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   BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 27/80   

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BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 27/80 (https://dejure.org/1981,19126)
BSG, Entscheidung vom 14.04.1981 - 4 RJ 27/80 (https://dejure.org/1981,19126)
BSG, Entscheidung vom 14. April 1981 - 4 RJ 27/80 (https://dejure.org/1981,19126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollendung des 14. Lebensjahres - Ersatzzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 272
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.08.1970 - 5 RKn 52/67

    Rentenberechnung - Pauschale Ersatzzeit - Freiwillige Beitragszeiten

    Auszug aus BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 27/80
    Die gleiche Rechtsauffassung hat der 5. Senat im Urteil vom 27. August 1970 - 5 RKn 52/67 - (SozR aaO Nr. 49, dort nur Leitsatz) für eine Person iS der 55 1 bis 4 BVFG, die in den Jahren 1945 und 1946 vier bis sechs Jahre alt war und für die vorher keine freiwilligen Beiträge entrichtet worden waren, vertreten.
  • BSG, 12.01.1966 - 1 RA 271/63

    Recht auf Beitragsnachentrichtung - Nachentrichtungsfähige Zeiten - Zeiten vor

    Auszug aus BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 27/80
    Weiterhin hat der 1. Senat im Urteil vom 12. Januar 1966 (BSGE 24, 194, 197 = SozR Nr. 9 zu Art. 2.
  • BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 50/78
    Auszug aus BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 27/80
    Schließlich hat der erkennende Senat im Urteil vom 20. Dezember 1979 - 4 RJ 50/78 - (BSGE 49, 256 = SozR 2200 5 1251 Nr. 74) eine Ausnahme von dem Grundsatz gemacht, daß die Anrechnung von Ersatzzeiten nicht in Betracht kommt für Zeiträume, in denen dem Versicherten Beitragsleistungen aus rechtlichen Gründen unmöglich gewesen sind.
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Mindestalter sind vorgesehen in § 250 Abs. 1 SGB VI für die Anrechnung von Ersatzzeiten (Vollendung des 14. Lebensjahres - hierzu BSGE 51, 272 = SozR 2200 § 1251 Nr. 83; BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 127), in § 16 FRG für Beschäftigungszeiten im Vertreibungsgebiet und in § 17a FRG für den dort geregelten anspruchsberechtigten Personenkreis (Vollendung des 16. Lebensjahres - hierzu BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3 S 14 ff) sowie für den Gesamtzeitraum bei der Bewertung beitragsfreier Vorleistungen in § 72 Abs. 2 Satz 1 SGB VI und für Anrechnungszeiten in § 58 SGB VI (heute: Vollendung des 17. Lebensjahres).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R

    Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn des nationalsozialistischen

    In Betracht kommen könnte ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil nach § 17a Buchst a Nr. 2 FRG allein denjenigen, die das 16. Lebensjahr zu Beginn des nationalsozialistischen Einflusses bereits vollendet hatten, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ein Ausgleich für einen sozialversicherungsrechtlichen Vertreibungsschaden zuerkannt werden soll, nicht jedoch denjenigen, die das 14. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet hatten und daher grundsätzlich in der Lage waren, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen (vgl zum Eintritt in das Erwerbs- und Versicherungsleben ab dem 14. Lebensjahr; BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83) und auch nicht denjenigen, die während des nationalsozialistischen Einflusses das 14. bzw das 16. Lebensjahr erst vollendeten.

    Auf solch typische Lebensverläufe darf und muß die gesetzliche Rentenversicherung abstellen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83).

    Dabei wird nicht verkannt, daß vor dem RRG 1992 grundsätzlich das 14. Lebensjahr als Eintrittsalter in die gesetzliche Rentenversicherung galt (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83; zB § 8 Abs. 2 VuVO für Jahrgänge ab 1908).

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Soweit sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des BSG zur Anerkennung von Ersatzzeiten bezieht (vgl BSGE 51, 272 = SozR 2200 § 1251 Nr. 83; BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 127), berücksichtigt sie nicht hinreichend die Unterschiede zwischen der Regelung von Ersatzzeiten und der Bestimmung des § 14 Abs. 2 WGSVG aF.
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 85/06 R

    Gewährung einer Altersrente unter Zugrundelegung von "Ghetto-Beitragszeiten" nach

    Die geltend gemachten Zeiten sind auch nicht als Ersatzzeiten anrechenbar, weil die Klägerin in den Jahren 1942/43 noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hatte (§ 250 Abs. 1 SGB VI, vgl auch: BSG, Urteil vom 14.4.1981, BSGE 51, 272 = SozR 2200 § 1251 Nr. 83; BSG, Urteil vom 26.5.1987, SozR 2200 § 1251 Nr. 127).
  • BSG, 16.05.2019 - B 13 R 222/18 B

    Früherer Beginn einer Regelaltersrente

    Außerdem wäre aufzuzeigen gewesen, ob entgegen dem Wortlaut des § 250 Abs. 1 SGB VI und der dieser Regelung vorangegangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl etwa BSG Urteil vom 14.4.1981 - 4 RJ 27/80 - BSGE 51, 272; BSG Urteil vom 26.5.1987 - 4a RJ 69/86 - SozR 2200 § 1251 Nr. 127) eine gesonderte Auslegung der rentenrechtlichen Vorschrift im Licht des ZRBG überhaupt möglich wäre.
  • BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 56/94

    Anrechnung einer Ersatzzeit über das 65. Lebensjahr hinaus - Voraussetzungen für

    Zu Recht sind deshalb Zeiten vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht als Ersatzzeiten angerechnet worden (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83).

    Es ist nicht der Sinn der Ersatzzeitenregelung, einen Ausgleich dort zu gewähren, wo ein Schaden allenfalls denkmöglich, aber äußerst unwahrscheinlich ist (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83 S 223 mwN).

  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 69/86

    Vormerkung einer Ersatzzeit - Arbeitslosigkeit - Vertreibung - Ersatzzeit

    Lebensjahres nicht als Ersatzzeiten anrechenbar sind (BSGE 51, 272 : SozR 2200 $ 1251 RVG Nr. 83 mwN; SozR EVO % 1251 Nr. 44).

    Wie der Senat bereits anderweitig im einzelnen dargelegt hat (BSGE 51, 272 : SozR 2200 5 1251 RVO Nr. 83 mwN), kann ein Schaden in der Rentenversicherung, eine Lücke im Versicherungsverlauf in aller Regel erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres auftreten- Denn zumeist erfüllten Kinder in der damaligen Zeit etwa bis zum 1H.

  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94

    Anschlußersatzzeit beim Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente

    Als weitere Ausnahme hat das BSG Zeiten vor Vollendung des 14. Lebensjahres der Versicherten nicht als Ersatzzeit anerkannt, obgleich es keine Rechtsvorschriften gibt, die eine wirksame Beitragsentrichtung ausdrücklich ausschließen (vgl BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 83 mwN).
  • BSG, 20.06.1995 - 8 RKn 14/94

    Berücksichtigung von Ersatzzeiten nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren

    An Anlehnung an die Regelung des § 8 Abs. 2 Versicherungsunterlagenverordnung (VuVO) hat deshalb das BSG mit Urteil vom 14. April 1981 (BSGE 51, 272 = SozR 2200 § 1251 Nr. 83) Zeiten vor Vollendung des 14, Lebensjahres des Versicherten grundsätzlich nicht als Ersatzzeiten anerkannt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - L 3 RJ 33/00

    Rentenversicherung

    Soweit sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Anerkennung von Ersatzzeiten bezieht (vgl. Urteil vom 14. April 1981, Az.: 4 RJ 27/80, SozR 2200 § 1251 Nr. 83), berücksichtigt sie nicht hinreichend die Unterschiede zwischen der Regelung von Ersatzzeiten und der Bestimmung des § 12 WGSVG.
  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 5/91

    Anspruch auf Anrechnung einer zusätzlichen verfolgungsbedingten Ersatzzeit -

  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 43/85

    Landjahrdienst - Preußisches Gesetz - Landjahr - Militärähnlicher Dienst -

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