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   BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 26/77   

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https://dejure.org/1979,8763
BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 26/77 (https://dejure.org/1979,8763)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1979 - 5 RKn 26/77 (https://dejure.org/1979,8763)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 26/77 (https://dejure.org/1979,8763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bergbau - Technischer Angestellter - Leitende Stellung - Verweisbarkeit - Zumutbare Tätigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 202
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 26/77
    hat diese aber einer Gruppe von Berufstätigkeiten zugeordnet, die im wesentlichen die gleichen Qualitätsmerkmale aufweisen (vgl insbesondere BSGE 41, 129, 151 ff. = SozR 2200 5 1246 Nr. 11; BSGE 45, 245, 245 f. = SozR 2200 5 1246 Nr. 16; SozR 2200 5 1246 Nr. 29).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 26/77
    hat diese aber einer Gruppe von Berufstätigkeiten zugeordnet, die im wesentlichen die gleichen Qualitätsmerkmale aufweisen (vgl insbesondere BSGE 41, 129, 151 ff. = SozR 2200 5 1246 Nr. 11; BSGE 45, 245, 245 f. = SozR 2200 5 1246 Nr. 16; SozR 2200 5 1246 Nr. 29).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Als Versicherter, der in seinem bisherigen Beruf ein Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze erzielt habe, müsse er sich zumutbar auf Beschäftigungen verweisen lassen, die ein unter der Beitragsbemessungsgrenze liegendes Einkommen gewährleisteten (Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts - BSG- in SozR 2600 § 46 Nr. 3).

    Allerdings hat die Rechtspr für einen Teilbereich der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich für die knappschaftliche Rentenversicherung, bereits entschieden, daß leitende Angestellte, insbesondere solche in Führungspositionen, deren Bruttoarbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet, in einer Gruppe zusammenzufassen sind (BSG-Urteil vom 20. Juni 1979 - BSGE 48, 202, 204 f = SozR 2600 § 46 Nr. 3 - für den Grubeninspektor im Bergbau; ebenso die Parallelentscheidung vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 25/77; siehe weiter BSG-Urteil vom 27. März 1984 - 5a RKn 22/83 - nicht veröffentlicht).

    Eine - eigene - Gruppe der leitenden Angestellten mit einem Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist also nicht zu bilden (Abgrenzung zu BSGE 48, 202, 204 f).

  • BSG, 18.12.1990 - 5a RKn 5/87

    Berufsunfähigkeit eines Vertriebenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht

    Insoweit hatte die Rechtspr zur knappschaftlichen Rentenversicherung bereits früher entschieden, daß leitende Angestellte, insbesondere solche in Führungspositionen, bei die Beitragsbemessungsgrenze überschreitendem Bruttoarbeitsentgelt, in eine Gruppe zusammenzufassen sind (für den Grubeninspektor im Bergbau: BSGE 48, 202, 204 f = SozR 2600 § 46 Nr. 3; BSG-Urteile vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 25/75 und vom 27. März 1988 - 5a RKn 22/83).

    Diese Angestellten beaufsichtigen mit gewisser Selbständigkeit einen begrenzten Bereich mit vorwiegend Facharbeiten oder einen nach Umfang größeren Bereich einfacher Art. Die genannten Tätigkeiten sind unter Berücksichtigung des hohen qualitativen Wertes des bisherigen Berufes für den Kläger sozial zumutbar (vgl zur Prüfung der Verweisung bei Angestelltenberufen BSGE 48, 202, 204 f = SozR 2600 § 46 Nr. 3; BSG SozR 3 - 2200 § 1246 Nr. 1).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Zur Verweisbarkeit eines Versicherten, dessen bisheriger Beruf eine tarifvertraglich erfaßte Angestelltentätigkeit mit einem Bruttoarbeitsentgelt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist (Fortführung von BSG 20.06.1979 5 RKn 26/77 = BSGE 48, 202 und BSG 04.10.1979 1 RA 55/78 = BSGE 49, 54).
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