1978,2872
BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 67/77 (https://dejure.org/1978,2872)
BSG, Entscheidung vom 05.12.1978 - 7 RAr 67/77 (https://dejure.org/1978,2872)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 1978 - 7 RAr 67/77 (https://dejure.org/1978,2872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufliche Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufliche Fortbildung - Förderung - Umfang der beruflichen Tätigkeit - Feststellung - Grundwehrdienst - Arbeitslosigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.04.1976 - 7 RAr 16/74

    Zur Frage, ob der Wehrdienst zu den beruflichen Tätigkeiten gehört, die eine

    Auszug aus BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 67/77
    Für die Auslegung des AFG § 42 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht die Rechtsprechung des BSG zur Förderung einer beruflichen Umschulung unter der Bedingung von AFuU § 3 Abs. 2 vom 1969-12-18 (ANBA 1970, 85) herangezogen werden (vgl BSG 1976-02-19 12/7 RAr 16/74 = SozR 4460 § 3 Nr. 6).
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Demgemäß hat der Senat bereits früher betont, daß auch die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 AFuU vom 18. Dezember 1969 (ANBA 1970, 85) mit seiner Forderung nach einer dreijährigen beruflichen Vortätigkeit vor der Förderung einer Umschulung nicht ohne weiteres zur Auslegung von § 42 Abs. 1 AFG herangezogen werden kann (BSGE 47, 233, 235 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).

    Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 42 AFG nF entschieden hat, will diese Vorschrift in erster Linie verhindern, daß sogenannte "Durchstarter", die unmittelbar im Anschluß an die schulische oder betriebliche Berufsausbildung weiterführende Schulen besuchen oder ihre Ausbildung durch die Teilnahme an Lehrgängen vertiefen oder erweitern wollen, für diese Fortbildung Förderung erhalten (BSGE 47, 233, 234 ff = SozR 4100 § 42 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9; BSG, Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 68/78 -, DBlR Nr. 2431a zu § 42 AFG; vgl auch BSG SozR 4100 § 42 Nr. 10 und SozR 3-4100 § 42 Nr. 1).

    Es entspricht zwar der Absicht des Gesetzes (vgl BT-Drucks 7/4127 S 49), die Tätigkeit als Hausfrau einer beruflichen Tätigkeit iS des § 42 Abs. 1 AFG gleichzustellen (vgl dazu schon vor dem 1. Januar 1976 BSG, Urteil vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 -, DBlR Nr. 1829a zu § 47 AFG und BSGE 38, 109, 112 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; vgl auch BSGE 47, 233, 235 = SozR 4100 § 42 Nr. 7 und BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).

  • BSG, 21.05.1986 - 11b RAr 15/85

    Fortbildungsförderung - förderungsfähiger Personenkreis - berufliche Tätigkeit

    Ferner habe das Bundessozialgericht (BSG) für den Umfang der beruflicnen Tätigkeit auch Zeiten des Grundwehrdienstes berücksichtigt (Hinweis auf BSGE 47, 233).

    Ferner ist die Rechtsprechung zur Anrechnung des Grundwehrdienstes (BSGE 47, 233) für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung, weil sie auf besonderen, sich auf diesen Dienst beziehenden Erwägungen beruht und der Kläger im übrigen zwar Wehrdienst leisten sollte, ihn aber tatsächlich nicht geleistet hat.

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 97/88

    Förderungsfähiger Personenkreis bei berufliche Fortbildung und Umschulung

    Allerdings läßt § 42 AFG eine weite Auslegung dahin zu, daß es auf den Erwerb beruflicher Erfahrungen im weitesten Sinne ankommt (als Arbeitnehmer, Beamter, Selbständiger, Hausfrau und sogar im Wehr- und Ersatzdienst; BSGE 47, 233 = SozR 4100 § 42 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 42 Nrn. 9 und 10).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 68/78

    Berufliche Fortbildung - Berücksichtigung des Grundwehrdienstes - Zeitpunkt des

    Zeiten des Wehrdienstes sind dazu geeignet, die drei Jahre des AFG § 42 Abs. 1 Nr. 1 mitauszufüllen (vgl BSG 1978-12-05 7 RAr 67/77).
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