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   BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76   

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BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76 (https://dejure.org/1978,3409)
BSG, Entscheidung vom 14.09.1978 - 12 RK 57/76 (https://dejure.org/1978,3409)
BSG, Entscheidung vom 14. September 1978 - 12 RK 57/76 (https://dejure.org/1978,3409)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 60
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 10/74

    Keine Versicherungsfreiheit der Soldaten auf Zeit bei Berufsförderung nach dem

    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Für Soldaten auf Zeit, die im Rahmen der Berufsförderung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, habe das Bundessozialgericht (BSG) dies bereits in seinem Urteil vom 12. November 1975 - 3/12 RK 10/74 - (SozR 2200 § 172 Nr. 4) entschieden.

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. für Nebenbeschäftigungen BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 169 Nr. 4; für Beschäftigungsverhältnisse, die nach Enthebung vom Dienst bei Kürzung der Dienstbezüge während eines Disziplinarverfahrens ausgeübt wurden: BSGE 20, 123; 20, 133; für Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; BSG Urteil vom 13. November 1973 - 12 RK 22/72 - USK 73192, für Beamte, die neben ihrem Beamtenverhältnis eine Rente beziehen und dadurch als Rentner krankenversicherungspflichtig werden: BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; für Soldaten, die im Rahmen der Berufsförderung für ein Ausbildungsverhältnis vom Dienst freigestellt werden: BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4).

    Das BSG hat in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; BSGE 40, 208; BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4) nicht mehr darauf abgestellt, ob ein solches Bedürfnis vorliegt.

  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 6/74

    Beamter - Versicherungsfreiheit

    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. für Nebenbeschäftigungen BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 169 Nr. 4; für Beschäftigungsverhältnisse, die nach Enthebung vom Dienst bei Kürzung der Dienstbezüge während eines Disziplinarverfahrens ausgeübt wurden: BSGE 20, 123; 20, 133; für Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; BSG Urteil vom 13. November 1973 - 12 RK 22/72 - USK 73192, für Beamte, die neben ihrem Beamtenverhältnis eine Rente beziehen und dadurch als Rentner krankenversicherungspflichtig werden: BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; für Soldaten, die im Rahmen der Berufsförderung für ein Ausbildungsverhältnis vom Dienst freigestellt werden: BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4).

    Das BSG hat in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; BSGE 40, 208; BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4) nicht mehr darauf abgestellt, ob ein solches Bedürfnis vorliegt.

  • BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67

    Mehrfachbeschäftigte - Mehrfache Versicherungspflichtigkeit - Versicherungsfreie

    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. für Nebenbeschäftigungen BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 169 Nr. 4; für Beschäftigungsverhältnisse, die nach Enthebung vom Dienst bei Kürzung der Dienstbezüge während eines Disziplinarverfahrens ausgeübt wurden: BSGE 20, 123; 20, 133; für Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; BSG Urteil vom 13. November 1973 - 12 RK 22/72 - USK 73192, für Beamte, die neben ihrem Beamtenverhältnis eine Rente beziehen und dadurch als Rentner krankenversicherungspflichtig werden: BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; für Soldaten, die im Rahmen der Berufsförderung für ein Ausbildungsverhältnis vom Dienst freigestellt werden: BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4).
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 14/77

    Sprungrevision - Nachträgliche Zulassung - Beschluß des Kammervorsitzenden -

    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Dies hat der erkennende Senat auch in seinen Urteilen zur Umlagepflicht im Rahmen der Konkursausfallgeldversicherung erst kürzlich erneut hervorgehoben (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 1. Juni 1978 - 12 RK 16/77 - und vom 1. März 1978 - 12 RK 14/77 -).
  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 16/77

    Anstaltslast - Konkursausfallversicherung - Umlagepflichtiger

    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Dies hat der erkennende Senat auch in seinen Urteilen zur Umlagepflicht im Rahmen der Konkursausfallgeldversicherung erst kürzlich erneut hervorgehoben (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 1. Juni 1978 - 12 RK 16/77 - und vom 1. März 1978 - 12 RK 14/77 -).
  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 50/76

    Rechtmäßigkeit einer Umlage zur Aufbringung der Mittel für die Produktive

    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Die hilfsweise erhobene Feststellungsklage ist hingegen unzulässig, weil insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BSG, Urteil vom 1. Juni 1978 - 12 RK 50/76 - zur Veröffentlichung bestimmt -).
  • BSG, 23.11.1973 - 12 RK 22/72
    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. für Nebenbeschäftigungen BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 169 Nr. 4; für Beschäftigungsverhältnisse, die nach Enthebung vom Dienst bei Kürzung der Dienstbezüge während eines Disziplinarverfahrens ausgeübt wurden: BSGE 20, 123; 20, 133; für Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; BSG Urteil vom 13. November 1973 - 12 RK 22/72 - USK 73192, für Beamte, die neben ihrem Beamtenverhältnis eine Rente beziehen und dadurch als Rentner krankenversicherungspflichtig werden: BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; für Soldaten, die im Rahmen der Berufsförderung für ein Ausbildungsverhältnis vom Dienst freigestellt werden: BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4).
  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 99/59
    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. für Nebenbeschäftigungen BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 169 Nr. 4; für Beschäftigungsverhältnisse, die nach Enthebung vom Dienst bei Kürzung der Dienstbezüge während eines Disziplinarverfahrens ausgeübt wurden: BSGE 20, 123; 20, 133; für Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; BSG Urteil vom 13. November 1973 - 12 RK 22/72 - USK 73192, für Beamte, die neben ihrem Beamtenverhältnis eine Rente beziehen und dadurch als Rentner krankenversicherungspflichtig werden: BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; für Soldaten, die im Rahmen der Berufsförderung für ein Ausbildungsverhältnis vom Dienst freigestellt werden: BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4).
  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62

    Versicherungsfreiheit für das Beschäftigungsverhältnis als tätiger Beamter;

    Auszug aus BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. für Nebenbeschäftigungen BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 169 Nr. 4; für Beschäftigungsverhältnisse, die nach Enthebung vom Dienst bei Kürzung der Dienstbezüge während eines Disziplinarverfahrens ausgeübt wurden: BSGE 20, 123; 20, 133; für Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; BSG Urteil vom 13. November 1973 - 12 RK 22/72 - USK 73192, für Beamte, die neben ihrem Beamtenverhältnis eine Rente beziehen und dadurch als Rentner krankenversicherungspflichtig werden: BSG SozR Nr. 76 zu § 165 RVO; für Soldaten, die im Rahmen der Berufsförderung für ein Ausbildungsverhältnis vom Dienst freigestellt werden: BSG SozR 2200 § 172 Nr. 4).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 26/10 R

    Rentenversicherung - Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze -

    Denn die Versicherungsfreiheit des Klägers in seiner Eigenschaft als an die Klinik abgeordneter Soldat auf Zeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 AVG) beschränkte sich auf die dort im Hauptamt ausgeübte Tätigkeit; sie erfasste schon damals keine daneben in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis ausgeübte (Neben-)Beschäftigungen (vgl BSGE 40, 208 = SozR 2200 § 169 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 169 Nr. 4 S 5 f; BSGE 47, 60, 61 = SozR 2200 § 169 Nr. 6 S 10) .
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 15/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - beurlaubter Berufssoldat - Ausübung

    Er war damit nach generellen Merkmalen schutzbedürftig, ohne dass es insofern einer gesonderten Prüfung seiner individuellen Verhältnisse bedurfte (so bereits jeweils ausdrücklich Urteile des Senats BSGE 47, 60, 61 f = SozR 2200 § 169 Nr. 6 Bis dahin hatte die Rechtsprechung eine an Sinn und Zweck orientierte Ausdehnung seines Anwendungsbereichs ausnahmsweise dann für möglich gehalten, wenn der öffentlich-rechtliche Dienstherr die Versorgungsanwartschaft hierfür in gleicher Weise gewährleistete, wie dies nach dem damaligen Recht der §§ 169 AFG, 169 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) für die Versicherungsfreiheit im Soldatenverhältnis erforderlich war (vgl BSGE 40, 208, 210 und 47, 60, 61 = SozR 2200 § 169 Nr. 1 S 3 und Nr. 6 S 2).
  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79

    Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der

    Es entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), daß sich die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von Beamten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 AVG) nicht auf Beschäftigungsverhältnisse erstrecken, die der Beamte neben seinem Dienstverhältnis unterhält (BSG Urteil vom 114. September 1978 - 12 RK 57/76 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209 f.; 31, 66, 68; 20, 123, 126 ff.).

    Damit gewinnt er einerseits einen seinem zusätzlichen Einkommen entsprechenden Versicherungsschutz (BSGE 31, 66, 68; 20, 123, 127 f.); andererseits wird vermieden, daß er durch eine Versicherungs- und Beitragsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt einen gegenüber den versicherungspflichtigen Beschäftigungsgruppen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorsprung erhält (Gedanke der Solidarität, vgl. BSG Urteil vom 14. September 1978 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 27/03 R

    Beitragspflicht beurlaubter Berufssoldaten in der Arbeitslosenversicherung

    Er war damit nach generellen Merkmalen schutzbedürftig, ohne dass es insofern einer gesonderten Prüfung seiner individuellen Verhältnisse bedurfte (so bereits jeweils ausdrücklich Urteile des Senats BSGE 47, 60, 61 f = SozR 2200 § 169 Nr. 6 Bis dahin hatte die Rechtsprechung eine an Sinn und Zweck orientierte Ausdehnung seines Anwendungsbereichs ausnahmsweise dann für möglich gehalten, wenn der öffentlich-rechtliche Dienstherr die Versorgungsanwartschaft hierfür in gleicher Weise gewährleistete, wie dies nach dem damaligen Recht der §§ 169 AFG, 169 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) für die Versicherungsfreiheit im Soldatenverhältnis erforderlich war (vgl BSGE 40, 208, 210 und 47, 60, 61 = SozR 2200 § 169 Nr. 1 S 3 und Nr. 6 S 2).
  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87

    Umfang des Fragerechtes - Einzelheiten anderer Beschäftigung - Entstehen der

    Jeder, der auf dem Arbeitsmarkt Geld verdient, hat solidarisch zur Finanzierung der Sozialversicherung beizutragen (vgl zB BSG SozR 2200 § 169 Nr. 6 S 10 unten).
  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte/Unternehmer -

    Außerdem wird damit dem Grundsatz der Solidarität aller Rentenversicherungspflichtigen insofern Rechnung getragen, als es mit diesem Solidargedanken unvereinbar wäre, die Versicherungspflicht von dem Vorliegen eines individuellen Schutzbedürfnisses abhängig zu machen (Boecken in GK-SGB VI, § 6 RdNr 160; vgl Begründung zur Beschränkung der Versicherungsfreiheit, BSG SozR 2200 § 169 Nr. 6; Boecken aaO, § 5 RdNr 112).
  • BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/89

    Inland - Türkin - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Wohnort - Schweiz

    Dieses gebietet es, daß sich Arbeitnehmer, solange sie Arbeitsentgelt erhalten, mit Beiträgen an der Finanzierung von Leistungen der Versichertengemeinschaft beteiligen, unabhängig davon, ob und ggf in welchem Umfang beim Beitragszahler ein Schutzbedürfnis besteht (vgl. BSGE 47, 60, 62 mwN; 59, 183, 185 und 68, 236, 241 = SozR 2200 § 169 Nr. 6; 4100 § 168 Nr. 19 und SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 82/91

    Gewährung von Arbeitslosengeld

    Denn die Versicherungsfreiheit eines Beamten erstreckt sich grundsätzlich nicht auf eine in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis ausgeübte Beschäftigung (BSGE 40, 208 = SozR 2200 § 169 Nr. 1; BSGE 47, 60, 61 = SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSG SozR 2200 § 169 Nr. 4; Gagel in Gagel, Komm zum AFG, Stand: Mai 1991, § 169 Rz 9; Heuer in Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand: Februar 1992, § 169 Rz 4).
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RVh 1/79
    Dann könnte allerdings ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Gewahrsam und gesundheitsschädigenden Folgen nicht verneint werden (BSG BVBI 4969, 9 f = BSGE 27, 445; vgl auch BSGE 47, 60, 62).
  • BSG, 15.05.1974 - 7 RU 5/72
    Der Tod des Ehemanns der Klägerin ist auch nicht die unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls (vgl. BVA AN 4927, 252 GE Nr° 5254; BSG 47, 60, 64), weil L. nicht etwa wegen - damals von den Ärzten noch gar nicht erkannter - silikotischer Einlagerungen, sondern zu weiterer Klärung eines zuvor bei einerlkhügenuntersuchung diagnostizierten "Hilustumors rechts" vom behandelnden Arzt in das Kreiskrankenhaus St, Albert in Hauhstetten zur genauen Klärung des Krankheitsbefundes eingewiesen werden war° Schließlich kann die Klägerin ihren Anspruch ebenfalls nicht auf EUR 555 RVG stützen" Nach dieser Vorschrift gilt als Folge eines Arbeitsunfalls auch ein Unfall, den der Verletzte auf einem zu der Heilbehandlung oder der Wiederherstellung oder Erneuerung eines beschädigten Körperersatzstücks oder eines größeren orthopädischen Hilfsmittels oder zu einer wegen des Arbeitsunfalls zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigem oder Durchangeordneten Untersuchung Wege bei der führung dieser Maßnahmen erleidet° Nach den Feststellungen des LSG ist hier nur fraglich" ob die Untersuchung (Mediastinoskopie) des L. zur Aufklärung des Sachverhalts war.
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