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   BSG, 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77   

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https://dejure.org/1979,8769
BSG, 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77 (https://dejure.org/1979,8769)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77 (https://dejure.org/1979,8769)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1979 - 5 RKnU 7/77 (https://dejure.org/1979,8769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Ruhens aller geltend gemachten Ansprüche - Anfechtbarkeit der Entscheidung des Erstgerichts über die Zulassung der Klageänderung - Übertragbarkeit der Klagebefugnis durch Rechtsgeschäft - Geltendmachung von fremden Rechten im eigenen Namen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abtretung von Rentenansprüchen - Stammrecht - Zustellung von Bescheiden - Zustellung von Mitteilungen - Inhaber des Stammrechts - Geltendmachung des abgetretenen Anspruchs - Anfechtungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 159
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 105/75

    Rentenanspruch - Pole - Unfall auf mittlerweile deutschem Gebiet

    Auszug aus BSG, 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77
    Erst nach Aufhebung des das Ruhen der Rentenansprüche feststellenden Bescheides vom 11. April 1973, welche die Beklagte nach Abschluß dieses Verfahrens in Aussicht gestellt hat und zu der sie im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 17. Dezember 1975 (BSGE 41, 108 = SozR 2200 § 625 Nr. 2) womöglich auch verpflichtet ist, kann somit das Zahlungsbegehren des Klägers als Abtretungsgläubiger - bei Vorliegen der übrigen, nach der derzeitigen Rechtslage nicht zu prüfenden Voraussetzungen - von Erfolg sein.
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Die Bindung an die Klageänderung als solche umfasst indes nicht die rechtliche Beurteilung, die das SG zu ihrer Zulassung bewogen hat (BSG, Urteil vom 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77, BSGE 48, 159, 162 = SozR 2200 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Das LSG hat sachlich über diesen Klageantrag entschieden und so den Übergang des Klägers von einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf eine Anfechtungs- und Feststellungsklage im Berufungsverfahren bindend zugelassen (§ 153 Abs. 1 SGG iVm § 99 Abs. 4 SGG; vgl BSGE 48, 159, 162; BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 89/98 B; Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008 § 99 RdNr 15).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 31/96

    Anwendung des neuen Rechts bei Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit

    Zwischen den Parteien ist damit das Bestehen eines auf die Zeit vom 1. März 1991 bis 31. Dezember 1993 begrenzten Stammrechts auf EU-Rente, aus dem folglich auch nur innerhalb dieses zeitlichen Rahmens Einzelansprüche auf konkrete monatliche Leistungen entstehen (§§ 67 Abs. 2, 74 AVG) und fällig werden (§§ 40 Abs. 1, 41 SGB I) konnten (vgl. zur Unterscheidung zwischen subjektivem Stammrecht und Einzelanspruch allgemein Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 300 Nr. 3 S. 5 ff mwN sowie BSGE 48, 159 und 57, 211), verbindlich festgestellt.
  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 94/06

    Mitgliedschaftsrechte in der Rechtsanwaltsversorgung in der Insolvenz des

    Das Stammrecht - etwa eine Rentenanwartschaft - kann nicht gepfändet werden (BGH, Urt. v. 24. November 1988 - IX ZR 210/87, ZIP 1989, 110, 116; Beschl. v. 21. November 2002 - IX ZB 85/02, NJW 2003, 1457, 1458; BSG SozR 3 - 1200 § 52 SGB I Nr. 1 S. 6; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 1 Rn. 144; Schlegel/Voelzke, SGB I § 54 Rn. 23; Mrozynski, SGB I 3. Aufl. § 54 Rn. 5; Hauck, SGB I § 54 Rn. 6; für die Abtretung ebenso BSGE 48, 159, 163).
  • BSG, 21.12.1993 - 12 RK 28/93

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Versorgungsbezüge - Ehescheidung

    Das wird sichtbar, wenn eine Abtretung die Leistung in ihrer vollen Höhe erfaßt, so daß der Stammberechtigte tatsächlich nichts mehr erhält, denn auch dann gilt er hinsichtlich etwaiger, die Leistung berührender Entscheidungen weiterhin als rechtlich Betroffener (vgl BSGE 48, 159, 162 = SozR 2200 § 119 Nr. 1 S 4; bei Rückforderungen BSG SozR 1300 § 50 Nr. 10).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    So hat die Rechtspr des BSG die - im Verhältnis zum Pfändungspfandgläubiger rechtlich stärker ausgestaltete - Stellung eines Abtretungsgläubigers von Rentenansprüchen nicht als ausreichende Rechtsposition angesehen, um einen gegenüber dem Versicherten ergangenen Rentenbescheid anfechten zu können, in dem das Ruhen der Rente festgestellt worden war (Urteil vom 26. April 1979 - BSGE 48, 159, 162 = SozR 2200 § 119 Nr. 1; dazu Schneider-Danwitz, SGB-SozVers-GesKomm, § 37 SGB X, Anm 32c, bb).
  • BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 6/82
    Das Revisionsverfahren ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1979 - Aktenzeichen 5 RKnU 7/77 - erledigt.

    Diese Revision hat der Senat durch Urteil vom 26. April 1979 (5 RKnU 7/77) zurückgewiesen.

    Mit Urteil des Senates vom 26. April 1979 (5 RKnU 7/77) ist indessen die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1977 zurückgewiesen worden.

  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente für Postzusteller - Berufsschutz als Facharbeiter -

    Zurecht hat das LSG den Kläger als klagebefugt angesehen, weil die mit der Beigeladenen zu 2) getroffene Abtretungsvereinbarung in Höhe der Rentennachzahlung nur Einzelansprüche, nicht aber das sog "Rentenstammrecht" betrifft (BSGE 48, 159 = SozR 2200 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 9/90

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im Leistungsstreit, Verfügbarkeit bei

    Pfändung und Abtretung der laufenden Zahlungsansprüche hindern die Klägerin nicht an der Geltendmachung des Sozialleistungsanspruchs hinsichtlich des Stammrechts, das vorgenannte Rechtsnachfolger nicht geltend machen dürfen (BSGE 48, 159 = SozR 2200 § 119 Nr. 1).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 14/81

    Mitpfändung künftiger Bezüge; Arbeitslosengeld; Erwerben einer Anwartschaft

    Die Überweisung einer Forderung zur Einziehung verschafft dem Pfändungspfandgläubiger nicht mehr Befugnisse, als sie dem Schuldner gegen den Drittschuldner zustehen; der Pfändungspfandgläubiger muß daher in gleicher Weise wie der neue Gläubiger aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs oder einer Überleitung hinnehmen, daß der Drittschuldner zur Regelung durch Verwaltungsakt befugt ist und ggf., daß die Regelung schon in bestimmter Weise bindend erfolgt ist (vgl. BSGE 41, 237, 238 = SozR 5910 § 90 Nr. 2; BSG SozR Nr. 18 zu § 146 SGG unter Aufgabe von BSGE 13, 94, 96; BSG SozR Nr. 19, 20 zu § 146 SGG und Nr. 36 zu § 148 SGG; vgl. BSGE 48, 159 = SozR 2200 § 119 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VG 2550/13
  • SG Darmstadt, 13.08.2012 - S 18 P 75/11

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2003 - L 6 KA 18/02
  • BSG, 22.10.1980 - 3 RK 65/79

    Satzung eines Krankenversicherungsträgers - Mehrleistung - Badekur -

  • LSG Bayern, 19.11.1998 - L 8 AL 214/97

    Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2011 - L 9 AS 554/10
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 12 AL 4001/11
  • LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17

Redaktioneller Hinweis

  • Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht zur Entscheidung angenommen.

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