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   BSG, 11.09.1980 - 1 RA 75/79   

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https://dejure.org/1980,6007
BSG, 11.09.1980 - 1 RA 75/79 (https://dejure.org/1980,6007)
BSG, Entscheidung vom 11.09.1980 - 1 RA 75/79 (https://dejure.org/1980,6007)
BSG, Entscheidung vom 11. September 1980 - 1 RA 75/79 (https://dejure.org/1980,6007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Auszahlung von Übergangsgeld während einer Krebsnachkur - Öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangsgeld - Krebsbekämpfung - Auftragsverhältnis - GoA - Sozialrechtsweg - Ersatzanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.11.1972 - 5 RKn 81/70

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Subordinationsrechtlicher Vertrag - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 11.09.1980 - 1 RA 75/79
    9. Aufl, S. 545 ff und Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, % 40 RdNr 9; zum subordinationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf der Sozialverdem Gebiet sicherung vgl auch BSGE 35, 47, 50 = SozR Nr. 58 zu 5 51 SGG).
  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Es besteht - bezogen auf den hier geltend gemachten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch - ein enger rechtlicher Zusammenhang, weil die Beklagte im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses im Verwaltungsverbund mit dem beigeladenen Jobcenter als Verwaltungshelfer bzw Beauftragter mit der Erbringung von Eingliederungsleistungen befasst war (vgl zur Konstellation eines nur beauftragten, zu Unrecht verurteilten beklagten Trägers der öffentlichen Verwaltung anstelle des materiell-rechtlich zuständigen Beigeladenen bei öffentlich-rechtlichem Auftragsverhältnis BSGE 50, 203, 204 ff = SozR 2200 § 1241 Nr. 16) .
  • BSG, 16.04.1986 - 6 RKa 34/84
    oder entsprechende Vereinbarungen zwischen ihr und der KÄV unterstellt werden, Die von ihr herangezogenen zivilrechtlichen Regelungen enthalten allgemeine Rechtsgrundsätze, die auch im öffentlichen Recht,-soweit spezielle Regelungen fehlen, Anwendung finden (Palandt, BGB, Kurzkommentar, H5. Aufl, Anm 5 vor 5 677; BSGE 40, 221, 22" : SozR 3900 $ 31 Nr. 1 und BSGE 50, 203, 205 : SozR 2200 % 12M1 Nr. 16 mwN); Schließlich verweist sie auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, für den Vorschriften des SGB und allgemeine Rechtsprinzipien heranzuziehen seien.
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