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   BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78   

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BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78 (https://dejure.org/1979,8753)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1979 - 8a RU 96/78 (https://dejure.org/1979,8753)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1979 - 8a RU 96/78 (https://dejure.org/1979,8753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes - Heimfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 16
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 20, 219, 224; USK 72, 723, 724) jedenfalls dann der Fall, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht hat, den er für eine private Besorgung verlassen hatte, Dies gilt nicht nur, wenn lediglich eine so geringfügige, privaten Interessen dienende Tätigkeit eingeschoben wird, daß eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes überhaupt nicht eintritt.

    Denn in diesen Fällen besteht auch während der gesamten, privaten Interessen dienenden Tätigkeit Versicherungsschutz, ohne daß es auf eine räumliche Abgrenzung ankommt (BSGE 20, 219, 221).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Daran anknüpfend hat das BSG seit jeher die für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützten Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 237, 238).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den Öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht (s ua BSGE 20, 219, 221/222; 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - a.a.O. -).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (s BSGE 20, 219, 220; 49, 16, 18; 63, 26, 27 [BSG 26.01.1988 - 2 RU 12/87]; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69; BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - a.a.O. -).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Zwar ist der Versicherte auf dem Weg von oder zu dem Ort der Tätigkeit in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraums geschützt; die Unterbrechung beginnt aber dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, wobei es keinen Unterschied macht, ob er den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (vgl BSGE 20, 219, 221/222 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO; 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).
  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13

    Wegeunfall - Abweichen vom direkten Weg

    Danach wurde für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte die benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützter Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, BSGE 91, 293-301, Rn. 17; zur alten Rechtsprechung: BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, a. a. O., § 8 RdNr. 237, 238).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß die infolge einer privaten Verrichtung notwendige - räumliche -Unterbrechung des Weges grundsätzlich erst dann beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 77; BSGE 49, 16, 18).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg -

    Auch bei nicht geringfügigen Unterbrechungen der Heimfahrt beginnt die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges allerdings erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn er diesen wieder erreicht hat (s ua auch BSGE 20, 219, 222 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Bei einer Kreuzungsanlage umfaßt ihr Gesamtbereich den versicherungsrechtlich geschützten öffentlichen Verkehrsraum (vgl BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG Urteil vom 25. Juni 1992, aaO).

  • LSG Sachsen, 04.03.2020 - L 6 U 13/18

    Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Fahrt mit der Straßenbahn -

    Bei einer Kreuzungsanlage umfasst ihr Gesamtbereich den versicherungsrechtlich geschützten öffentlichen Verkehrsraum (BSG 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - Juris; 30. August 1979 - 8a RU 96/78 - BSGE 49, 16).
  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    In dieser Entscheidung hat der Senat allerdings ferner dargelegt, daß die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges erst dann beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht hat (s ua auch BSGE 20, 219, 221/222; BSGE 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4).

    Bei einer Kreuzungsanlage umfaßt ihr Gesamtbereich mit der Einmündung und der Gabelung, durch die der versicherte Weg führt, den versicherungsrechtlich geschützten öffentlichen Verkehrsraum (BSGE 49, 16, 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 8 U 2185/14
    Gegen das seinem Bevollmächtigten am 03.04.2014 zugestellte Urteil hat der Kläger am Montag, dem 05.05.2014 beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg Berufung eingelegt und lediglich unter Hinweis BSGE 20, 219, 221 sowie BSGE 49, 16, 18 ausgeführt, es sei ihm überlassen, welchen Weg er zur Arbeit benutze, weshalb von einem Arbeitsunfall auszugehen sei.

    Der Hinweis des Klägers auf die Urteile des BSG vom 28.02.1964 - 2 RU 185/61 (BSGE 20, 219 ff. = juris) und vom 30.08.1979 - 8a RU 96/78 (BSGE 49, 16 ff. = juris) verhelfen der Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg.

  • LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    b) Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen aber erst, wenn der öffentlichen Verkehrsraum verlassen und endet, wenn dieser wieder erreicht wird (u.a. BSGE 20, 219, 221 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]/222; 49, 16, 18; 63, 26 f.).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (BSG, Urteil vom 02.07.1996 mit Hinweis auf BSGE 20, 219, 220 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]; 49, 16, 18; 63, 26, 27).

  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

  • SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls im Straßenverkehr als Arbeitsunfall

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 12/87

    Fahrgemeinschaft - Unterbrechung des Wegs - Ort der Tätigkeit -

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 70/90

    Anspruch der Kinder und des Ehegatten auf Hinterbliebenenentschädigung nach einem

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 83/82
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 134/99

    Gewährung von Witwen- und Halbwaisenrente; Hinterbliebenenrente aufgrund eines

  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 80/83

    Wiederaufleben des Versicherungsschutzes - Unterbrechung des Heimwegs - Ort der

  • SG Augsburg, 19.04.2010 - S 8 U 19/10

    Anerkennung eines während einer Unterbrechung des Arbeitsweges geschehenen

  • LSG Berlin, 11.05.2000 - L 3 U 29/98

    Kein UV-Schutz auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte wegen eines Umwegs

  • LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 1/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Nachhauseweg - sachlicher

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