Rechtsprechung
   BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,7568
BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78 (https://dejure.org/1978,7568)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1978 - 3 RK 42/78 (https://dejure.org/1978,7568)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 42/78 (https://dejure.org/1978,7568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,7568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankengeld - Wiedergewährung - Verwaltungsakt - Arbeitsunfähigkeit - Entzug von Krankengeld

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.09.1962 - 4 RJ 329/60
    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78
    Die Voraussetzungen, unter denen rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, durch die Leistungen festgestellt werden sind, zurückgenommen werden dürfen, sind nach der Rechtsprechung des BSG für die Unfallversiche- rung und für die Rentenversichernng durch das Dritte und Sechste Buch der EVO im wesentlichen erschöpfend und abschließend geregelt (vgl für das Recht der Unfallversicherung insbesondere BSGE 18, 84, 88/91 und für das Recht der Rentenversicherung insbesondere BSGE 24, 205, 207; über besonders gelagerte Fälle vgl BSGE 17, 295, 298 und BSGE 20, 295).

    Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit-von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 293, 296; 50, 17, 20; 31, 190, 195; BSG Urt vom 21.9. 1977 - 4 HJ 115/76 - Soners 1978, 190).

  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 41/69

    Berechnung des Zeitraums der Krankengeldgewährung bei Arbeitsunfähigkeit und

    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78
    nicht die frühere Rechtsprechung des Senats in BSGE 31, 125 auf, sondern grenzen sich nur zu ihr ab (vgl V.Wulffen aaO S 158, 459).
  • BSG, 21.11.1961 - 3 RK 13/57
    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78
    Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit-von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 293, 296; 50, 17, 20; 31, 190, 195; BSG Urt vom 21.9. 1977 - 4 HJ 115/76 - Soners 1978, 190).
  • BSG, 27.05.1970 - 7 RLw 19/66

    Streitiges Weiterentrichtungsrecht - Rechtsnachfolge - Landwirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78
    Hinsichtlich der Rücknehmbarkeit-von Nichtleistungsbescheiden, etwa fehlerhafter Bescheide einer Krankenkasse über die Befreiung von der Versicherungspflicht, kommen die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts infrage (BSGE 15, 252, 256; 17, 295, 298; 20, 293, 296; 50, 17, 20; 31, 190, 195; BSG Urt vom 21.9. 1977 - 4 HJ 115/76 - Soners 1978, 190).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Die Verwaltung ist bereits mit dem Erlaß des Verwaltungsaktes, also mit seiner Bekanntgabe gegenüber dem Betroffenen (§ 37 SGB X), an ihn gebunden (§ 39 Abs. 1 S 1 SGB X; vgl zB BSGE 47, 288, 292 = SozR 2200 § 183 Nr. 19; BSGE 53, 284, 287 = SozR aaO), von Fällen der Anfechtung durch Drittbetroffene abgesehen, die - da sie keinen Fall der reformatio in peius betreffen - außer Betracht bleiben können.
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Ausdrücklich aufgegeben wurde diese Konzeption nur für die Bewilligung von Krankengeld (seit BSGE 47, 288 = SozR 2200 § 183 Nr. 19), aber auch hier ließ die Rechtsprechung keine zeitlich unbeschränkte, nur unter dem Vorbehalt der Änderung der Verhältnisse stehende Bindungswirkung zu (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51).
  • BSG, 25.11.1981 - 3 RK 44/80
    Daran ändere nichts der Umstand, daß das Krankengeld mit einer Begründung versagt worden sei, die die Beklagte angesichts der späteren Rechtsprechung des BSG (BSGE 47, 288 ff) selbst nicht mehr aufrechterhalten habe.

    nur durch konkludente Handlung, zB Überweisung des Geldes, erfolgt sein sollte (BSGE 47, 288, 290 = SozR 2200 5 485 RVG Nr. 49).

    Das hat der Senat Verlaufe dieses Rechtsstreits durch Entscheidungen in anderen Verfahren klargestellt'(ua BSGE 47, 288 ff).

    Es ist daher geboten, die Klägerin so zu stellen, wie sie gestanden hätte, wenn der Rechtsstandpunkt, den der Senat in seiner Entscheidung 20. Dezember 1978 42/78 (BSGE 47, 288 ff) vom - 5 BK -.

    Krankengeldzahlung auch dann verpflichtet gewesen, wenn sie mit einem positiven Ausgang des Rentenverfahrens hätte rechnen dürfen; Die-Zusicherung, die damals noch ausstehende Entscheidung des Senats in der Sache 3 BK 42/78 (BSGE 47, 288 ff)" auch im vorliegenden Fall zu beachten, war daher unabhängig von der späteren Rentengewährung (vgl hinsichtlich dieser Frage Absatz'ö des seit 1. Januar 1981 geltenden % 54 SGB X).

  • LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80

    Krankengeld; Verwaltungsakt; Pflichtversicherung; Rücknahme; freiwillig

    Dazu gehören auch die Entscheidungen des Krankenversicherungsträgers über einen geltend gemachten Krankengeldanspruch, gleichgültig in welcher Form sie dem Berechtigten bekanntgemacht werden, ob dies durch förmliches Schreiben, mündlich, durch Mitteilung in Form von Auszahlungsscheinen oder nur durch konkludente Handlung (Überweisung des Geldes) erfolgt (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19).

    Der Rechtsprechung des BSG (BSGE 25, 280; 32, 52; BSG SozR Nrn. 3 und 4 zu § 223 RVO), die aus diesen Erwägungen heraus der Gewährung von Kassenleistungen außer in Fällen eines darüber geführten Streits regelmäßig den Charakter "schlichten" Verwaltungshandelns beimißt, kann der Senat deshalb nicht folgen Auch der 3. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 42/78 - (SozR 2200 § 183 Nr. 19) erhebliche Bedenken geäußert (ebenso Schroeder-Printzen in Festschrift für Walter Bogs, 1967, S. 185, 195) und jedenfalls für den zu entscheidenden Fall der Wiedergewährung von Krankengeld bei durchgehend unstreitiger Arbeitsunfähigkeit einen Verwaltungsakt angenommen (so auch Urteil des Senats vom 24. September 1980 - L 8/Kr - 1413/78 -).

    Liegen hiernach aber verbindliche Verwaltungsakte vor, die den rechtlichen Grund für das dem Kläger in der Zeit vom 1. November 1979 bis 12. Januar 1980 gezahlte Krankengeld darstellen, so war eine Rücknahme und Neuberechnung nur unter den Voraussetzungen des § 1744 RVO möglich (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19), die aber eindeutig nicht vorliegen.

    Eine Rücknahme nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts kommt nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der der Senat zustimmt, nur bei Nichtleistungsbescheiden in Betracht (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 1980 - 3 RK 18/78).

  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    ; BSGE 47, 288, 292 = SozR 2200.
  • LSG Hessen, 24.09.1980 - L 8 KR 1413/78

    Entziehung von Krankengeld; Wiedergewährung von Krankengeld; Verwaltungsakt;

    3. Ist die Wiedergewährung nicht unter zulässigem Vorbehalt erfolgt und liegt Arbeitsunfähigkeit vor, so kann das wiedergewährte Krankengeld nur unter den Voraussetzungen des § 1744 RVO entzogen werden (Anschluß an BSG v. 20.12.1978 - 3 RK 42/78 = SozR 2200 § 183 Nr. 9).

    Selbst wenn die Leistungsbewilligung nicht durch ausdrücklichen Bescheid oder durch formlose Schreiben, sondern nur mündliche oder - wie hier - durch Mitteilung in Form eines Auszahlungsscheins oder gar nur durch konkludente Handlung (Überweisung des Geldes) erfolgt, handelt es sich immer um einen Verwaltungsakt (so Urteil des BSG vom 20.12.1978 - 3 RK 42/78 SozR 2200 § 183 Nr. 19).

    Im vorliegenden Fall ist grundsätzlich § 1744 RVO anwendbar (vgl. BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19), wonach unter den in den Nrn. 1 bis 6 näher geregelten Voraussetzungen gegenüber einem bindenden Verwaltungsakt eines Versicherungsträgers eine Prüfung beantragt und vorgenommen werden kann.

  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/78

    Rückwirkende Aufhebung eines Bescheides - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen -

    Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (vgl. BSGE 15, 252, 256 = SozR Nr. 2 zu § 173 Reichsversicherungsordnung -RVO-; BSGE 17, 295, 298 = SozR Nr. 4 zu § 1286 RVO; SozR Nr. 40 zu § 1246 RVO; BSGE 30, 17, 20 = SozR Nr. 63 zu § 77 SGG; BSGE 31, 190, 195 = SozR Nr. 3 zu § 27 GAL vom 14. September 1965; BSGE 47, 288, 289 = SozR 2200 § 183 RVO Nr. 19; BSG vom 21. September 1977 - 4 RJ 113/76 - DAngV 1978, 397, 398) bei Nichtleistungsbescheiden grundsätzlich anwendbar.
  • BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R

    Altershilfe für Landwirte - Rückforderung - Beitragszuschuß und

    Soweit in der Gewährung der Leistung durch die Beklagte nicht bereits ein konkludenter Verwaltungsakt (vgl zum Verwaltungsakt ohne Leistungsbescheid grundlegend: BSG vom 20. Dezember 1978, BSGE 47, 288 ; ebenso für den Bereich des Kindergeldes: Senatsurteil vom 14. Dezember 1982, SozR 5870 § 20 Nr. 3 S 3) gesehen werden kann - was der Senat auf sich beruhen läßt -, bestimmt sich die Rückabwicklung nach § 50 Abs. 2 SGB X. Danach sind Leistungen zu erstatten, soweit sie ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2019 - L 4 KR 215/16
    Ausdrücklich aufgegeben wurde diese Konzeption nur für die Bewilligung von Krankengeld (seit BSGE 47, 288 = SozR 2200 § 183 Nr. 19), aber auch hier ließ die Rechtsprechung keine zeitlich unbeschränkte, nur unter dem Vorbehalt der Änderung der Verhältnisse stehende Bindungswirkung zu (vgl. BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51).
  • LSG Sachsen, 27.06.2005 - L 1 KR 46/02

    Anspruch auf Zahlung von Krankengeld; Anspruch auf Krankengeld eines

    Selbst wenn die Beklagte die Gewährung nicht durch ausdrücklichen Bescheid oder durch formloses Schreiben, sondern nur mündlich oder durch Mitteilung in Form eines Auszahlungsscheines oder gar nur durch konkludente Handlung (Überweisung des Geldes) vorgenommen haben sollte, handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19).
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 63/78

    Arbeitgeber - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen - Anzahl der Arbeitnehmer

  • SG Duisburg, 06.03.2020 - S 41 AS 889/19
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

  • LSG Sachsen, 24.08.2022 - L 3 BK 2/20
  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 11/91

    Voraussetzungen für die Entziehung von Krankengeld; Entziehung von Krankengeld

  • LSG Hessen, 27.07.1983 - L 6 Ar 1296/82

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Verzicht auf Sozialleistungen;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 8 SO 185/15
  • BSG, 25.09.1979 - 3 RK 22/79
  • BSG, 10.07.1986 - 11a RA 22/85
  • BSG, 28.01.1982 - 5a/5 RKn 18/80
  • SG Frankfurt/Main, 16.12.2003 - S 30 KR 1196/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht