Rechtsprechung
   BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auslegung des Begriffs "offensichtlich" im Kaug-Versicherungsfall des § 141 b Abs. 3 Nr. 2 AFG

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 53, 1
  • ZIP 1982, 469



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 75/99 R  

    Konkursausfallgeld bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Ausland

    Im Verhältnis zu den beiden anderen Insolvenztatbeständen stellt Abs. 3 Nr. 2 des § 141b AFG somit einen Auffangtatbestand für den Fall der offensichtlichen Masseunzulänglichkeit dar (vgl BSGE 53, 1, 3 = SozR 4100 § 141b Nr. 21).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 30/00 R  

    Anspruch auf Konkursausfallgeld bei Konkurs im Ausland

    Im Verhältnis zu den beiden anderen Insolvenztatbeständen stellt Abs. 3 Nr. 2 des § 141b AFG somit einen Auffangtatbestand für den Fall der offensichtlichen Masseunzulänglichkeit dar (vgl BSGE 53, 1, 3 = SozR 4100 § 141b Nr. 21).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93  
    Demgegenüber hat die Rechtsprechung für das Insolvenzereignis der offensichtlichen Masselosigkeit nach § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG einen früheren Anspruchsübergang angenommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, daß ein Kaug-Anspruch in Betracht kommt (BAGE 29, 211 = AP Nr. 4 zu § 59 KO ; BAGE 38, 1 = AP Nr. 1 zu § 141m AFG ; BSGE 48, 269 = SozR 4100 § 141b Nr. 11; BSGE 53, 1 = SozR aaO. Nr. 21).
mehr
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R  

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

    Schließlich dürfte auch die weitere Voraussetzung des § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG, daß ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG zu diesem Merkmal (BSGE 53, 1, 3 = SozR 4100 § 141b Nr. 21; SozR 4100 § 141b Nr. 30) vorgelegen haben.
  • LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 AL 242/07  

    Anspruch auf Insolvenzgeld; kein Insolvenzverfahren wegen offensichtlicher

    Es liege ausgehend von den Grundsätzen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.11.1981 (10/8b RAr 6/80) auch die Voraussetzung der offensichtlichen Masselosigkeit bei vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland vor.

    Sie kann dann entscheiden, ob sie im Wege der Einzelvollstreckung oder des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgeht, um sich für ihre Leistung schadlos zu halten (zum Ganzen BSG, Urteil vom 23.11.1981 - 10/8 b RAr 6/80 - BSGE 53, 1, 3 = SozR 4100 § 141b Nr. 21; Urteil vom 22.09.1993 - 10 RAr 9/91 - SozR 3-4100 § 141 b Nr. 7 S. 32; Urteil vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R - juris Rn. 14).

  • BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 14/82  
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 54/11  

    Insolvenzgeld - Insolvenzereignis - offensichtliche Masselosigkeit -

    Entscheidend ist nämlich, dass zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung spätestens bis zum 30. April 2007 eine "offensichtliche" i.S. einer "anscheinenden" (vgl. BSG, Urteil vom 23. November 1981 - 10/8b RAr 6/80 = SozR 4100 § 141b Nr. 21 = BSGE 53, 1-4) Masselosigkeit nicht vorlag.

    Sie kann dann entscheiden, ob sie im Wege der Einzelvollstreckung oder des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgeht, um sich für ihre Leistung schadlos zu halten (zum Ganzen BSG, Urteil vom 23. November 1981 - 10/8 b RAr 6/80 - Urteil vom 22. September 1993 - 10 RAr 9/91 - SozR 3-4100 § 141 b Nr. 7 S. 32 Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R - juris Rn. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2001 - L 13 AL 4587/00  
    § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG bildet einen Auffangtatbestand für die Fälle, in denen der Arbeitnehmer wegen der behaupteten und nicht leicht zu widerlegenden Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers keinen Lohn erhalten hat (vgl. hierzu und zum folgenden BSGE 53, 1, 3 = SozR 4100 § 141b Nr. 21).

    Diesen schlüssigen Darlegungen ist zu entnehmen, daß die Zahlungsunfähigkeit im Februar 1998 keineswegs bereits durch das ArbA aufgrund der bekannten Tatsachen - ohne weitere Ermittlungen - bewertet und beurteilt werden konnte, ohne daß eine - sich dann im vorliegenden Fall über mehrere Monate hinziehende - Prüfung durch das Konkursgericht stattzufinden hatte (vgl. nochmals BSGE 53, 1, 2 f.; SozR 3-4100 § 141b Nr. 7 S. 30 f. mit dem Hinweis, das Insolvenzereignis des § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG solle die Beanspruchung des Konkursgerichts für den Fall offensichtlicher vollständiger Überschuldung überflüssig machen).

  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04  

    Insolvenzgeld - Versäumung der Antragsfrist - Zurechnung des Verschuldens des

    Das Fehlen von -10 Tatsachen, die den zwingenden Schluss zulassen, dass ein Konkursverfahren mangels Masse nicht in Betracht kommt, steht der so zu verstehenden Offensichtlichkeit nicht entgegen (vgl. BSG vom 23. November 1981 -10/8b RAr 6/80, in: SozR 4100 § 41 b Nr. 21).
  • LSG Bayern, 18.10.2012 - L 10 AL 25/09  

    Besteht keine Möglichkeit, die Masselosigkeit beim Arbeitgeber festzustellen,

    Dies kann der Fall sein, wenn unter Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt, die Betriebstätigkeit eingestellt und kein Insolvenzantrag gestellt wird (BSG, Urteil vom 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80 - SozR 4100 § 141b Nr. 21).
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 11/91  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2005 - L 16 B 66/05  

    Zeitpunkt der Zahlung von Beiträgen, Wertstellung bei Zahlung durch Scheck

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 91/08  

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Erforderlichkeit einer betrieblichen Tätigkeit in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04  

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der

  • BSG, 19.07.2006 - B 11a AL 7/06 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RAr 2/81  
  • LSG Saarland, 28.05.2004 - L 8 AL 36/03  

    Insolvenzgeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Eintritt

  • LSG Berlin, 06.08.2004 - L 4 AL 1/03  
  • LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03  

    Insolvenzeröffnungsantrag eines Arbeitnehmers des Gemeinschuldners: Ablehnung von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - L 2 AL 34/09  
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