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   BSG, 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80   

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https://dejure.org/1981,1177
BSG, 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80 (https://dejure.org/1981,1177)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80 (https://dejure.org/1981,1177)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - 8/8a RU 82/80 (https://dejure.org/1981,1177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 272
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80
    Es ist also nur in den Zeiträumen zwischen den einzelnen Anpassungen der BKVO eine Krankheit wie eine Berufskrankheit zu entschädigen, bei der nach neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllt sind (BSGE 44, 90 = SozR 2200 5 554 Nr. 9 und SozSich 4979, 188).

    Lehnt nämlich der Verordnungsgeber nach erkennbarer Prüfung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse über eine Krankheit ihre Aufnahme in die BKVO ab, weil sie nicht ausreichen, um die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 4 darzutun, sind sie nicht mehr "neu" 18 von 5 551 Abs. 2 RVG (BSGE 44, 90, 92 ff = SozR 2200 5 554 Nr. 9).

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    An die bestimmte Personengruppe sind keine besonderen Anforderungen hinsichtlich ihrer Größe (vgl BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80 - BSGE 52, 272, 275 = SozR 2200 § 551 Nr. 20) oder sonstiger charakterisierender Merkmale zu stellen (zB nicht gemeinsamer Beruf, vgl Becker in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII-Kommentar, Stand Mai 2010, § 9 RdNr 55) .
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie

    An die bestimmte Personengruppe sind keine besonderen Anforderungen hinsichtlich ihrer Größe (vgl BSG vom 29. Oktober 1981 - 8/8a RU 82/80 - BSGE 52, 272, 274 = SozR 2200 § 551 Nr. 20 insbesondere zu den sogenannten Seltenheitsfällen) oder sonstiger charakterisierender Merkmale zu stellen (zB nicht gemeinsamer Beruf, vgl Becker in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Kommentar, Stand November 2009, § 9 RdNr 55) .
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Insoweit weist das LSG zu Recht darauf hin, daß für die Annahme einer generellen Geeignetheit bestimmter Einwirkungen (hier: langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung) für die Verursachung einer bestimmten Erkrankung (hier: bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule) grundsätzlich eine Gruppentypik bestehen (BSGE 52, 272, 275 = SozR 2200 § 551 Nr. 20), eine Erkrankung also in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftreten muß als bei der übrigen Bevölkerung (BSGE 59, 295, 298 = SozR aaO).
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