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   BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81   

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https://dejure.org/1982,6014
BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81 (https://dejure.org/1982,6014)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 (https://dejure.org/1982,6014)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 61/81 (https://dejure.org/1982,6014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 232
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82
    Auszug aus BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81
    Unfallversicherung - BSG-Urteile vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 - und vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 Zur Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; hier: BSG-Urteile vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 - und vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 -.

    Urteil vom 25.01.1983 - Az 2 RU 1/82: §§ 802, 803, 811, 816 RVO; Art. 3 Abs. 1 GG Zur Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert (anderer angemessener Maßstab i.S. des § 803 Abs. 1 RVO).

    Fundstelle: BSGE 54, S. 243 .

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Zur Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Arbeitsbedarf (Fortführung von BSG vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 = BSGE 54, 232 = SozR 2200 § 809 Nr. 1).

    Zutreffend gehen der Kläger und die Vorinstanzen davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist, als vom beklagten, räumlich für das Land Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg zuständigen Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 38, 21, 29; 54, 232, 233).

    Vorgegeben ist dem Satzungsgeber durch das Merkmal des Durchschnittsmaßstabes ein objektiver Maßstab, der sich schematisierend in einem in Arbeitstagen oder Arbeitseinheiten festzulegenden betriebsnotwendigen Arbeitsbedarf ausdrückt (BSGE 54, 232, 234; Noell/Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, § 809 Anm 2).

    Die vom Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1982 zu überprüfende Satzung enthielt dagegen entsprechende Vorschriften, und der Senat hat auf die ihnen zugrunde liegende Erwägung hingewiesen, daß sich mit steigender Größe der landwirtschaftlichen Fläche der Arbeitsbedarf pro Hektar in der Regel verringern werde (BSGE 54, 232, 235).

    Die mit einer danach (noch) zulässigen Schematisierung notwendig verbundenen Abweichungen in Einzelfällen müssen außer Betracht bleiben, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der erfaßten landwirtschaftlichen Unternehmen im örtlichen Geltungsbereich der Beklagten nicht ins Gewicht fallen (BSGE 54, 232, 235).

    Denn eine auf den Maßstab des Arbeitsbedarfs bezogene Härteklausel, der das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wiederholt für die erforderliche Milderung offensichtlich unbilliger Ergebnisse besondere Bedeutung beigemessen hat (BVerfGE 35, 283, 291; BSGE 54, 232, 236), oder sonstige, in der Wirkung ähnliche Regelungen enthält die Satzung der Beklagten nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16 U 6/15

    Zahlung eines höheren Beitrags zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung;

    Das Gericht hat dabei nicht zu prüfen, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat ( BSGE 54, 232, 235; 68, 111, 115; BVerfGE 4, 7, 18; 17, 319, 330; 31, 119, 130).

    Eine auf den einzelnen Betrieb individuell abgestellte Beitragsbemessung kommt nach der Rechtsprechung des BSG nicht in Betracht ( vgl . BSGE 54, 232, 234 ).

    Die Beitragserhebung ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht nur dann "beitragsgerecht", wenn der geforderte Beitrag individuell die möglichen Unfallgefahren nach Quantität und Qualität betriebsbezogen berücksichtigt (BSGE 54, 232, 234).

    Das BSG und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben mehrfach ausgeführt, dass Pauschalierungen und Typisierungen zulässig und die mit der damit verbundenen Typisierung nach dem Durchschnittsmaßstab entstehenden gewissen Härten hinzunehmen sind ( BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 RU 61/81 = BSGE 54, 232, 235 mit Hinweis auf BVerfGE 51, 115, 122; BSG, Urteil vom 28. April 1982 12 RK 3/81 = SozR 2- 5800 § 4 Nr. 2 ).

    Damit liegen sowohl eine Übergangsregelung als auch eine Härteklausel vor, der vom BVerfG wiederholt für die erforderliche Milderung offensichtlich unbilliger Ergebnisse besondere Bedeutung beigemessen wird ( dazu BVerfGE 35, 283, 291; BSGE 54, 232, 236; BSGE 68, 111, 117; vgl. auch Roßkopf, aaO, Rdnr 53).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2018 - L 6 U 52/17

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht -

    Eine auf den einzelnen Betrieb individuell abgestellte Beitragsbemessung kommt nach der Rechtsprechung des BSG nicht in Betracht (vgl. BSG, 15.12.1982, 2 RU 61/81, BSGE 54, 232, 234).

    Das angesprochene Problem stellt sich daher für eine Vielzahl von Versicherten, so dass es sich letztlich ausgleicht (vgl. BSG, 15.12.1982, 2 RU 61/81, BSGE 54, 232, 235 mit Hinweis auf BVerfGE 51, 115, 122; BSG, 28.4.1982, 12 RK 3/81, SozR 2- 5800 § 4 Nr. 2).

    Das BSG und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben mehrfach ausgeführt, dass Pauschalierungen und Typisierungen zulässig und die mit der damit verbundenen Typisierung nach dem Durchschnittsmaßstab entstehenden gewissen Härten hinzunehmen sind (BSG, 15.12.1982, 2 RU 61/81, BSGE 54, 232, 235 mit Hinweis auf BVerfGE 51, 115, 122; BSG, 28.4.1982, 12 RK 3/81, SozR 2- 5800 § 4 Nr. 2).

    Gründe, dass bei der hier streitigen Beitragssteigerung die Grenze des Zumutbaren überschritten ist, sind nicht ersichtlich, zumal für den Übergangszeitraum Beitragsänderungen, die die Vereinheitlichung des Beitragsmaßstabes zwangsläufig mit sich bringt, durch die übergangsweise geltende Härtefallregelung in der Satzung gemildert werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, 29.8.2017, L 16 U 6/15, juris Rn. 43, juris; grundsätzlich dazu BVerfG, 20.6.1973, 1 BvL 9/71, juris Rn. 27; BSG, 15.12.1982, 2 RU 61/81, SozR 2200 § 809 Nr. 1, Rn. 18).

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