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   BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78   

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BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78 (https://dejure.org/1981,1760)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78 (https://dejure.org/1981,1760)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78 (https://dejure.org/1981,1760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Unterhaltskosten für einen Blindenführhund; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dvbs-online.de (Kurzinformation)

    Eigenschaft des Blindenführhundes als Hilfsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 206
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78
    Die Weitergewährung entsprechender Zahlungen lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 13. Januar 1978 ab, weil nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - die Übernahme von Anschaffungs- und Unterhaltskosten für einen Blindenhund nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse falle.

    Im letzteren Fall hätte das von der Beklagten im angefochtenen Bescheid für die Leistungseinstellung lediglich angeführte Urteil des BSG vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - gemäß § 1744 RVO eine neue Prüfung zu Lasten des Klägers ohnehin nicht rechtfertigen können.

    Der erkennende Senat vermag der im angefochtenen Bescheid der Beklagten angeführten Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 10. November 1977 (BSGE 45, 133 = SozR 2200 § 182b Nr. 4) nicht zu folgen, wonach die Hilfsmitteleigenschaft des Blindenführhundes zu verneinen sei, weil als Funktionsstörung nur der Verlust der Sehfähigkeit berücksichtigt werden könne, die "Funktionsweise" des Hundes aber dem Blinden keinen dem Sehen vergleichbaren Ersatz verschaffe.

    Ein derartiges "unmittelbares" Hilfsmittel ist auch dann gegeben, wenn es nicht direkt am Körper ausgleichend wirkt (BSGE 45, 133, 134; SozR 2200 § 182b Nrn. 12, 13 und 16).

    Der erkennende Senat konnte die Hilfsmitteleigenschaft eines Blindenführhundes ohne Anrufung des Großen Senats des BSG (§ 42 SGG) entscheiden, weil der 3. Senat des BSG auf Anfrage des erkennenden Senats mitgeteilt hat, daß er an seiner im Urteil vom 10. November 1977 a.a.O. insoweit vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung nicht festhält.

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78
    Für die Anerkennung als Hilfsmittel im Sinne des § 182b Satz 1 RVO kann deshalb hier nur maßgeblich sein, daß der Blindenführhund für die durch die Blindheit ausgefallene oder zumindest erschwerte Möglichkeit der Umweltkontrolle einen Funktionsausgleich bietet, der unmittelbar diese Behinderung betrifft und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzt (vgl. hierzu auch Urteil des 11. Senats des BSG in SozR 2200 § 182b Nr. 13 und Urteil des 3. Senats in SozR 2200 § 182b Nr. 17).

    Der erkennende Senat vermag insoweit keine sachlich vertretbare und rechtlich relevante Differenzierung zu erkennen - zumal unter Berücksichtigung der Ausführungen des 3. Senats des BSG im Urteil vom 26. März 1980 (SozR 2200 § 182b Nr. 17), wonach die Voraussetzungen des § 182b Satz 1 RVO auch dann erfüllt sind, wenn das Hilfsmittel "überhaupt dem Ausgleich körperlicher Behinderungen dient".

  • BSG, 20.12.1978 - 3 RK 55/78
    Auszug aus BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78
    Das SG hat nicht festgestellt, ob die dem Kläger von der Beklagten bis einschließlich September 1977 erstatteten Kosten für den Unterhalt seines Blindenführhundes ohne Leistungsbescheid lediglich durch "schlichtes" Verwaltungshandeln im Sinne der Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 23. November 1966 (BSGE 25, 280; vgl. dazu aber auch die im Urteil des gleichen Senats vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 55/78 aufgezeigten Bedenken) oder durch jeweils zeitlich ausdrücklich begrenzte Leistungsbescheide oder durch einen begünstigenden und für die Beteiligten im Sinne des § 77 SGG bindenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung gewährt worden sind.
  • BSG, 23.11.1966 - 3 RK 86/63
    Auszug aus BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78
    Das SG hat nicht festgestellt, ob die dem Kläger von der Beklagten bis einschließlich September 1977 erstatteten Kosten für den Unterhalt seines Blindenführhundes ohne Leistungsbescheid lediglich durch "schlichtes" Verwaltungshandeln im Sinne der Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 23. November 1966 (BSGE 25, 280; vgl. dazu aber auch die im Urteil des gleichen Senats vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 55/78 aufgezeigten Bedenken) oder durch jeweils zeitlich ausdrücklich begrenzte Leistungsbescheide oder durch einen begünstigenden und für die Beteiligten im Sinne des § 77 SGG bindenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung gewährt worden sind.
  • BSG, 24.08.1978 - 5 RKn 19/77

    Elektrischer Zimmerrollstuhl - Hilfsmittel iS der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78
    Der 3. Senat ist dort auch der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. August 1979 (SozR 2200 § 182b Nr. 9) gefolgt, die darauf abgestellt hat, ob durch das Hilfsmittel der zur Verfügung stehende Freiheitsraum hinsichtlich der Grundbedürfnisse des Behinderten erweitert wird.
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfaßt nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitergehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen" (BSG SozR 3-2200 § 182b Nr. 3 (Geräteschrank für Rollstuhl); BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr. 19 (Unterhaltskosten für Blindenführhund), BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11 (Kosten einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für Elektrorollstuhl)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16/1 KR 371/15

    Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt

    Der Blindenführhund ist ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ( BSG, Urteil vom 25. Februar 1981- 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206 ; vgl Hilfsmittelkatalog Produktnummer 99.99.01.0001).

    Der Blindenführhund ist nach der Rechtsprechung des BSG unmittelbar auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet (BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206 ).

    Dieser Funktionsausgleich soll unmittelbar diese Behinderung betreffen und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzen (BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206; auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13; SG Bremen, Urteil vom 24. Mai 2016 - S 4 KR 153/15 -).

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Ein nur mittelbarer Ersatz der ausgefallenen Funktionen in einem funktionell und räumlich eingeschränkten Teilbereich reicht deshalb aus, um die Hilfsmitteleigenschaft eines Gegenstandes annehmen zu können (vgl BSGE 51, 206, 207 = SozR 2200 § 182b Nr. 19; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 12, 13, 17, 20, 29 und 37; SozR 3-2500 § 33 Nr. 13).
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