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   BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81   

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BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81 (https://dejure.org/1982,1019)
BSG, Entscheidung vom 12.08.1982 - 11 RA 62/81 (https://dejure.org/1982,1019)
BSG, Entscheidung vom 12. August 1982 - 11 RA 62/81 (https://dejure.org/1982,1019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Begriff der 'medizinischen Leistung' zur Rehabilitation - Übernahme von medizinischen Leistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft; Drogenbehandlung; Wiederherstellung der Drogenabstinenz; Rehabilitation; Zahlung von Übergangsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 54
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81
    Ein Versicherter kann, wenn ein Träger der Krankenversicherung im Rahmen der Krankenhilfe medizinische Leistungen zu erbringen hat, deren Gewährung vom Rentenversicherungsträger nur verlangen, wenn dieser gemäß § 16 AVG (= § 1239 RVO) die Leistungen des Krankenversicherungsträgers übernimmt (vgl BSG 1982-05-19 11 RA 37/81).
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Auszug aus BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81
    Medizinische Leistungen zur Rehabilitation sind auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustandes des Versicherten gerichtet und erfordern vorwiegend die Durchführung medizinischer Maßnahmen (Anschluß an BSG 1980-06-24 1 RA 51/79 = BSGE 50, 156, 159).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auch aufgrund seines Fehlverhaltens verbleibt dem Beklagten kein Ermessensspielraum mehr, die Anschaffung eines KFZs wie beschrieben nebst den Umbaumaßnahmen als ungeeignet abzulehnen; das Fehlverhalten der Verwaltung darf nicht zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. BSG, Urteil vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 = juris Zeile 329 ff.; BSG, Urteil vom 16.6.1994 - 13 RJ 49/93 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 4 = juris RdNr. 42).
  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Diesen Ermessensspielraum verliert der Sozialhilfeträger, wenn sich Berechtigte - wie hier - die Leistung selbst beschaffen müssen, weil er diese rechtswidrig abgelehnt hat, ohne aufzuzeigen, wie eine erfolgreiche Teilhabe erreicht werden kann (LSG Hamburg vom 28.9.2018 - L 4 SO 34/17 - juris RdNr 59; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14 - juris RdNr 39; LSG Baden-Württemberg vom 22.7.2014 - L 11 R 2652/13 - juris RdNr 33; Mrozynski/Jabben, SGB IX Teil 1, 2. Aufl 2011, § 15 RdNr 31; Luik in jurisPK-SGB IX, 2. Aufl 2015, § 15 RdNr 32; vgl zu § 36a SGB VIII: BVerwG vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 - BVerwGE 145, 1 = Buchholz 436.511 § 36a SGB VIII Nr. 2, RdNr 34; vgl zur Rechtslage vor Geltung des SGB IX: BSG vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54, 62 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S 37 f; BSG vom 19.3.1980 - 4 RJ 89/79 - BSGE 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12 S 30; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff) .
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Die Abgrenzung von medizinischen Akutmaßnahmen im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, medizinischer und beruflicher Rehabilitation hat danach zu erfolgen, wo nach dem Inhalt der Maßnahme deren Schwerpunkt liegt, also etwa in der Verbesserung bzw Erhaltung des gesundheitlichen Zustandes oder der Befähigung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl zur Abgrenzung medizinische Rehabilitation und berufliche Rehabilitation: BSG Urteile vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; 26.5.1976 - 12/7 RAr 41/75 - SozR 4100 § 56 Nr. 4; 23.4.1992 - 13 RJ 27/91) .

    Welches Ziel eine Maßnahme hat, ist jedoch - wie oben dargelegt - nach dem Inhalt und insbesondere nach dem Schwerpunkt der Maßnahme zu ermitteln (BSG Urteil vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18) .

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Bei einer vom Versicherten selbst begonnenen Rehabilitation beurteilt sich das Förderungsbegehren spätestens nach dem zu Beginn der Maßnahme geltenden Recht (BSGE 54, 54, 56 f. = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S. 31).

    Zwischen den Beteiligten nicht streitig ist insbesondere, daß die von der Klägerin zu 1) durchgeführte Drogenlangzeittherapie nach ihrer insoweit maßgebenden Zweckrichtung eine Leistung zur Rehabilitation (vgl. hierzu vor allem die Urteile des erkennenden Senats in BSGE 48, 74, 76 f. = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S. 8 f. und in BSGE 50, 156, 158 f. = SozR 2200 § 1237 Nr. 15 S. 19 f.) und nach ihrem Gegenstand und der Art ihrer Durchführung eine medizinische Leistung zur Rehabilitation ist (dazu BSGE 50, 156, 159 = SozR 2200 § 1237 Nr. 15 S. 21 und dem im wesentlichen folgend BSGE 54, 54, 59 = SozR a.a.O. Nr. 18 S. 34).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 54, 54, 60 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S. 36 m.w.N.; BSG SozR 2200 § 184a Nr. 5 S. 21) ist der Träger der Krankenversicherung für eine Leistung nach § 184a RVO nur subsidiär (sekundär) zuständig.

    Im übrigen jedoch ist ihm zugestanden worden, unter mehreren in ihren Wirkungen noch nicht ausreichend geklärten Therapien für eine Rehabilitation sich allgemein auf die Förderung derjenigen Therapien zu beschränken, die noch am meisten geeignet und gesichert erscheinen und außerdem in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen, bleiben (BSGE 54, 54, 61 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S. 36 f.).

    Für einen annähernd vergleichbaren Fall - dort hatte allerdings der Versicherte eine Drogenlangzeittherapie erst nach der Antragstellung von sich aus begonnen - hat der 11. Senat des BSG in seinem Urteil vom 12. August 1982 (BSGE 54, 54, 62 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S. 37 f.) ausgesprochen, dem Versicherten dürfe nicht bloß entgegengehalten werden, daß es so, wie er handeln wolle oder handele, nicht gehe.

    Dort hat der 15b-Senat in Fortführung seines Urteils vom 15. Oktober 1981 (BSGF 52, 239, 244 = SozR 2200 § 1236 Nr. 35 S. 67 zur beruflichen Rehabilitation) und unter Bezugnahme auf das Urteil des 11. Senats vom 12. August 1982 (a.a.O.) entschieden, der Versicherungsträger dürfe dann, wenn sich die Rehabilitation nicht in einer einmaligen Leistung erschöpfe, sondern im Zeitpunkt der verspäteten Antragstellung noch nicht abgeschlossen sei, den Antrag des Versicherten nicht als bloßes Kostenübernahmebegehren verstehen und ihn allein deswegen ablehnen, weil er sich an der Übernahme von Kosten für ohne seine vorherige Zustimmung begonnene oder durchgeführte Maßnahmen gehindert sehe.

  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G"

    Die Selbsthilfe des Klägers darf diesem in bezug auf die "geldlichen Leistungen" zur Rehabilitation "weder zum Vorteil noch zum Nachteil gereichen" (vgl BSG Urteile vom 31. Mai 1989 - 4 RA 50/88 - SozR 2200 § 1236 Nr. 50 S 107, 111 und vom 12. August 1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54, 56 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 17/89

    Leistungspflicht der Krankenkasse bei Behandlung in einer Kur- oder

    Allerdings hat die Rechtspr (BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; SozR aaO § 1237 Nr. 21; BSGE 66, 84, 86 = SozR aaO Nr. 22; Urteil vom 5. Dezember 1989 - SozR 4100 § 138 Nr. 27) in den Fällen, in denen ein Rentenversicherungsträger zur Übernahme der Kosten für eine Unterbringung in einer Kur- und Spezialeinrichtung nach § 184a Reichsversicherungsordnung (RVO) in Anspruch genommen worden ist, die Auffassung vertreten, daß medizinische Leistungen zur Rehabilitation iS des Rentenversicherungsrechts auch ohne Mitwirkung eines Arztes vorliegen können.

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob zu den Heilmitteln auch Therapien gehören, die nicht durch die Anwendung sächlicher Mittel gekennzeichnet sind (BSGE 54, 54, 58 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18).

  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Zu Recht hat das Landessozialgericht (LSG) daher darauf abgestellt, ob die berufliche Situation des Klägers nach der Umschulung sicherer oder besser zu sein verspricht (Nr. 3) und ob durch die Teilnahme an der Maßnahme arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen (Nrn 1 und 2) besser entsprochen werden kann, als dies ohne die berufliche Bildungsmaßnahme möglich wäre (so auch die Begr Haushaltsstrukturgesetz, BT-Drucks 7/4127 S 49 unter Nr. 3; vgl auch BSGE 54, 59 [BSG 12.08.1982 - 11 RA 62/81] = SozR 4100 § 36 Nr. 16).
  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91

    Rehabilitation Suchtkranker psycho-therapeutische Betreuung als medizinische

    Versteht man unter Medizin oder - in Verdeutschung - unter Heilkunde die Wissenschaft von gesunden und kranken Lebewesen, von Ursachen, Erscheinungen, Auswirkungen ihrer Krankheiten, deren Heilung und Verhütung (s Brockhaus 1971 Bd 12 S 322; vgl auch BSGE 54, 54, 59), so ist diese thematische Bezeichnung der Leistungen in § 1237 RVO inhaltlich so weit, daß sie auch andere der Gesundheit eines Menschen dienende Maßnahmen umfaßt, als sie ausschließlich von Ärzten oder unter Leitung oder Überwachung durch Ärzte erbracht werden können.
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 21/93

    Kostenübernahme für eine Maßnahme im Arbeitstrainingsbereich

    Dabei wird zu beachten sein, daß ein Verbleiben des Versicherten im Arbeitstrainingsbereich der WfB dem vorgegebenen Rehabilitationsziel gerecht werden mußte, wobei berufsfördernde Leistungen allerdings nicht dadurch ausgeschlossen sind, daß neben der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit auch andere Zwecke verwirklicht werden (vgl dazu BSGE 54, 54, 59 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; SozR aaO Nr. 21; BSGE 66, 84, 86 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13/5 RJ 50/90 -).
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 8/93

    Revisionsbegründung - Fehlen förmlicher Antrag - Krankenversicherung -

    Diese Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zu Entscheidungen des BSG in Fällen, in denen ein Rentenversicherungsträger zur Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Kur- oder Spezialeinrichtung nach § 184a RVO aF in Anspruch genommen worden ist (BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; SozR aaO Nr. 21; BSGE 66, 84, 86 = SozR aaO Nr. 22).

    Daß im übrigen die ärztliche Verantwortung und die damit verbundene ärztliche Einflußnahme auf die Behandlung für das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich und schon immer charakteristisch gewesen ist, ergibt sich nicht zuletzt aus der primären Zuordnung der Behandlung an die Ärzte (§ 122 RVO aF; vgl BSGE 54, 54, 60).

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 49/93

    Erstattung von Kosten der Nachbetreuung nach einer medizinischen Maßnahme zur

  • BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88
  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

  • BSG, 15.01.2015 - B 5 R 318/14 B

    Klärungsbedarf für eine Rechtsfrage

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91

    Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter

  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 41/89

    Notwendige Beiladung bei Erstattungsstreit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - L 12 B 30/09

    Arbeitslosenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 2 S 2737/98

    Nachrang der Jugendhilfe - Zuständigkeit für medizinische Rehabilitation

  • SG Kassel, 31.01.2007 - S 7 AL 2035/04

    Versorgung mit einem Hörgerät als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • BSG, 29.12.2006 - B 11a AL 99/06 B
  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 50/90

    Erstattungsanspruch - medizinische Maßnahme zur Rehabilitation

  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 53/91

    Rehabilitation Suchtkranker - Drogenentwöhnungsbehandlung in einer

  • SG Berlin, 09.01.2006 - S 77 AL 3061/05

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - medizinische Hilfeleistung als Teil

  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 13 RA 115/02

    Weiterbildung zur Heilpraktikerin - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • LSG Bayern, 21.01.2003 - L 13 RA 85/02

    Kostenübernahme für die Fortsetzung einer Reha-Maßnahme in einer Privatklinik;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2010 - L 10 R 609/07
  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 11/77

    Anwendbares Recht - Subsidiarität - Jugoslawien - Mitgeteilte Versicherungszeiten

  • BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 6/77
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