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   BSG, 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79   

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BSG, 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79 (https://dejure.org/1980,2555)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79 (https://dejure.org/1980,2555)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 8b/12 RAr 14/79 (https://dejure.org/1980,2555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 102
  • ZIP 1981, 635
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung

    Der Senat hat insoweit wieder die frühere Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 191; 51, 102) fortgeführt (Senatsurteile vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nrn 11 und 12 sowie vom 22. November 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 13 S 61 mit Anm Krause, EzA § 141b AFG Nr. 2).

    Nur eine solche Zuordnung berücksichtigt angemessen den Sinn und Zweck der drei einschlägigen Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Konkursrecht und Kaug-Recht (BSG Urteil vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102, 104 = SozR 4100 § 141b Nr. 16 S 67; Senatsurteil vom 22. November 1994 aaO S 61 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ).

    Entscheidend für die Zuordnung eines Anspruchs ist, wo sein "Schwergewicht" liegt (BSGE 51, 102, 103).

    In Betracht könnten insoweit - neben dem Zeitraum unmittelbar vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses - auch jener Zeitraum kommen, für den die zu beanspruchenden Leistungen dem Unterhalt zu dienen bestimmt sind, oder der Zeitraum, in dem der Anspruch erarbeitet worden ist; dies hat das BSG (BSGE 51, 102 aaO) indes - überzeugend - mit der Erwägung verneint, daß ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nur entsteht, wenn die dem Unterhalt im Urlaub dienenden Leistungen (Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld) nicht gewährt werden können bzw der erarbeitete Anspruch auf bezahlten Urlaub gerade nicht mehr verwirklicht werden kann.

    Dafür und für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs müßte zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen, daß der erarbeitete Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht mehr verwirklicht werden kann (BSGE 51, 102, 104).

    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Erwägung des 8b Senats (BSGE 51, 102, 104) zudem bereits dargelegt hat (Urteil vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 11 S 51 f), ist es nicht unbillig, die Gewährung von Urlaubsabgeltung als Kaug davon abhängig zu machen, daß der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auch rechtlich beendet, wenn das Insolvenzereignis stattgefunden hat.

    Der Arbeitnehmer kann frei darüber entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis fortführen oder wegen des Zahlungsverzugs seines Arbeitgebers fristlos beenden will (BSGE 51, 102, 104).

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

    Hierzu zählen auch - wie hier streitig - Ansprüche auf Abgeltung bereits erarbeiteten Urlaubs (BSG 12. Senat vom 30. November 1977, BSGE 45, 191, 192 f = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG 8b Senat vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102, 103 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; BSG 10. Senat vom 14. März 1989, ZIP 1989, 1415, 1416; BSG 10. Senat vom 26. Juli 1991, SozR 3-4100 § 117 Nr. 4 S 20; zum Abgeltungsanspruch für noch nicht erarbeiteten Urlaub s Urteil des Senats vom heutigen Tage - 10 RAr 5/92 -).

    Mit dem LSG ist zwar davon auszugehen, daß der Anspruch auf Urlaubsabgeltung erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BSG 8b. Senat vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102, 103 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; ebenso der erkennende Senat im Urteil vom 14. März 1989, ZIP 1989, 1415, 1416 mwN, auch zur Rechtsprechung des BAG; mißverständlich insoweit die obiter dicta im Urteil des Senats vom 11. März 1987, SozR 4100 § 141b Nr. 39 S 148 sowie im Urteil des 1. Senats vom 1. April 1993, SozR 2200 § 182 Nr. 16 S 75).

    Dies hat auch der 8b. Senat (BSGE 51, 102, 104) als die Lösung bezeichnet, die angemessen Sinn und Zweck der drei einschlägigen Rechtsgebiete - Arbeits-, Konkurs- und Kaug-Recht - berücksichtigt; hiervon geht im übrigen ebenfalls das Bundesarbeitsgericht ( vom 21. Mai 1980, AP Nr. 10 zu § 59 KO) für die Zuordnung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung im Konkurs aus.

    Dem schließt sich der erkennende Senat an; dies gilt gleichermaßen für die Erwägung des 8b Senats (BSGE 51, 102, 104), es sei nicht unbillig, die Gewährung von Urlaubsabgeltung als Kaug davon abhängig zu machen, daß der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auch rechtlich beende, wenn das Insolvenzereignis stattgefunden habe oder - wie nach § 141b Abs. 4 AFG - ihm bekannt geworden sei.

  • LSG Sachsen, 17.07.2001 - L 3 AL 142/99

    Anspruch auf Konkursausfallgeld (Kaug) für die Abgeltung von Ansparstunden bei

    Das sind alle Ansprüche, die als Gegenleistung für die Arbeitsleistung anzusehen sind (BSGE 51, 102).

    Nach der Rechstprechung des BSG sind Ansprüche, deren Voraussetzungen in einem längeren Zeitraum geschaffen worden sind, die aber arbeitsrechtlich zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldet werden, für die konkursrechtliche Behandlung einem bestimmten Zeitraum zuzuordnen (BSGE 45, 191; 51, 102).

    In Betracht kommen der Zeitraum, für den die zu beanspruchende Leistung dem Unterhalt zu dienen bestimmt ist, der Zeitraum, in dem der Anspruch erarbeitet worden ist und der Zeitraum, der der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar vorausgeht (BSGE 51, 102).

    Schließlich entspricht es dem Zweck des Kaug, lediglich die Ansprüche bis zum Insolvenzereignis zu versichern (vgl. BSGE 51, 102).

  • BSG, 14.03.1989 - 10 RAr 6/87

    Berücksichtigung etwaiger Urlaubsabgeltungsansprüche bei Gewährung des im Falle

    Auch die Urlaubsabgeltung ist eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung (vgl. BSGE 51, 102, 103; SozR 4100 § 141b Nr. 5; Kilger, KO, Kommentar, 15. Aufl 1987, § 59 Anm. 5 D a).

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht daher erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BSGE 51, 102, 103; SozR 4100 § 141b Nr. 5; BAGE 46, 224, 226; BAG, DB 1986, 2685; Leinemann/Lipke, Betriebsübergang und Urlaubsanspruch, DB 1988, 1217 ff, 1217).

    Da hier die Kündigung der Arbeitsverhältnisse wegen Umgehung des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam ist, haben diese über den Zeitpunkt des Insolvenzereignisses fortbestanden mit der Folge, daß Urlaubsabgeltungsansprüche nicht entstanden sind (vgl. BSGE 51, 102, 104).

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93

    Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist für den Anspruch auf Konkursausfallgeld den der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen (Abgrenzung zur Rechtsprechung unter Geltung des AFKG, Fortführung von BSG vom 30.11.77 - 12 RAr 99/76 = BSGE 45, 191 - SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG vom 18.12.80 - 8b/12 RAr 14/79 - BSGE 51, 102 = SozR 4100 § 141b Nr. 16).

    Zu den durch das Kaug auszugleichenden Ansprüchen auf Arbeitsentgelt gehört auch die Urlaubsabgeltung (BSG 12. Senat vom 30. November 1977, BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG 8b Senat vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; BSG 10. Senat vom 14. März 1989 ZIP 1989, 1415; BSG 10. Senat vom 26. Juli 1991, SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).

  • BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 62/97

    Urlaubsabgeltung als zuschußfähiges Arbeitsentgelt im Rahmen einer anerkannten

    Die Auffassung des früher für das Recht der Konkursausfallversicherung zuständigen 12. Senats des BBG, der Urlaubsabgeltungsanspruch entstehe - aufschiebend bedingt - bereits mit dem Urlaubsanspruch (BSGE 45, 191 192 f = SozR 4100 § 141 b Nr. 5), ist sowohl vom später zuständig gewordenen 8b-Senat als auch vom nunmehr zuständigen 10. Senat nicht aufrechterhalten worden (BSGE 51, 102, 103 = SozR 4100 § 141 b Nr. 16; BSG SozR 3-4100 § 141 b Nr. 11 mwN).

    In den Entscheidungen des 10. Senats wird sogar betont, daß es sich lediglich um eine Kaug-rechtliche Zuordnung nach dem Schwergewicht des fraglichen Anspruchs (vgl hierzu BSGE 51, 102, 103 = SozR 4100 § 141b Nr. 16) handelt, die angemessen Sinn und Zweck (nur) der einschlägigen Rechtsgebiete (Arbeitsrecht, Konkursrecht und Kaug-Recht) berücksichtigt; die Auslegung des § 94 AFG wird dadurch aber nicht berührt.

  • LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01

    Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung

    Die bisherige arbeits- und sozialgerichtliche Rechtsprechung (BAG v. 21.05.1980 - 5 AZR 441/78, AP Nr. 10 zu § 59 KO [Uhlenbruck] = EzInsR § 55 InsO Nr. 5 = KTS 1981, 98 = ZIP 1980, 784; BSG v. 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79, ZIP 1981, 635), wonach der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG dem Zeitraum zuzuordnen sei, der der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar vorausgehe, läßt sich nach Streichung der sog. Konkursvorrechte und nach der Umgestaltung der Insg-Vorschriften auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht (mehr) übertragen.
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 3/92

    Heuerverhältnis - Krankheit - Urlaubsabgeltung

    Hierzu zählen auch - wie hier streitig - die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung (BSG 12. Senat vom 30. November 1977, BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG 8b Senat vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; BSG 10. Senat vom 14. März 1989, ZIP 1989, 1415; BSG 10. Senat vom 26. Juli 1991, SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).

    Der Senat hat sich insoweit wieder die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSGE 51, 102 = SozR 4100 § 141b Nr. 16) fortgeführt (BSG 10. Senat vom 27. September 1994, 10 RAr 6/93, 10 RAr 7/93 ).

  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszugehen ist davon, daß zu den durch das Kaug auszugleichenden Ansprüchen auf Arbeitsentgelt (§ 141b Abs. 2 AFG) auch die Urlaubsabgeltung gehört (vgl dazu BSGE 45, 191, 194 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSGE 51, 102, 103 = SozR 4100 § 141b Nr. 16).
  • LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02

    Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit

    Die bisherige arbeits- und sozialgerichtliche Rechtsprechung (BAG v. 21.05.1980 - 5 AZR 441/78, AP Nr. 10 zu § 59 KO [Uhlenbruck] = EzInsR § 55 InsO Nr. 5 = KTS 1981, 98 = ZIP 1980, 784; BSG v. 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79, ZIP 1981, 635), wonach der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG dem Zeitraum zuzuordnen sei, der der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar vorausgehe, läßt sich nach Streichung der sog. Konkursvorrechte und nach der Umgestaltung der Insg-Vorschriften auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht (mehr) übertragen.
  • LSG Niedersachsen, 31.01.2002 - L 8 AL 428/00

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Anspruch

  • BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95

    Anspruch auf Konkursausfallgeld unter Berücksichtigung der Abgeltung für

  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 11/94

    Förderungsleistungen für eine Urlaubsabgeltung an einen in einer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.06.1992 - L 1 Ar 179/90

    Konkursausfallgeld; Urlaubsabgeltung; Kaug-Zeitraum; Arbeitsverhältnis; Insolvenz

  • SG Mainz, 17.12.2001 - S 3 AL 125/01

    Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Entschädigungsanspruch - Anerkennung

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