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   BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79   

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BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79 (https://dejure.org/1980,634)
BSG, Entscheidung vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 (https://dejure.org/1980,634)
BSG, Entscheidung vom 18. November 1980 - 12 RK 59/79 (https://dejure.org/1980,634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung geänderter Rechtsprechung - Treu und Glauben - Widersprüchliches Verhalten von Steuerbehörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 31
  • NJW 1983, 1695 (Ls.)
  • MDR 1981, 699
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60

    Anfechtung eines Beitragsbescheids einer Krankenkasse und nur noch hilfsweise

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    Das gilt besonders für die Rentenversicherung, soweit dort erstmit der Entrichtung von Beiträgen bestimmte individuelle Anwartschaften auf spätere Leistungen begründet werden (vgl. BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55ff.).

    Die Vorschrift in § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach ein Schuldner die Leistung nur so zu erbringen braucht, wie Treu und Glauben es erfordern, enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im öffentlichen Recht und damit auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung gilt (vgl. BSGE 17 173, 175f.; 21, 52, 55; 47, 194, 196).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn er bei der früheren, zu niedrigen Beitragsentrichtung nicht einer unrichtigen Auskunft einer einzelnen Einzugsstelle (vgl. BSGE 21, 52), sondern dem Urteil eines obersten Gerichts vertraut hatte.

  • BFH, 15.12.1964 - VII 226/63 U

    Folgen eines Vertrauensschutzes im Bereich von Zöllen und Verbrauchsteuern -

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    So hat insbesondere der BFH in ständiger Rechtsprechung eine gegen Treu und Glauben verstoßende Steuernachforderung "de jure" für unzulässig gehalten und einen Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen "dann anerkannt, wenn die Verwaltung über einen längeren Zeitraum hin ein Verhalten gezeigt hat, durch das beim Steuerpflichtigen der Glaube erweckt worden ist, die Behandlung des Steuerfalles entspreche dem Recht, die Verwaltung jedoch nachträglich ihr Verhalten bei gleichgebliebenem Sachverhalt geändert hat"; das gelte auch im Falle einer Änderung der Rechtsauffassung (Urteil vom 15. Dezember 1964, BStBl III 1965, 127 = BFHE 81, 353 m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 2. Februar 1966, BStBl III 1966, 175 = BFHE 84, 483 und Hübschmann-Hepp-Spitaler a.a.O.).

    Da die Gerichte ihre Entscheidungen mit den vollständigen Entscheidungsgründen von Amts wegen nur den unmittelbaren Prozeßbeteiligten bekanntgeben und der Zeitpunkt, zu dem die Entscheidungen in der Fachpresse und den Entscheidungssammlungen der Gerichte veröffentlicht werden, häufig vom Zufall abhängt, andererseits die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung eher von den zu ihrer Anwendung berufenen Verwaltungsstellen als von den betroffenen Bürgern zu erwarten ist, kann es bei der Bekanntgabe der fraglichen Gerichtsentscheidungen nur auf deren Bekanntgabe durch die jeweils zuständige Verwaltungsstelle, im Beitragsrecht der Sozialversicherung also durch die jeweilige Einzugsstelle der Beiträge, ankommen (ebenso auch BFH in dem schon genannten Urteil vom 15. Dezember 1964 a.a.O.).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    Das galt auch unter der Herrschaft des schon genannten Gemeinsamen Erlasses vom 10. September 1944 (vgl. BSGE 3, 30, 41; 20, 6, 10; 45, 244, 245).

    Da die Gerichte anders als der Gesetz- oder Verordnungsgeber bei der Änderung von Rechtsvorschriften - nicht in der Lage sind, einen Zeitpunkt festzusetzen, von dem an die geänderte Rechtsprechung wirksam werden soll, und Härten, die mit einer Umstellung der Verwaltungspraxis verbunden sind, nicht durch Übergangsregelungen mildern können, haben die Versicherungsträger vielfach von sich aus durch Verwaltungsregelungen die rückwirkende Anwendung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeschlossen und den Betroffenen darüber hinaus sogar Übergangsfristen eingeräumt (ein Beispiel unter vielen anderen bieten die Regelungen, die nach Änderung der sog. Meistersohn-Rechtsprechung in dem Urteil des BSG vom 5. April 1956, BSGE 3, 30, getroffen worden sind, vgl. dazu Bogs, Die Krankenversicherung 1956, 247; Tervooren, Die Krankenversicherung 1957, 181; Jorks, Der Betriebsberater 1957, 79f. und 187; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 9. Aufl., Stand: März 1979, S. 308 k mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung).

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    Auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung erfordern Treu und Glauben, daß die Beitragspflichtigen - hier in der Regel die für die Beitragsberechnung und -abführung "in Dienst genommenen" Arbeitgeber (BSGE 41, 297) - nicht für eine zurückliegende Zeit mit einer Beitragsnachforderung überrascht werden, die in Widerspruch steht zu dem vorangegangenen Verhalten der Verwaltung, auf dessen Rechtmäßigkeit sie vertraut hatten und vertrauen durften.

    Nicht schutzwürdig erscheint das Vertrauen des Beitragspflichtigen ferner dann, wenn er zwar die Änderung der früheren Rechtsprechung nicht positiv kennt, jedoch Anlaß hat, an ihrer weiteren Aufrechterhaltung zu zweifeln und die Klärung dieser Zweifel nach den Umständen des Falles ausnahmsweise nicht von der Verwaltung, sondern in erster Linie von ihm selbst, etwa durch Rückfrage bei der Verwaltung, zu erwarten ist, sofern er durch solche Erkundigungen schon früher Kenntnis von der geänderten Rechtsprechung erhalten hätte (zu sonstigen Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers beim Beitragseinzug vgl. BSGE 41, 297, 301).

  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    Das gilt besonders für die Rentenversicherung, soweit dort erstmit der Entrichtung von Beiträgen bestimmte individuelle Anwartschaften auf spätere Leistungen begründet werden (vgl. BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55ff.).

    Die Vorschrift in § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach ein Schuldner die Leistung nur so zu erbringen braucht, wie Treu und Glauben es erfordern, enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im öffentlichen Recht und damit auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung gilt (vgl. BSGE 17 173, 175f.; 21, 52, 55; 47, 194, 196).

  • BFH, 19.11.1971 - VI R 132/69

    Lediger - Versetzung - Abordnung - Anderer Beschäftigungsort - Annahme eines

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    In einem weiteren Urteil vom 19. November 1971 gab der BFH auch ausdrücklich die im Urteil vom 11. August 1961 vertretene Rechtsauffassung auf; bei der früheren Entscheidung sei verkannt worden, daß eine doppelte Haushaltsführung nicht nur den Besitz, sondern das "Unterhalten" eines eigenen Hausstandes voraussetze (BStBl II 1972, 155, 156f.= BFHE 103, 533; ebenso später Urteile vom 3. Dezember I974 BStBl II 1975, 356, 357, und vom 23. Juli 1976, BStBl II 1976, 795, 796).
  • BFH, 03.12.1974 - VI R 159/74

    Lehrgangskosten eines Finanzanwärters; Verpflegungsmehraufwendungen bei

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    In einem weiteren Urteil vom 19. November 1971 gab der BFH auch ausdrücklich die im Urteil vom 11. August 1961 vertretene Rechtsauffassung auf; bei der früheren Entscheidung sei verkannt worden, daß eine doppelte Haushaltsführung nicht nur den Besitz, sondern das "Unterhalten" eines eigenen Hausstandes voraussetze (BStBl II 1972, 155, 156f.= BFHE 103, 533; ebenso später Urteile vom 3. Dezember I974 BStBl II 1975, 356, 357, und vom 23. Juli 1976, BStBl II 1976, 795, 796).
  • BFH, 23.07.1976 - VI R 228/74

    Berücksichtigung von Mehraufwendungen als Werbungskosten bei auswärtiger

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    In einem weiteren Urteil vom 19. November 1971 gab der BFH auch ausdrücklich die im Urteil vom 11. August 1961 vertretene Rechtsauffassung auf; bei der früheren Entscheidung sei verkannt worden, daß eine doppelte Haushaltsführung nicht nur den Besitz, sondern das "Unterhalten" eines eigenen Hausstandes voraussetze (BStBl II 1972, 155, 156f.= BFHE 103, 533; ebenso später Urteile vom 3. Dezember I974 BStBl II 1975, 356, 357, und vom 23. Juli 1976, BStBl II 1976, 795, 796).
  • BSG, 11.07.1956 - 3 RJ 128/54

    Anspruch auf eine Invalidenrente auf Grund Beiträgen in der Weimarer Republik -

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    Das maßgebende Ereignis, bis zu dem Vertrauensschutz zu gewähren ist, kann dabei - ähnlich wie bei einer Rechtsänderung, die den Rechtsunterworfenen durch Verkündung bekanntzugeben ist (vgl. dazu BSGE 3, 161, 165ff.) - nur die Bekanntgabe der geänderten Rechtsprechung an diejenigen sein, die von ihr betroffen werden.
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

    Auszug aus BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
    Eine Rechtsänderung würde aber einem - sogar verfassungsrechtlichen - Rückwirkungsverbot unterliegen (daß Gesetze, die dem Bürger neue oder höhere Leistungspflichten auferlegen, aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht zurückwirken dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, vgl. BVerfGE 19, 187, 195; 22, 330, 347; 30, 272, 285; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, 6. Aufl., Art. 20 Anm. 46ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

  • BFH, 11.08.1961 - VI 143/60 U

    Aufwendungen eines Ledigen für die Pflege seiner bisherigen und noch nicht

  • BFH, 02.02.1966 - II 55/62

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Einwänden gegen eine Steuernachforderung bei

  • BFH, 04.08.1967 - VI R 261/66

    Einstufung eines möblierten Zimmers als Wohnung eines Ledigen

  • BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72

    Formelle Anforderungen an einen Leistungsantrag eines Versicherten an eine

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79

    Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides - Verstoß gegen Art. 3 GG - Umgestaltung

  • BSG, 31.01.1967 - 2 RU 125/65

    Zugunstenbescheid gemäß § 619 der Reichsversicherungsordnung (RVO) - Auswirkungen

  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 37/62
  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 38/77

    Arbeitseinkommen - Einmann-GmbH - Einkünfte des Alleingesellschafters - Zu

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen, wenn im konkreten Einzelfall nach einer Gesamtwürdigung besondere Umstände für ein über die allgemeinen Grundsätze hinausgehendes besonderes Vertrauen bestehen, wobei Dispositionen in Erwartung einer bestimmten richterlichen Entscheidung für sich gesehen grundsätzlich nicht ausreichend sind (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 5.11.2015 - 1 BvR 1667/15 - juris RdNr 12, 25 mwN; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; zum Ausschluss der rückwirkenden Anwendung einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nachteil des Arbeitgebers im Beitragsrecht vgl BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 - BSGE 51, 31, 36 ff = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26 ff = juris RdNr 23 ff) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    aa) Das BAG hat einen Schutz des Vertrauens der Verleiher in die Tariffähigkeit der CGZP verneint und hierzu Folgendes ausgeführt (BAG Urteil vom 13.3. 2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = AP Nr. 31 zu § 10 AÜG, Juris RdNr 24 f; BAG Urteil vom 28.5. 2014 - 5 AZR 422/12 - AP Nr. 37 zu § 10 AÜG = NZA 2014, 1264, Juris RdNr 18 ff): Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, zwar gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfGE 122, 248, 277 f; vgl dazu auch BAG Urteil vom 19.6. 2012 - 9 AZR 652/10 - Juris RdNr 27 mwN; zur diesbezüglichen Rspr des BSG vgl zB BSGE 51, 31 = SozR 2200 § 1399 Nr. 13; BSGE 95, 141 RdNr 41 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 49).

    Zwar hat das BSG entschieden, dass aus Gründen des Vertrauensschutzes die zum Nachteil eines Arbeitgebers geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung grundsätzlich nicht rückwirkend zu dessen Lasten anzuwenden ist, wenn dieser aufgrund der "neuen" Rechtsprechung nunmehr Beiträge auf bestimmte Arbeitnehmerbezüge abzuführen hat, die noch nach der zuvor maßgebend gewesenen Rechtsprechung beitragsfrei waren (zu diesem Grundsatz: BSGE 51, 31, 36 ff und Leitsatz = SozR 2200 § 1399 Nr. 13; wie die Klägerin: Giesen, SGb 2015, 544, 545 f mwN; Rieble, BB 2012, 2945, 2948 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 5 KR 738/16

    Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten

    Schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung könne allerdings bei Hinzutreten weiterer Umstände, insbesondere bei einer gefestigten und langjährigen Rechtsprechung entstehen (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 - 1 BvL 11/06; BVerfG, Beschluss vom 02.05.2012 - 2 BvL 5/10 sowie zuletzt BVerfG Beschluss vom 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 Rn. 13; ferner BSG Urteil vom 18.11.1980 - 12 RK 59/79 Rn. 27-29).
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