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   BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 95/78   

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https://dejure.org/1979,4342
BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 95/78 (https://dejure.org/1979,4342)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1979 - 4 RJ 95/78 (https://dejure.org/1979,4342)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1979 - 4 RJ 95/78 (https://dejure.org/1979,4342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    SS-Angehöriger - Militärähnlicher Dienst - Anrechnung einer Ersatzzeit

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 170
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 459.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 95/78
    Urteil vom 45. November 4957 - V C 459.56 -" das offenbar nicht veröffentlicht worden ist, aber im Urteil BVerwGE 9, 495, 494 zustimmend erwähnt wird, entschieden, daß ein zu einem industriellen Unternehmen abkommandierter Soldat auch dort weiterhin Wehrdienst geleistet hat.
  • BSG, 17.03.1960 - 8 RV 525/58
    Auszug aus BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 95/78
    Der 8. Senat des BSG hat entschieden, daß "für Zwecke der Wehrmacht" eine Dienstleistung dann erbracht worden ist, wenn sie selbst, also nicht nur das Produkt dieser Dienstleistung vgl dazu BSG in SozR Nr. 41 zu 5 5 BVG -, für Zwecke der Wehrmacht bestimmt war, dh, wenn etwas getan worden ist, was sonst die Wehrmacht selbst hätte tun müssen oder was an sich noch innerhalb ihres Aufgabenkreises im weiten Sinne gelegen hätte (Urteil vom 47. März 4960 8 RV 525/58 -s 8 und 9, Mitt Ruhrkn so, 495).
  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 46/97 R

    Versorgung nach dem BVG für kriegsbeschädigte ausländische Angehörige der

    Zu Recht hat es einen solchen Versorgungstatbestand bejaht, weil der Kläger mit seinem Kriegseinsatz als Angehöriger der Waffen-SS militärischen Dienst nach § 2 Abs. 1 Buchst a BVG, jedenfalls aber militärähnlichen Dienst nach § 3 Abs. 1 Buchst b BVG geleistet hat (vgl BSGE 49, 170, 171 ff = SozR 2200 § 1251 Nr. 73).

    Der Senat brauchte nicht dazu Stellung zu nehmen, ob das LSG nach dem von ihm angewendeten - fehlerhaften - Maßstab zu Recht entschieden hat, daß die Angehörigen der Waffen-SS trotz der engen Verbindung ihrer Organisation zur Wehrmacht (vgl dazu BSGE 49, 170, 172 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 73) und trotz der bereits für die SS-Verfügungstruppe mit dem "Führererlaß" vom 17. August 1938 im "Mob.

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86

    Ersatzzeit - Vormerkung einer Ersatzzeit - Neufeststellung - Rücknahme einer

    Der Kläger habe bei der Ergänzungsstelle weder militärischen noch militärähnlichen Dienst iS von § 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG geleistet, sondern für Zwecke der SS gedient (Hinweis auf BSGE 49, 170; 55, 205; SozR 2200 § 1251 Nr. 105).

    Mit dieser auf unangefochtenen Tatsachen gegründeten Rechtsansicht befindet sich das LSG in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 49, 170; 55, 205; SozR 2200 § 1252 Nrn 104, 105, 114), gegen die Bedenken verfassungsrechtlicher Art nicht bestehen (BVerfG in SozR 2200 § 1251 Nrn 110, 121).

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 2/01 R

    Kriegsopferversorgung - Ordnungspolizei - Schutzmannschaftsbataillone -

    Zwar hat der 4. Senat des BSG seiner Entscheidung vom 29. November 1979 (BSGE 49, 170, 171 = SozR 2200 § 1251 Nr. 73) den Leitsatz vorangestellt, dass, wer als Angehöriger der bewaffneten Verbände der SS einen Dienst geleistet hat, der sonst, wenn es diese Verbände nicht gegeben hätte, von einem Soldaten der Wehrmacht geleistet worden wäre, in der Regel militärähnlichen Dienst geleistet hat.
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    der Fall zu beurteilen, wenn die in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübte Beschäftigung nur einem "Anlernb9rufâ- " gleichkäme (über die Lösung vom bisherigen Facharbeiterberuf trotz Verbleibs in derselben Berufssparte vgl SozR 2200 5 1246 Nr. 54 S 104 und Urteil des Senats vom heutigen Tage - 4 RJ 95/78).
  • BSG, 01.06.1982 - 1 RJ 2/80

    Ausbildungseinheit der Waffen-SS; Kriegseinsatz; Waffenausbildung;

    Der Kläger bringt zur Begründung der vom LSG zugelassenen Revision vor: Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. November 1979 - 4 RJ 95/78 - sei jeder Dienst als Angehöriger der Waffen-SS, der sonst von einem Soldaten hätte geleistet werden müssen, jedenfalls militärähnlicher Dienst.

    Nach dem vom Kläger zitierten Urteil des 4. Senats des BSG vom 29. November 1979 (BSGE 49, 170 = SozR 2200 S 1251 Nr. 73), das die einschlägige bisherige Rechtsprechung des BSG zusammenfaßt und fortführt, ist der Dienst eines Angehörigen der bewaffneten 'Verbände der SS während des zweiten Weltkrieges "im Kriegseinsatz" (aaO 173) als im Sinne der letztgenannten Vorschrift auf Veranlassung eines militärischen Befehlshabers geleistet anzusehen.

  • BSG, 11.05.1983 - 11 RA 28/82

    Anspruch auf Nachversicherung - Anrechnung von Zeit in Kriegsgefangenschaft als

    Ein Angehöriger der Waffen-SS hat militärähnlichen Dienst nämlich nur dann geleistet, wenn er während des Krieges in einem Dienst gestanden hat, der, hätte es die Verbände der Waffen-SS nicht gegeben, von einem Soldaten der Wehrmacht geleistet worden wäre (SozR 2200 § 1251 Nr. 73).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 113/78
    Im übrigen ist für die Merkmale des 5 5 Abs. 1 Buchst b BVG "militärischer Befehlshaber" "für Zwecke der Wehrmacht" auf die Verhältnisse des Einzelfalles abzustellen, die Art der Tätigkeit ist von Bedeutung (Absolon aaO Heft 1, S 102, Nr. 82, s. auch das Urteil des Senats vom 29, 11.1979 - 4 RJ 95/78 -)" In diesem Zusammenhang nennt Absolon auch den Dienst in Wachkompanien° Hiernach ist im vorliegenden Fall während der umstrittenen Zeiträume militärähnlicher Dienst nach @ 3 Abs. 1 Buchst b BVG zu begehen).
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