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   BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80   

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BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80 (https://dejure.org/1981,12851)
BSG, Entscheidung vom 27.08.1981 - 2 RU 23/80 (https://dejure.org/1981,12851)
BSG, Entscheidung vom 27. August 1981 - 2 RU 23/80 (https://dejure.org/1981,12851)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 89
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 72/78

    Betreuende Tätigkeit - Hilfeleistung - Gefälligkeit - Unternehmerische

    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 30. August 1979 (- 8a RU 72/78 -) Versicherungsschutz bei einem Gastwirt, der einen angetrunkenen älteren Stammgast über die Straße geleitet habe, deswegen angenommen, weil sich diese Tätigkeit zwanglos in den Betrieb habe einordnen lassen, ihm angemessen gewesen sei und einer allgemeinen Erfahrung und Gewohnheit in Gaststättenbetrieben entsprochen habe.

    Für die Abgrenzung der unversicherten von der versicherten Tätigkeit sei darauf abzustellen, ob es sich um eine Tätigkeit handele, die sich zwanglos in den Betrieb einordnen lasse und einer üblichen Betreuung entspreche (BSG, Urteil vom 30. August 1979 - 8a RU 72/78 -).

    Sie sind jedenfalls mit der Tätigkeit im Unternehmen enger verknüpft als etwa Gefälligkeitsleistungen im Rahmen des Kundendienstes, wie z.B. das Nachhausebringen eines geschäftlichen Gesprächspartners (BSG Urteil vom 13. März 1975 - 2 RU 9/73 -), das Geleiten eines angetrunkenen Gastes über die Straße (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47) oder die Teilnahme an einem Motorradrennen zum Zwecke der Kundenwerbung (BSG SozR Nr. 63 zu § 542 RVO a.F.).

    Dem Unternehmer steht für die Art und Weise, wie er sein Unternehmen betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BSG, SozR 2200 § 548 Nr. 47).

    Zwar hat der 8. Senat des BSG den Versicherungsschutz eines Gastwirts für eine "an sich betriebsfremde Gefälligkeit" bejaht, weil sie seinem Unternehmen angemessen war und sich zwanglos in den Betrieb einordnen ließ (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47).

  • BSG, 07.03.1969 - 2 RU 181/65

    Unfallversicherungsschutz - Freundschaftsdienst - Betriebsfremde Tätigkeiten -

    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Nach der Rechtsprechung des BSG seien nur Tätigkeiten versichert, die ihrer Art nach üblicherweise von im Betrieb beschäftigten Personen verrichtet werden (BSGE 29, 159, 161).

    1969 - 2 RU 181/65 - (BSGE 29, 159, 160) hergeleiteten Auffassung ist der Senat bereits im Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 71/70 - (BSGE 34, 240, 242) entgegengetreten; ihr werde eine im Rahmen der Rechtsprechung zu § 539 Abs. 2 RVO nicht zukommende Bedeutung beigemessen.

  • BSG, 13.03.1975 - 2 RU 9/73
    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Bereits das Reichsversicherungsamt (RVA) hat festgestellt, daß der Begriff des Betriebes sich nicht auf die den eigentlichen Betriebszwecken unmittelbar oder mittelbar dienenden Verrichtungen beschränkt, sondern auch alle Handlungen und Maßnahmen umfaßt, die durch das äußere Dasein des Betriebes und seine Beziehungen zum öffentlichen Leben als solchen veranlaßt sind (AN 1896, 423; EuM 20, 74 vgl. auch BSGE 1, 258, 260; SozR Nr. 65 zu § 542 RVO a.F.; BSG Urteil vom 13. März 1975 - 2 RU 9/73 - Beschluß vom 18. November 1976 - 2 BU 133/76 - Urteil vom 26. Mai 1977 2 RU 11/77 -) Somit sind auch "unternehmensfremde" Tätigkeiten grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

    Sie sind jedenfalls mit der Tätigkeit im Unternehmen enger verknüpft als etwa Gefälligkeitsleistungen im Rahmen des Kundendienstes, wie z.B. das Nachhausebringen eines geschäftlichen Gesprächspartners (BSG Urteil vom 13. März 1975 - 2 RU 9/73 -), das Geleiten eines angetrunkenen Gastes über die Straße (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47) oder die Teilnahme an einem Motorradrennen zum Zwecke der Kundenwerbung (BSG SozR Nr. 63 zu § 542 RVO a.F.).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG wird ein Unternehmer, der Tätigkeiten im Rahmen seines eigenen Unternehmens verrichtet, auch dann ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (vgl. BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 13/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 476 h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Am 100 Buchst. b letzter Absatz; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 302 S. 1).
  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 71/70
    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    1969 - 2 RU 181/65 - (BSGE 29, 159, 160) hergeleiteten Auffassung ist der Senat bereits im Urteil vom 27. Juli 1972 - 2 RU 71/70 - (BSGE 34, 240, 242) entgegengetreten; ihr werde eine im Rahmen der Rechtsprechung zu § 539 Abs. 2 RVO nicht zukommende Bedeutung beigemessen.
  • BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG wird ein Unternehmer, der Tätigkeiten im Rahmen seines eigenen Unternehmens verrichtet, auch dann ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (vgl. BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 13/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 476 h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Am 100 Buchst. b letzter Absatz; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 302 S. 1).
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 322/55
    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG wird ein Unternehmer, der Tätigkeiten im Rahmen seines eigenen Unternehmens verrichtet, auch dann ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (vgl. BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 13/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 476 h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Am 100 Buchst. b letzter Absatz; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 302 S. 1).
  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 307/73

    Unfallversicherungsschutz nach § 539 RVO - Schulveranstaltung - Hin- und Rückweg

    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BSG wird ein Unternehmer, der Tätigkeiten im Rahmen seines eigenen Unternehmens verrichtet, auch dann ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (vgl. BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. März 1980 - 2 RU 13/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 476 h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Am 100 Buchst. b letzter Absatz; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 302 S. 1).
  • BSG, 30.04.1971 - 7 RU 63/70

    Gesetzliche Unfallversicherung - Mitwirkung an Treibjagd - Kenntnisse über

    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 30. April 1971 - 7 Ru 63/70 - (SozR Nr. 3 zu § 542 RVO) angedeutet, daß durch die Sonderregelung des § 542 Nr. 3 RVO nicht jede mit der Jagdausübung als Jagdgast zusammenhängende Tätigkeit vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen sein soll.
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 11/77
    Auszug aus BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80
    Bereits das Reichsversicherungsamt (RVA) hat festgestellt, daß der Begriff des Betriebes sich nicht auf die den eigentlichen Betriebszwecken unmittelbar oder mittelbar dienenden Verrichtungen beschränkt, sondern auch alle Handlungen und Maßnahmen umfaßt, die durch das äußere Dasein des Betriebes und seine Beziehungen zum öffentlichen Leben als solchen veranlaßt sind (AN 1896, 423; EuM 20, 74 vgl. auch BSGE 1, 258, 260; SozR Nr. 65 zu § 542 RVO a.F.; BSG Urteil vom 13. März 1975 - 2 RU 9/73 - Beschluß vom 18. November 1976 - 2 BU 133/76 - Urteil vom 26. Mai 1977 2 RU 11/77 -) Somit sind auch "unternehmensfremde" Tätigkeiten grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung -

    Als unternehmerähnliche Person iS des § 545 Satz 1 Nr. 2 RVO hatte der Kläger, ebenso wie freiwillig versicherte Unternehmer, für die Art, Weise und den Umfang, wie er seine selbständige Tätigkeit betrieb, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47 und 57; BSGE 52, 89, 91 = SozR 2200 § 548 Nr. 58).

    Aus dem Unternehmen herzuleitende Umstände müssen ein wesentliches Glied in der Reihe derjenigen Ursachen bilden, die beim Zustandekommen des Unfalls zusammengewirkt haben (BSGE 1, 258, 261; BSGE 52, 89, 91 = SozR 2200 § 548 Nr. 58), dh die Tätigkeit muß dem Unternehmen zu dienen bestimmt sein (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 15; s auch Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 69).

  • LSG Sachsen, 27.01.2011 - L 2 U 258/09

    Arbeitsunfall - versicherter Personenkreis - Hilfe bei Unglücksfall - Arzt -

    "Der selbständige Arzt hat, ebenso wie andere freiwillig versicherte Unternehmer, für die Art, Weise und den Umfang, wie er seine Praxis betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl BSG SozR 3-6050 Art. 14a Nr. 1; SozR 2200 § 548 Nrn 47 und 57; BSGE 52, 89, 91).

    Aus dem Unternehmen herzuleitende Umstände müssen ein wesentliches Glied in der Reihe derjenigen Ursachen bilden, die beim Zustandekommen des Unfalls zusammengewirkt haben (BSGE 52, 89, 91).

  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95

    Unfallversicherungsschutz eines freiwillig versicherten, selbständig tätigen

    Der selbständige Arzt hat, ebenso wie andere freiwillig versicherte Unternehmer, für die Art, Weise und den Umfang, wie er seine Praxis betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl BSG SozR 3-6050 Art. 14a Nr. 1; SozR 2200 § 548 Nrn 47 und 57; BSGE 52, 89, 91).

    Aus dem Unternehmen herzuleitende Umstände müssen ein wesentliches Glied in der Reihe derjenigen Ursachen bilden, die beim Zustandekommen des Unfalls zusammengewirkt haben (BSGE 52, 89, 91).

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 8/82

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Sie betrifft vielmehr den Kernbereich jedes einzelnen Unternehmens (BSGE 52, 89 = SozR 2200 § 548 Nr. 58).

    Daß die Tätigkeit des Aufsichtsrates und seiner Mitglieder gleichzeitig auch anderen in der V... zusammengeschlossenen Unternehmungen wirtschaftlich förderlich ist, ist ohne rechtliche Bedeutung (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 58).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - L 17 U 166/98

    Gewährung von Verletztenrente ; Skiunfall als Arbeitsunfall ; Geschäftsführer

    Jeder freiwillig versicherte Unternehmer hat für die Art, Weise und den Umfang, wie er sein Unternehmen betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. BSG SozR 3-6050 Art. 14 a Nr. 1; SozR 2200 § 548 Nrn. 47 und 57; BSGE 52, 89, 91).

    Aus dem Unternehmen herzuleitende Umstände müssen ein wesentliches Glied in der Reihe derjenigen Ursachen bilden, die beim Zustandekommen des Unfalls zusammen gewirkt haben (BSGE 52, 89, 91).

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der

    In der gesetzlichen Unfallversicherung ist seit jeher anerkannt, daß vom Versicherungsschutz auch solche Handlungen und Maßnahmen erfaßt sind, die sich durch das Vorhandensein des Betriebes selbst und seine Beziehungen zum öffentlichen Leben ergeben (BSGE 52, 89, 90 m.w.N.).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 42/96

    Arbeitsunfall bei Benefiz-Fußballspiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

    Der Versicherungsschutz ist damit nicht auf Tätigkeiten beschränkt, die ihrer Art nach üblicherweise in Betrieben des betreffenden Gewerbezweiges verrichtet werden (BSGE 52, 89; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 1199/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - betriebliche Gemeinschaftsfeier -

    Es muss demgemäß ein sogenannter innerer Zusammenhang bestehen, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 27/90 - juris Rz. 26; BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 - juris Rz. 18; BSG, Urteil vom 27.02.1985 - 2 RU 10/84 - juris Rz. 15; BSG, Urteil vom 27.08.1981 - 2 RU 23/80 - juris Rz. 14; BSG, Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 - juris Rz. 18).
  • BSG, 11.06.1990 - 2 RU 56/89

    Anwendung deutscher Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung während

    Dabei hat der selbständige Arzt, ebenso wie andere freiwillig versicherte Unternehmer, für die Art, Weise und Umfang, wie er seine Praxis und damit die Betreuung der Patienten betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. SozR 2200 § 548 Nrn. 47 und 57; BSGE 52, 89, 91).
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 34/83

    Geltendmachung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Tod

    Da dem Unternehmer für die Art und Weise, wie er sein Unternehmen betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zusteht (s BSG SozR 2200 § 548 Nr. 47), ist der Versicherungschutz im übrigen auch nicht auf Tätigkeiten beschränkt, die ihrer Art nach üblicherweise in Betrieben des betreffenden Gewerbezweiges verrichtet werden (s BSGE 52, 89, 90 mwN).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 27/90

    Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Mitglied; Unfallversicherungsschutz

  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
  • LSG Thüringen, 02.07.2003 - L 1 U 43/01

    Voraussetzungen für das Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Sachliche Verbindung mit

  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 52/83
  • SG Lüneburg, 25.05.2004 - S 2 U 157/01

    Unfallversicherungsschutz - Schweißhundeführer - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

  • BSG, 30.01.1985 - 2 RU 1/84
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