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   BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81   

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BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81 (https://dejure.org/1982,14360)
BSG, Entscheidung vom 05.10.1982 - 7 RAr 61/81 (https://dejure.org/1982,14360)
BSG, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - 7 RAr 61/81 (https://dejure.org/1982,14360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Maßgebliches Arbeitsentgelt; Geförderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 110
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
    setz (GG); Dies wäre nur der Fall, wenn eine Gruppe.von Norm-..""" adressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders be-- handelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.(vgl BVerfGE 55, 1.. ?2, 88 mwN).
  • BSG, 27.04.1966 - 3 RK 92/63

    Bezug von Übergangsgeld - Krankengeld neben Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
    der vor allem zur Lückenfüllung durch Richterrecht eröffnet (vgl BSGE 25, 6, ?; 51, 100, 101; 168, 169; 190, 195; 52, 15, 15).
  • BSG, 29.01.1975 - 11 RA 200/73

    Versicherter - Leistungsgruppe - Fachschulausbildung - Gleichstellung mit anderer

    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
    In solchen Fällen müßten besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, die nach anderen Auslegungskriterien für die Annahme einer gleichwohl bestehenden Gesetzeslücke sprechen (vgl BSGE 14, 258, 241; 17, 105, 107; 39, 91, 95).
  • BSG, 18.12.1980 - 8a RK 20/79

    Kein Beitrags-Erstattungsanspruch für eine Berufsgenossenschaft nach Zahlung von

    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
    der vor allem zur Lückenfüllung durch Richterrecht eröffnet (vgl BSGE 25, 6, ?; 51, 100, 101; 168, 169; 190, 195; 52, 15, 15).
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
    Das LSG hat deshalb zutreffend entschieden, daß diese Bescheide gem 5 96 SGG ebenfalls Gegenstand des Klageverfahrens geworden sind (BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 5 96 Nr. 6).
  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 24/64
    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
    sein, daß sie dem Plan des Gesetzes widersprechend unvollständig ist und dies nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegen konnte (vgl BVerfGE 54, 269, 286; BSGE 14, 238, 241; 25, 150, 151; 56, 229, 250; 59, 150, 152; 207, 210).
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/59
    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
    sein, daß sie dem Plan des Gesetzes widersprechend unvollständig ist und dies nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegen konnte (vgl BVerfGE 54, 269, 286; BSGE 14, 238, 241; 25, 150, 151; 56, 229, 250; 59, 150, 152; 207, 210).
  • Drs-Bund, 21.05.1980 - BT-Drs 8/4055
    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81
    Aus dem mehrfach vorhandenen Hinweis, daß Bezieher von Alg vor Nachteilen aus zeitlich begrenzten Zwischenbeschäftigungen bewahrt werden sollen-(vgl BR-Drucks 505/77, Seite 15, Begründung zu Nr. 6 Buchst b des Regierungsentwurfs"eines-. 4. AFG-ÄndG; BT-Drucks 8/4055.Seite"15" Begründung des Ausschußberichts zu Artikel 4 Nr. 6»b9, ergibt sich vielmehr, daß die Nichteinbeziehung von nach 5 9? AFG geförderten Beschäftigungen in 5 1â- 2 Abs. 5 Nr. 2a AFG bewußt erfolgte. Der Beschränkung dieser Begünstigung auf "Zwischenbeschäftigungen"" entspricht es, daß auch Beschäftigungen im Rahmen von gem.. 55 91-bis 96 AFG geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht unbegrenzt, sondern nur im zeitlichen Rahmen des 5 412.Abs. 5 Nr. 2a Satz 2 AFG (dh innerhalb der letzten drei Jahre) unberücksichtigt bleiben dürfen.
  • BSG, 30.07.1998 - B 7 AL 126/97 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsgrundlage -Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - älterer

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21), wonach § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG nicht auf die Gruppe von Arbeitslosen, deren Beschäftigung nach § 97 AFG gefördert worden sei, Anwendung finde, habe Widerspruch erfahren.

    Der Senat geht nach den Feststellungen des LSG davon aus, daß die Beschäftigung bei der Firma D eV von der Beklagten nach § 97 AFG gefördert worden ist (vgl zur Tatbestandswirkung eines derartigen Bescheides: BSGE 54, 110, 116 = SozR 4100 § 112 Nr. 21).

    Der Senat hält an der Rechtsprechung des BSG zu § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG fest (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21; Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 - SozR 4100 § 112 Nr. 51 S 243 und Nr. 52 S 255).

    Das BSG hat in der Entscheidung vom 5. Oktober 1982 (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21) zu dem insoweit im wesentlichen gleichlautenden § 112 Abs. 5 Nr. 2a idF des 4. AFG-Änderungsgesetzes (4. AFGÄndG) vom 12. Dezember 1977 (BGBl I S 2557) ausgeführt: Nach dem Sinn und Zweck der Regelung sollten die im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach §§ 91 ff AFG geförderten beitragspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer, die zuvor Leistungsbezieher gewesen seien, davor geschützt werden, daß eine gegenüber ihrer früheren Tätigkeit niedriger entlohnte Beschäftigung Maßstab für die Leistung bei nachfolgender Arbeitslosigkeit werde; dementsprechend bleibe in diesen Fällen die niedriger entlohnte reguläre Zwischenbeschäftigung bei der Bemessung des Alg außer Betracht.

    Die in der og Entscheidung des BSG (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21) angeführten Gesichtspunkte sind gerade auch unter Berücksichtigung einer an Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Auslegung weiterhin zutreffend.

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95

    Abschnittsweise Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen, Ausübung des Ermessens über

    Während also bei der ABM-Förderung der Anerkennungsbescheid dem Grunde nach eine Förderung zusagt und dem Berechtigten die aus dieser Anerkennung zustehenden Leistungsansprüche als Rechtsansprüche erwachsen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 94 Nrn. 2 und 3), ist dies bei der Förderung nach § 97 AFG anders (zu den sonstigen Unterschieden (vgl. BSGE 54, 110, 113 ff. = SozR 4100 § 112 Nr. 21).
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des

    Der Senat geht davon aus, daß die ABM, in der der Kläger zuletzt beschäftigt war, nach den §§ 91 bis 96 AFG gefördert wurde, nicht aber nach den §§ 97 ff AFG, was nach der Rechtsprechung nicht ausreichen würde (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21; hierzu kritisch Heuer SGb 1983, 409 und Gagel, Kommentar zum AFG, § 112 RdNrn 253 ff).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 19/89

    Bemessung des Übergangsgeldes für einen Behinderten

    Diese Auslegung wird nicht etwa durch den Grundsatz verdrängt, daß die dem Unterhalt dienende Leistung des Arbeitslosengeldes (Alg) nach einem Arbeitsentgelt aus einer Anwartschaftszeit unverändert auch während verschiedener aufeinanderfolgender Leistungsfälle mit Zwischenbeschäftigungen berechnet wird, bis der Leistungsanspruch aus dieser Anwartschaftszeit verbraucht ist (BSGE 54, 110 ff, bes. 113 f = SozR 4100 § 112 Nr. 21; SozR 4100 § 117 Nr. 19; für das Unterhaltsgeld: BSG SozR 4100 § 112 Nr. 17).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Ermittlung des Bemessungsentgelts

    Keine Anwendung findet die Vorschrift, wenn die Beschäftigung aufgrund der Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer (§§ 97 ff AFG) und nicht nach den §§ 91 bis 96 AFG erfolgt ist; denn Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach den §§ 97 ff AFG sind in § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG nicht miterfaßt worden (vgl BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21).
  • BSG, 24.11.1976 - 9 RV 208/75
    = SozR Nr. 58 zu % 1265 BVD) unter Berücksichtigung mindestens eines Teiles seiner Kriegsopferrente (für die Berücksichtigung auf seiten der Frau in der Rentenversicherung: BSGE 40, 225, 227 f = SozR 2200 5 1265 Nr. 8) und zur Bedürftigkeit der Klägerin (@ 1602 BGB; für die Rentenversicherung: BSG SozR 2200 5 1265 Nr. 8; für die Kriegsopferversorgung: BSG 10.6.1976), soweit die Erträgnisse aus ihrer zumutbaren Erwerbstätigkeit (für die Rentenversicherung: BSGE 26, 295 = SozR Nr. 59 zu 5 1265 RVG; Nrn. 42, 52, 68 zu 5 1265 RVG; für die Kriegsopferversorgung: BSGE 54, 110; BSG 10.6.1976; eherechtlich: Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 2. Aufl. 1971, S. 506; Eman/Ronke, Handkomm. zum BGB, 2. Bd., 6. Aufl.1975, @ 58 EheG, Rdz 16.
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