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   BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81   

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https://dejure.org/1982,2584
BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81 (https://dejure.org/1982,2584)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1982 - 2 RU 49/81 (https://dejure.org/1982,2584)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1982 - 2 RU 49/81 (https://dejure.org/1982,2584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft; Versicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 46
  • MDR 1983, 172
  • VersR 1983, 391
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 22.02.1978 - L 3 U 519/77
    Auszug aus BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81
    Soweit die Beklagte in dem angefochtenen Bescheid den Versicherungsschutz der Klägerin auch mit der Begründung verneint hat (ebenso Hess LSG, Urteil vom 22. Februar 1978 -L 3 U 519/77 - : Rundschreiben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften VB 97/80 vom 30. April 1980), der Abweg stehe in keinem Verhältnis zum verkehrsüblichen Weg der Klägerin von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte, rechtfertigt dies auch deshalb keine andere Entscheidung, weil es versicherungsrechtlich nicht begründet ist, den Versicherungsschutz auf dem Abweg von der Entfernung der Wohnung der Klägerin zum Ort ihrer Tätigkeit abhängig zu machen, den Versicherungsschutz auf demselben Abweg also zu bejahen, wenn die Entfernung zwischen der Wohnung der Klägerin und dem Ort ihrer Tätigkeit nicht 5, Sondern -zB- 40 km betragen würde und deshalb die Verhältnismäßigkeit des Abweges zu diesem Weg angenommen werden würde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1979 - L 17 U 163/77
    Auszug aus BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81
    Gleiches gilt für Die Auffassung (s LSG NRW, Urteil vom 29. August 1979 -L 17 U 163/77 - : Rundschreiben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossen- 12-.
  • BSG, 23.10.1975 - 2 RU 71/75
    Auszug aus BSG, 28.07.1982 - 2 RU 49/81
    Nach der Rechtsprechung des BSG genügt für den Versicherungsschutz, daß der Weg für einen Mitfahrenden der direkte Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit ist und nur für die anderen ein Umweg (vgl SozR Nr. 33 und A2 zu @ 5U3 RVG aF; Urteil vom 23. Oktober 1975 - 2 RU 71/75 -).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Denn es entspricht ebenfalls der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass der Versicherte in der Wahl der Fortbewegungsart und des Fortbewegungsmittels frei ist (stRspr: BSG vom 30. Juli 1959 - 2 RU 157/57 - BSGE 10, 226; BSG vom 28. Juli 1982 - 2 RU 49/81 - BSGE 54, 46 = SozR 2200 § 550 Nr. 51; ebenso die Literatur: vgl nur Krasney, aaO, § 8 RdNr 211).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Auch ein großer Abweg schließt bei der Fahrgemeinschaft den Versicherungsschutz nicht aus (vgl BSGE 54, 46, 49 = SozR 2200 § 550 Nr. 51 zu § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO), so dass die hier gegebenen Entfernungsverhältnisse insoweit kein Hindernis für den Unfallversicherungsschutz unter dem Gesichtspunkt der Fahrgemeinschaft darstellen.
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Gründe, warum bestimmte Verwandte oder andere Personen aus dem Kreis der anderen berufstätigen oder versicherten Personen iS des § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO ausgeschlossen sein sollten und mit diesen keine Fahrgemeinschaft bilden könnten, sind weder dem Gesetz noch dessen Materialien zu entnehmen (BSGE 54, 46, 48 = SozR 2200 § 550 Nr. 51; vgl insofern eindeutig für den Versicherungsschutz von Schulkindern: BT-Drucks 7/1642 S 4).

    Auch für Fahrgemeinschaften hat der Senat bisher eine bestimmte Zahlenrelation für die Wegverlängerung abgelehnt und darauf hingewiesen, dass auch ein größerer Abweg den Versicherungsschutz nicht ausschließt (BSGE 54, 46, 49 = SozR 2200 § 550 Nr. 51).

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher

    Im Hinblick darauf, dass mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst b SGB VII die Beteiligung an Fahrgemeinschaften gefördert werden und der Unfallversicherungsschutz auf Umwegen erhalten bleiben soll, die dadurch bedingt sind, dass mitfahrende Personen unterwegs aufgenommen oder abgesetzt werden (vgl BT-Drucks aaO) , müssen sich nicht sämtliche Mitglieder der Fahrgemeinschaft für zumindest einen Teil des Weges gemeinschaftlich auf dem Weg zu ihrem Ort der Tätigkeit befinden (vgl BSG vom 28.7.1982 - 2 RU 49/81 - BSGE 54, 46, 48 f = SozR 2200 § 550 Nr. 51 S 127) .

    Auch hängt der Unfallversicherungsschutz der Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft nicht von der Länge des Um- oder Abweges ab (BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660; BSG vom 28.7.1982 aaO S 128) .

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Denn die Art der Zurücklegung des Weges - insbesondere die Wahl des Verkehrsmittels - ist für den Versicherungsschutz im Rahmen des § 550 RVO grundsätzlich unwesentlich; dem Versicherten ist insoweit also eine weitgehende Wahlfreiheit eingeräumt (BSGE 54, 46, 48 = SozR 2200 § 550 Nr. 51 mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S 486 h mwN), welche die Mitfahrt in einem von einer anderen Person gesteuerten Pkw und auch den Wechsel der Fortbewegungsart unterwegs umfaßt.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 1 U 1485/23

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten

    Dieser genannte Weg über S2 stellte zwar einen (geringfügigen) Umweg dar, weil er von M2 aus gemessen etwa 400 m länger war als der direkte Weg auf der L 564. Jedoch obliegt die Entscheidung über den Weg zur Arbeit oder, wie hier, zu einer betrieblichen Verrichtung grundsätzlich dem Versicherten, er ist in der Wahl seines Weges frei (BSG, Urteil vom 30. Juli 1959 - 2 RU 157/57 - BSGE 10, 226; BSG, Urteil vom 28. Juli 1982 - 2 RU 49/81 - BSGE 54, 46, SozR 2200 § 550 Nr. 51).
  • VG Gießen, 01.08.2013 - 5 K 2902/12

    Sachschadensersatzanspruch des Beamten bei Fahrgemeinschafts Fahrt

    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28.07.1982 (- 2 RU 49/81 -) eine Fahrgemeinschaft im Sinne des § 550 Abs. 2 Nr. 2 RVO nicht ausgeschlossen in der Fallkonstellation, dass ein Ehepaar mit dem Kraftwagen zunächst zu der Arbeitsstelle des Gatten fuhr, wo dieser ausstieg und dann die Gattin in entgegengesetzter Richtung zu ihrer Arbeitsstelle weiter fuhr, obwohl der unmittelbare Weg von circa sechs Kilometern zur Arbeitsstelle um 16 Kilometer verlängert worden war, um den Ehemann zunächst an seiner Arbeitsstelle abzuliefern.

    Damit unterscheidet sich die beamtenrechtliche Dienstunfallfürsorge vom Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, bei dem der Versicherungsschutz der Teilnehmenden einer Fahrgemeinschaft schon aufgrund des ausdrücklichen Wortlautes der gesetzlichen Bestimmung (versichert sind auch das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, um mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen) nicht von der Größe des Abweges oder Umweges abhängt (Wagner in jurisPK, § 8 SGB VII, Rn. 223; Bundessozialgericht, Urteil vom 28.07.1982, a.a.O.) Ob der Umweg im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG vertretbar ist, hängt zunächst von der Länge dieses Weges im Verhältnis zum unmittelbaren Weg von und zu der Dienststelle ab, wobei es für die Ausfüllung dieses bestimmten Rechtsbegriffes auf die Umstände des Einzelfalles ankommt und damit auch, ob es Alternativen zur gewählten Fahrgemeinschaft gegeben hat (vgl. Plog/ Wiedow, § 31 BeamtVG, Rn. 168 unter Verweis auf Rn. 154, wonach die Vertretbarkeit des Umwegs beim "Kindergartenumwegunfall" - § 31 Abs. 2 Satz 2 1. Alternative BeamtVG - nicht nur auf die Länge des Weges, sondern auch auf die alternativen Betreuungsmöglichkeiten und die besonderen, situationsgebundenen Verhältnisse ankommt und der Dienstunfallschutz erst bei einer sich unter räumlichen Gesichtspunkten als unvernünftig erweisenden Entscheidung der Eltern entfällt).

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 21/81

    Versicherungsschutz für Schüler; Vorzeitige Beendigung des Unterrichts; Abholen

    Selbst wenn der Weg von dem Versicherten zumutbar zu Fuß zurückgelegt werden kann, besteht Versicherungsschutz auch bei Unfällen, die darauf zurückzuführen sind, daß der Versicherte ein öffentliches oder privates Verkehrsmittel für die Zurücklegung des Weges wählt (BSG, Urteil vom 28.07.1982 - 2 RU 49/81 -).
  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 30/84

    Wartezeiten bei Fahrgemeinschaften - Rechtliche Bedeutung

    Die Klägerin weist richtig auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 54, 46, 49; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 60) hin, wonach durch das Bestehen einer Fahrgemeinschaft kein neuartiger Versicherungsschutz - ausgenommen der erweiterte Schutz für die erforderlichen Umwege - begründet wird.
  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 56/81

    Entschädigung eines Unfalls aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Erleiden

    Darauf hat bereits der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 28. Juli 1982 - 2 RU 49/81 - (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 51) abgehoben.
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RV 51/86

    Musterung - Fahrgemeinschaft - Umweg

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