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   BSG, 26.06.1980 - 8a RU 106/79   

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https://dejure.org/1980,13599
BSG, 26.06.1980 - 8a RU 106/79 (https://dejure.org/1980,13599)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 8a RU 106/79 (https://dejure.org/1980,13599)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 8a RU 106/79 (https://dejure.org/1980,13599)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 171
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21

    Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des

    bb) Der Regelungskontext des § 11 ASiG stützt den Befund, dass sich die Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses nicht auf das Gesamtunternehmen bezieht, sondern der Gesetzgeber des Arbeitssicherheitsgesetzes von einer dem Unternehmen grundsätzlich unterordnungsfähigen organisatorischen Einheit ausgegangen ist (vgl. auch BSG, Urteil vom 26.06.1980 - 8a RU 106/79 -, BSGE 50, 171 ).

    cc) Daran anknüpfend ist die maßgebliche organisatorische Einheit in Anlehnung an die zum Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes entwickelten Grundsätze gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 BetrVG zu bestimmen (vgl. auch BSG, Urteil vom 26.06.1980 - 8a RU 106/79 -, BSGE 50, 171 und BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 -, BAGE 133, 1 ).

    Das Bundessozialgericht ist bereits in Entscheidungen aus dem Jahr 1980 und 1989 davon ausgegangen, dass der Betriebsbegriff des Arbeitssicherheitsgesetzes "weitgehend gleichbedeutend" mit dem Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes sei (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.1980 - 8a RU 106/79 -, BSGE 50, 171 und Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 10/88 -, juris Rn. 19).

  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88

    Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten

    Solche UVVen sind autonome Rechtsnormen der BGen, die für ihre Mitglieder gelten, soweit die BGen zu ihrem Erlaß gesetzlich ermächtigt sind (vgl BSGE 50, 171, 172 mwN).

    Ebenso wie in diesem Urteil hat das BSG aber auch in seinem zur Bestellung von Betriebsärzten ergangenen Urteil vom 26. Juni 1980 (BSGE 50, 171) entschieden, daß als Bezugsgröße für die jeweilige UVV nur der Einzelbetrieb, nicht aber das Gesamtunternehmen in Betracht kommen könne.

    Der Gedanke, daß nach der Zielsetzung des § 1 ASiG grundsätzlich jeder Beschäftigte Anspruch auf Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder eines Betriebsarztes) habe, ist weder neu (vgl BSGE 50, 107, 109 und BSGE 50, 171, 174), noch ergibt sich aus ihm ein zwingender Hinweis für die Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmensstruktur.

  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88

    Befugnis die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    Davon ist das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO ausgegangen (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; 59, 55; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

    § 2 Abs. 1 Satz 2 VBG 122 und 123 sind allerdings, wie das LSG nicht verkannt hat, nach der Rechtsprechung des BSG dahin auszulegen, daß die Höchstzahl von 31 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern sich auf den jeweiligen Einzelbetrieb und nicht auf das mehrere Betriebe umfassende Unternehmen bezieht (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

    Der Begriff des Betriebes iS des ASiG ist weitgehend gleichbedeutend mit dem Betriebsbegriff des BetrVG (BSGE 50, 171, 173).

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R

    Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und

    In einer weiteren Entscheidung hat das BSG aber auch Grenzen bei der Bestellung von Betriebsärzten aufgezeigt, da als Bezugsgröße für die jeweilige UVV nur der Einzelbetrieb, nicht aber das Gesamtunternehmen herangezogen werden könne (BSGE 50, 171, 172 ff = SozR 2200 § 708 Nr. 2).
  • OVG Hamburg, 17.02.2004 - 1 Bf 34/03

    Ermächtigungsnorm für Unfallverhütungsvorschrift

    Dies alles ist bereits in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geklärt (vgl. BSGE 65, 5/6 ff./; 50, 171, /172/; 50, 107/109ff./; siehe auch BSGE 85, 98/101 ff./) und bedarf keiner weiteren Klärung in einem Berufungsverfahren.
  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85

    Anspruch eines Unternehmens auf Herabsetzung der Einsatzzeit seines

    Unfallverhütungsvorschriften sind, soweit die Berufsgenossenschaften zu ihrem Erlaß ermächtigt sind, autonome Rechtsnormen, die für die Mitglieder der Berufsgenossenschaft und für die Versicherten verbindlich sind und diesen gegenüber normativen Charakter haben (BSGE 27, 237, 240 [BSG 14.12.1967 - 2 RU 60/65]; 50, 171, 172; 54, 243, 244; 55, 26, 27; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 708 Anm. 4a m.w.N.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., S. 154 d, 551; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl., § 708 Anm. 2; Graeff, ASiG, 2. Aufl. 1979, § 21 Anm. 2).
  • LSG Niedersachsen, 13.09.1988 - L 3 U 127/87

    Unfallversicherung; Betriebsärzte; Einsatzzeiten; Ermächtigungsgrundlage;

    Es verstößt nicht gegen die Ermächtigungsgrundlage, wenn eine BG in ihrer Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" die Bestellung von Betriebsärzten von der Einsatzzeit "für alle Betriebe zusammen" abhängig macht und nicht auf die Zahl der Beschäftigten des Einzelbetriebs abstellt (Abweichung von BSG vom 8.5.1980 8a RU 44/79 = BSGE 50, 107 und von BSG vom 26.6.1980 8a RU 106/79 = BSGE 50, 171 = Breith 1981, 405).
  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 31/84
    Unfallverhütungsvorschriften sind, soweit die BG'en zu ihrem Erlaß ermächtigt sind, autonome Rechtsnormen, die für die Mitglieder der BG und für die Versicherten verbindlich sind und diesen gegenüber normativen Charakter haben (BSGE 27, 237, 2ü0; 50, 171, 172; SH, 2ü3, ZU"; 55, 26, 27; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, S 708 Anm Ua mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 154d, 551; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, u. Aufl, % 708 Anm 2; Graeff, ASiG, 2. Aufl 1979, % 21 Anm 2).
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