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   BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82   

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BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82 (https://dejure.org/1982,4813)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1982 - 9a RV 18/82 (https://dejure.org/1982,4813)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - 9a RV 18/82 (https://dejure.org/1982,4813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesundheitsschädigungen durch Schädigungsfolgen; Begründung eines Versorgungsanspruchs

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 206
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    6 Abs. 1 GG gebietet als verbindliche Wertentscheidung den besonderen Schutz von Ehe und Familie (BVerfGE 6, 55, 71 f, ständige Rechtsprechung; Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog/30holz, Grundgesetz, Art. 6 RdNr 6).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    Zwar verpflichtet es die staatliche Gemeinschaft, in der Regel Lasten mitzutragen, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal, namentlich durch Eingriffe von außen, entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einige Bürger oder bestimmte Gruppen getroffen haben (BVerfGE 27, 253, 283; vgl auch BVerfGE 38, 187, 198).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    Es hat diese Rechtsprechung ständig fortgeführt (BSGE 20, H1, M3 : SozR Nr. 68 zu 5 1 BVG; BSG SozR 3100 5 1 Nr. 5; vgl auch BVerfGE 17, 38, NÖ).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    Von einer Benachteiligung der Ehe könnte jedoch nur dann gesprochen werden, wenn Ehegatten gegenüber Ledigen benachteiligt würden (vgl BVerfGE 9, 237, 242).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen (vgl BVerfGE 11, 283, 293).
  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 583/59

    Anspruch eines unterentwickelten Kindes auf Versorgung wegen schädigenden

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    Das BSG bejahte in diesen Fällen zunächst einen Versorgungsanspruch auch für solche Gesundheitsstörungen, die auf Schädigungen eines Embryos vor der Geburt zurückzuführen waren (BSGE 18, 55 : SozR Nr. 6" zu 5 1 BVG; vgl auch BVerfGE SozR Nr. 35 zu S 539 RVG).
  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    Der Gesetzgeber ist diesem Gerichtsgebrauch nicht entgegengetreten; er hat ihn gebilligt oder zumindest hingenommen (hierzu BVerfGE 21, 1, "; BVerwGE 25, 280, 283).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 27.64

    Alternatives Vorgehen zum Erstattungsbeschluss - Fehlen des

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    Der Gesetzgeber ist diesem Gerichtsgebrauch nicht entgegengetreten; er hat ihn gebilligt oder zumindest hingenommen (hierzu BVerfGE 21, 1, "; BVerwGE 25, 280, 283).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    Der staatliche Schutz kann entweder im Unterlassen von Benachteiligungen durch Rechtsetzung oder Rechtsanwendung bestehen oder in der Begründung von Rechtsansprüchen auf Förderung durch staatliche Maßnahmen (BVerfGE 28, 32", 347; 32, 260, 267; U3, 108, 121; Maunz, aaO, RdNr 13).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BSG, 08.12.1982 - 9a RV 18/82
    Zwar verpflichtet es die staatliche Gemeinschaft, in der Regel Lasten mitzutragen, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal, namentlich durch Eingriffe von außen, entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einige Bürger oder bestimmte Gruppen getroffen haben (BVerfGE 27, 253, 283; vgl auch BVerfGE 38, 187, 198).
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RV 41/80

    Unmittelbare Schädigung; Seelischer Schock; Tötung der Eltern; Feindliche

  • BSG, 17.12.1974 - 9 RV 522/73

    Besondere Gefahr - Deutscher - Besatzungsgericht - Verurteilung zu

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

    Das Unmittelbarkeitserfordernis hat die Rechtsprechung im Bereich der Kriegsopferversorgung (KOV) vor allem aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 BVG ("wer") und des § 1 Abs. 2 Buchst a OEG iVm § 5 BVG hergeleitet (BSGE 11, 234, 236; 54, 206 ff = SozR 3100 § 1 Nr. 29; SozR 3100 § 5 Nr. 6).

    Die Unmittelbarkeit der Schädigung hat es dagegen dann verneint, wenn der Schaden erst als Folge eines vorherigen Schadens eingetreten war, den die Schädigungshandlung verursacht hatte (BSGE 11, 234, 236; 41, 70, 73 = SozR 3100 § 30 Nr. 11; 54, 206, 210 = SozR 3100 § 1 Nr. 29; BSG SozR 3100 § 1 Nr. 5; vgl auch das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 9/9a RV 28/92).

  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09

    Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige

    Die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz steht einem Geschädigten grundsätzlich deshalb zu, weil er im Krieg Gesundheit oder Leben für die Allgemeinheit geopfert hat (vgl. BSGE 54, 206 ).

    Die Entschädigungspflicht der öffentlichen Hand nach dem Opferentschädigungsgesetz tritt aus Solidarität für den von einer Gewalttat betroffenen Bürger ein (vgl. BSGE 52, 281, 287), weil der Staat keinen wirksamen Schutz vor krimineller Handlung gegen Leib oder Leben geben konnte (vgl. BSGE 54, 206, 208 f.; 52, 281, 287 m.w.N.).

  • BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer seelischen Krankheit und einem seelisch

    Für die Anwendung dieses Rechtsgedankens jedenfalls bei einer besonders belastenden Gewalttat und bei unmittelbarem Ausbruch der Krankheit spricht die durch § 5 SGB I zum Ausdruck gebrachte Erkenntnis, daß die verschiedenen Rechtsgebiete der sozialen Entschädigung nicht unverbunden nebeneinander stehen, sondern in den wesentlichen Grundgedanken übereinstimmen (BSGE 54, 206 = SozR 3100 § 1, Nr. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2018 - L 10 VE 26/14

    Gewahrsam; radioaktive Strahlung; Semei; Semipalatinsk

    Wegen des kausal orientierten sozialen Entschädigungsrechtes beschränkt sich der Ausgleich auf diejenigen Personen, bei denen sich der Schaden aus einer Gefahrensituation heraus verwirklicht hat, für den die Allgemeinheit eine besondere Verantwortung trägt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1982, Az.: 9a RV 18/82, SozR 3100 § 1 Nr. 29 zu der vergleichbaren Problematik hinsichtlich der Frage des Umfangs des Schutzes in Bezug auf § 1 BVG, in der das BSG im Rahmen der Auslegung der Vorschrift insbesondere auch anhand anderer Regelungen des sozialen Entschädigungsrechtes - auch des HHG - dessen Grundstruktur herausgearbeitet hat; das BVerfG hat in dem Dreierausschussbeschluss vom 11. Oktober 1983, Az.: 1 BvR 171/83, keine Veranlassung zu einer Korrektur dieser Rechtsprechung gesehen).

    Soweit die Klägerin eine Ansteckung durch ihre Mutter geltend machen will, würde es sich um eine bloß mittelbare Schädigung handeln, die einen Anspruch ebenfalls nicht zu begründen in der Lage ist (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 1982, Az.: 9a RV 18/82, SozR 3100 § 1 Nr. 29).

  • BSG, 17.12.1997 - 9 BVg 5/97

    Schockschaden im Opferentschädigungsrecht

    Diese sehen eine Entschädigung grundsätzlich nur für unmittelbare Schäden vor (vgl den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 14. Januar 1997 - 9 BVg 81/96 - und BSGE 54, 206 sowie SozR 3100 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 6/98 R

    Beschädigtengrundrente - bedarfsorientiertes Einkommen - anrechenbares Einkommen

    Dabei ist es unerheblich, ob, wie nach dem OEG, sich die Einstandspflicht daraus ergibt, daß der Staat keinen wirksamen Schutz vor kriminellen Handlungen gegen Leib oder Leben hatte geben können (vgl BSGE 52, 281, 287 = SozR 3800 § 2 Nr. 3) oder ob, wie etwa im Recht der Kriegsopferversorgung, Grund für die Leistungen das vom Staat abverlangte Sonderopfer des Einzelnen ist (vgl BSGE 26, 30, 36 = SozR Nr. 7 zu § 7 BVG; BSGE 54, 206, 208 = SozR 3100 § 1 Nr. 29).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2003 - L 2 V 8/02

    Anspruch auf die Anerkennung von Gesundheitsstörungen und auf

    Diese Rechtsauffassung habe das Bundessozialgericht in dem Urteil vom 8. Dezember 1982 (BSGE 54, 206) ausführlich begründet.

    Dass diese Beschränkung beabsichtigt ist und hiergegen auch keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, hat das LSG bereits in seinem früheren Urteil, hier insbesondere gestützt auf die Entscheidung des BSG vom 8. Dezember 1982 (BSGE 54, 206 ff), ausführlich dargelegt.

  • SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10

    Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus

    Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angeordnete entsprechende Anwendung der Vorschriften des BVG sehen eine Entschädigung grundsätzlich nur für unmittelbare Schäden vor (BSGE 54, 206; BSG, Beschluss vom 17.12.1997 - 9 BVg 5/97).
  • BSG, 11.07.2000 - B 9 V 36/00 B

    Gleichzeitigkeit psychischer Leiden durch unmittelbare Kriegseinwirkung keine

    Insbesondere ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, daß Gleichzeitigkeit von Kriegseinwirkung und Entstehung eines psychischen Leidens gegeben sein muß, damit (auch hier) ein unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Zusammenhang zwischen Kampfgeschehen oder -folge und Gesundheitsschaden iS der §§ 1 Abs. 2 Buchst a, 5 Buchst a Bundesversorgungsgesetz (BVG) bejaht werden kann (vgl BSGE 49, 98 ff; 54, 206 ff und BSG SozR 3100 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 03.12.1986 - 9a RV 1/86
    Eine hinreichende Beziehung zu Kriegshandlungen während des Zweiten Weltkrieges und zu Besonderheiten der anschließenden Besatzungsherrschaft, die der Gesetzgeber auf eng umschriebene Tatbestände beschränkt hat (vgl zB BSGE 54, 206, 212 = SozR 3100 5 1 Nr. 29), war nicht gegeben.
  • LSG Hessen, 09.09.1999 - L 5 VG 691/95

    Geltendmachung einer Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 8/09
  • LSG Berlin, 23.11.2004 - L 13 V 6/04
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