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   BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79   

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https://dejure.org/1979,2641
BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79 (https://dejure.org/1979,2641)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1979 - 7 RAr 10/79 (https://dejure.org/1979,2641)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1979 - 7 RAr 10/79 (https://dejure.org/1979,2641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen Arbeit

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 197
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 9/58
    Auszug aus BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79
    Ein Urteil, das der gegen die genannten Bescheide gerichteten Anfechtungsklage stattgibt9 stellt die durch den Bescheid vom 20° September 1976 ausgesprochene Bewilligung in vollem Umfang wieder her; ein solches Urteil hat ferner zur Folge, daß die Beklagte den angefochtenen Verwaltungsakt bei gleicher Sachlage nicht wiederholen darf (vgl BSGE 8, 185, 189 f; MeyeruLadewig, Kommentar zum SGG, @ 141 RdNr 10)° Die Klägerin erreicht ihr Prozeßziel mithin schon durch die begehrte Anfechtung der Bescheide vom 15. und 21° Dezember 1976.
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79
    Die Sperrzeit beruht auf dem Grundgedanken, daß sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (Hennig/Kühl/Heuer, Kommentar zum AFG, 17. Lieferung 1979, @ 119 Anm 1; BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 @ 119 Nr. 5).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79
    rechtliche Grundsätze vorliegt° Dabei sind insbesondere solche Mängel zu berücksichtigen9 die sich aus dem Fehlen unverzichtbarer Prozeßvoraussetzungen ergebeny und zwar auch schon Mängel des Klageverfahrens (BSGE 2, 225, 226 f; 10, 218" 219)o Ein solcher Mangel liegt hier vor" Die von der Klägerin erhobene Leistungsklage ist unzulässig° Ihr fehlt das Rechtsschutzbedürfnis° Der Klägerin ist durch Bescheid vom 209 September 1976 für 312 Wochentage Alg ab 1° September 1976 bewilligt worden° Diese Bewilligung schränkt der Bescheid vom 150 Dezember 1976 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21° Dezember 1976 ein.
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    In diesem Fall bedürfte es keiner Leistungsklage, weil mit der Aufhebung des abändernden Bescheides der ursprüngliche Bescheid seine Wirkung wieder entfalten würde, die Kläger ihr Ziel also bereits mit der Anfechtungsklage verwirklichen könnten (stRspr; BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19 S 54; BSGE 49, 197, 198 f = SozR 4100 § 119 Nr. 11, insoweit nicht abgedruckt).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Zwar soll nach der Rechtsprechung des BSG für eine Klage auf Leistung in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, soweit die ausgesprochene (abgeänderte) Bewilligung reicht, weil diese schon dann wiederhergestellt wird, wenn der abändernde Verwaltungsakt aufgehoben wird (BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19 S 54; BSGE 49, 197 ff, 198 f = SozR 4100 § 119 Nr. 11 S 45; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 2 S 8; BSG SozR 4100 § 113 Nr. 9 S 52) .
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Vielmehr entspricht es dem Zweck der Sperrzeit, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (stRspr: BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15), Verhaltensweisen unabhängig davon in den Sperrzeittatbestand einzubeziehen, ob sämtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Alg bereits aktuell vorliegen.
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