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   BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79   

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BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79 (https://dejure.org/1980,5745)
BSG, Entscheidung vom 13.11.1980 - 7 RAr 99/79 (https://dejure.org/1980,5745)
BSG, Entscheidung vom 13. November 1980 - 7 RAr 99/79 (https://dejure.org/1980,5745)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 10
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 3297 36, 73; 84), dessen Entscheidungsfreiheit lediglich insoweit eingeschränkt ist, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 193 f; BSGE 43, 128, 133fmwN); ein Anspruch auf eine bestimmte Regelung besteht nicht.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 3297 36, 73; 84), dessen Entscheidungsfreiheit lediglich insoweit eingeschränkt ist, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 193 f; BSGE 43, 128, 133fmwN); ein Anspruch auf eine bestimmte Regelung besteht nicht.
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 3297 36, 73; 84), dessen Entscheidungsfreiheit lediglich insoweit eingeschränkt ist, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 193 f; BSGE 43, 128, 133fmwN); ein Anspruch auf eine bestimmte Regelung besteht nicht.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79
    Insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts ist der Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht gehindert, solche typisierende Regelungen unter Vernachlässigung der Besonderheiten einzelner Fälle zu erlassen (vgl BVerfGE 17, 1, 23f; 10 -.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 3297 36, 73; 84), dessen Entscheidungsfreiheit lediglich insoweit eingeschränkt ist, als die einzelne Entscheidung den Anforderungen sozialer Gerechtigkeit genügen muß (BVerfGE 40, 121, 193 f; BSGE 43, 128, 133fmwN); ein Anspruch auf eine bestimmte Regelung besteht nicht.
  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79
    Wie der Senat schon entschieden hat, ist die Zuweisung Verheirateter mit der Steuerklasse V in die Leistungsgruppe D verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl das gleichzeitig ergehende Urteil vom 13. November 1980 - 7 RAr 14/80 -).
  • BFH, 22.06.1979 - VI R 85/76

    Unterhaltsleistung eines Gastarbeiters - Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79
    Hieran zeigt sich, daß das Splitting nicht Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten berücksichtigt, sondern lediglich dem Ausgleich von möglichen Nachteilen dient, die dadurch eintreten, daß die Besteuerung an die intakte Ehe als eine steuerlich nicht trennbare Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft anknüpft und die Ehegatteneinkünfte zusammenrechnet (vgl BFHE 128, 236, 241f; BFH Betrieb 1980, 2317).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Würde die Arbeitsverwaltung dann mit im Einzelfall erforderlichen Korrekturen der Höhe des zu gewährenden Alg belastet werden, wäre damit nicht nur ein unangemessener Verwaltungsaufwand verbunden, sondern die Korrekturen würden auch zu einer nachträglichen Zweckverfehlung des Alg führen, das den zuvor tatsächlich erzielten Lohn ersetzen soll (vgl BSG, Urteil vom 13. November 1980 - 7 RAr 99/79 -BSGE 51, 10, 14, 15).

    Eine gewisse Parallelität zu dem hier zu beurteilenden Fall besteht jedenfalls insoweit, als auch in jenen Fällen die rein steuerrechtlichen Ausgleichsmechanismen zwischen den Eheleuten unbeachtet bleiben dürfen (vgl BSGE 51, 10, 15 sowie Urteil vom 27. Juli 1989 aaO).

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

    Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der letztgenannten Entscheidung, die § 111 Abs. 2 S 2 Nr. 1 Buchst a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des HStruktG-AFG vom 18. Dezember 1975 (BGBl I 3113) betraf, hat auch das BSG (BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4) zu dieser Vorschrift ausgeführt, daß die Nichtberücksichtigung individueller Freibeiträge verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

    Hingegen bleiben alle sonstigen - individuellen - Freibeträge, die kraft besonderer Eintragung auf der Lohnsteuerkarte vom Arbeitslosen abgezogen werden können (§ 39a EStG) sowie sonstige Steuervergünstigungen, die erst im Lohnsteuerjahresausgleich bzw bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer zu einer Steuerentlastung führen, grundsätzlich unberücksichtigt (BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4).

    Ob die getroffene gesetzliche Regelung die denkbar zweckmäßigste oder gerechteste Lösung ist, ist dabei nicht zu prüfen (BVerfGE 71, 255, 271 mwN; BSGE 51, 10 = = SozR 4100 § 111 Nr. 4; stRspr).

  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95

    Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995

    Von dieser allgemeinen Wortbedeutung ist auch der Gesetzgeber ausgegangen (BT-Drucks 7/2722 S 32 f; ebenso BSGE 51, 10, 16 = SozR 4100 § 111 Nr. 4).

    Daß dabei im Einzelfall bei der Festsetzung der Leistungssätze ein höherer Zuschlag zu berücksichtigen sein kann, als ihn der Arbeitslose als Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis hätte entrichten müssen, ist notwendige Folge der Anknüpfung an die für den Lohnsteuerabzug vorgesehene Pauschalierung und Typisierung in § 111 Abs. 2 S 2 Nr. 1 AFG, die ihrerseits den gesetzlichen Vereinfachungsanforderungen entspricht und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl hierzu BVerfGE 63, 255, 262 ff = SozR 4100 S 111 Nr. 6; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 4100 § 111 Nr. 7; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 3-4100 § 111 Nr. 2;BSGE 51, 10, 12 ff = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 65, 214, 215 ff = SozR 4100 § 111 Nr. 10).

  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 AL 29/11

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende

    Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, dass es sich um Abzüge handeln muss, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind ( BSG v. 24.07.1997, 11 RAr 45/96 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 7; BSGE 51, 10, 16 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 4; BSGE 76, 207, 210f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend Bundesverfassungsgericht SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79, 14, 19f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der

    Mit dieser Formulierung macht der Gesetzgeber deutlich, daß es sich um Abzüge handeln muß, die "üblicherweise", "in der Regel" vorzunehmen sind (vgl BT-Drucks 7/2722 S 32 f; ebenso BSGE 51, 10, 16 = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 76, 207, 210 f = SozR 3-4100 § 136 Nr. 4; bestätigend BVerfG SozR 3-4100 § 136 Nr. 5; BSGE 79; 14, 19 f = SozR 3-4100 § 111 Nr. 14).
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 191/06 B

    Nichtberücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei der Berechnung des

    Der Senat hat insbesondere in seinem Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 77/95 (= SozR 3-4100 § 111 Nr. 14 = SGb 1997, 694 mit Anmerkung Lehner) im Anschluss an frühere Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 63, 255 ff = SozR 4100 § 111 Nr. 6; Beschluss des Dreier-Ausschusses SozR 4100 § 111 Nr. 7; BVerfGE 90, 226 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 69) sowie des BSG (BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4; BSGE 65, 214 = SozR 4100 § 111 Nr. 10) entschieden, dass die Nichtberücksichtigung der Kinderfreibeträge des Steuerrechts bei der Bestimmung des für die Höhe des Alg maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Kinder in der Ausbildung

    Die Verweisung auf das Steuerrecht ist jedoch nur rein begrifflich erfolgt (Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand: Juni 1993, § 111 Anm. 5; Gagel, Komm zum AFG, Stand: November 1992, § 111 RdNr. 14); sie ist keineswegs so zu verstehen, daß sich der Sozialgesetzgeber bei der Gewährung sozialer Leistungen uneingeschränkt an die Regelungen des Steuergesetzgebers anhängen wollte (so schon zu § 111 Abs. 2 AFG: BSGE 51, 10 = SozR 4100 § 111 Nr. 4 und BSGE 65, 214 == SozR 4100 § 111 Nr. 10; BSG. Urteil vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 96/79 - unveröffentlicht).
  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 130/89

    Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts für die Berechnung des Zuschusses zum

    Auch bei dieser gesetzlichen Formulierung wird von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angenommen, daß damit lediglich nicht an die individuelle steuerliche Situation des Arbeitslosen angeknüpft werden soll (BSG Urteil vom 13. November 1980 - 7 RAr 99/79 - Nr. 4 zu SozR 4100 § 111 AFG).
  • LSG Hessen, 26.02.1992 - L 6 Ar 502/91

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Zuordnung der Leistungsgruppe -

    Dies rechtfertigt sich einerseits nicht nur daraus, daß die Maßgeblichkeit der eingetragenen Steuerklasse die Bewilligung von Leistungen durch die Beklagte erleichtert, sondern entspricht auch dem Wesen des Lohnersatzes des Arbeitslosengeldes, wonach das Arbeitslosengeld nach seiner Funktion den in Folge der Arbeitslosigkeit ausfallenden Lohn zu ersetzen hat, also u.a. am letzten erzielten Netto-Arbeitsentgelt orientiert ist (vgl. BSG, Urteil vom 13.11.1980, Az.: 7 RAr 99/79 in SozR 4100 § 111 Nr. 4; Eckert, a.a.O., § 111 Randnr. 4).
  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des

    Diese Anbindung des Alg an Lohnsteuerklassen und Lohnsteuertabellen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; die darin liegende Pauschalierung ist dem Gesetzgeber grundsätzlich erlaubt (BVerfGE 63, 255, 262; BSGE 51, 10 : SozR U100 @ 111 Nr. 4; vgl ferner die nicht veröffentlichen Urteile des Senats vom 13. November 1980 1M/80 1980 - 7 RAP - 7 RAr - und vom 10. Dezember.
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80

    Steuerklassenwechsel - Eingehen der Ehe - Ehegattensteuerrecht

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 173/08 B
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 96/79
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