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   BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81   

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https://dejure.org/1982,599
BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81 (https://dejure.org/1982,599)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1982 - 7 RAr 89/81 (https://dejure.org/1982,599)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 89/81 (https://dejure.org/1982,599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintritt einer Sperrzeit; Ablehnung eines Arbeitsangebots; Kriegsdienstverweigerer

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Berufsrecht und Gewissensfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 7
  • NJW 1983, 701
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
    Der Senat hat ausdrücklich die Bedeutung und Tragweite des Gebots staatlicher Toleranz in Fragen des Glaubens gegenüber Minderheiten und Sekten hervorgehoben und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG darauf hingewiesen, daß derartige Gruppen schon zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen (BVerfGE 33, 23, 32).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
    Allerdings ist dem Kläger einzuräumen, daß letztlich jede Tätigkeit, die nur im entferntesten dazu beiträgt, Bestand, Organisation und Funktionsfähigkeit der bewaffneten Macht zu erhalten bzw zu stärken, und sei es nur durch die Mitarbeit bei der Herstellung von Nahrungsmitteln oder Bekleidung für militärische Organisationen (der Kläger lehnt nach seinen Angaben vor dem LSG zB auch Arbeiten in einer Bäckerei und in einem Textilbetrieb, der die Bundeswehr beliefert, ab), seiner verfassungsrechtlich geschützten Gewissensverwirklichungsfreiheit zugerechnet werden müßte; insoweit besteht weitgehende Übereinstimmung dahin, daß wegen der Besonderheiten des Gewissensphänomens als einer im sozialen Leben vorgegebenen Wirklichkeit (vgl BVerfGE 12, 45, 54 f; Böckenförde; aaO, S 66) grundsätzlich nicht zwischen richtigen oder unrichtigen, wesentlichen oder unwesentlichen Gewissensentscheidungen unterschieden werden kann, sofern nur deren Ernsthaftigkeit außer Frage steht (vgl Böckenförde, aaO S 70 mwN).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
    Ob der bisher vom BVerfG vertretenen restriktiven Auslegung des Art. 4 Abs. 1 GG zu folgen ist, die - soweit ersichtlich - bisher nicht expressis verbis aufgegeben worden ist (in der Rechtsprechung des BVerfG finden sich allerdings Hinweise, die auf eine Erstreckung des Art. 4 Abs. 1 GG auf die Gewissensbetätigungsfreiheit hindeuten, vgl etwa BVerfGE 48, 127, 163; weitere Nachweise bei Steiner, aaO, S 161 unter Fußnote 69), kann letztlich ebenso offengelassen werden wie die Frage, ob der erkennende Senat im Rahmen von § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( BVerfGG ) an die sich aus den tragenden Gründen der genannten Entscheidungen ergebenden Auslegungsgrundsätze bzw notwendigen Prämissen gebunden ist.
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
    Demgegenüber geht das BVerfG (und die Kommentarliteratur zum Wehrpflichtgesetz -WPflG-) davon aus, daß Art. 4 Abs. 3 GG eine abschließende Regelung für den Bereich des Waffendienstes bzw die Wehrpflicht enthält, also abschließend die Voraussetzungen normiert, unter denen Dienstleistungen für die Streitkräfte aus Gewissensgründen verweigert werden können (BVerfGE 19, 135, 138; 23, 127, 132; Scherer/Krekeler, WPflG, 3. Aufl 1966, § 25 Anm II 2; Hahnenfeld/Schmelzer/Winterhoff, WPflG, § 25 RdNr 4).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
    Demgegenüber geht das BVerfG (und die Kommentarliteratur zum Wehrpflichtgesetz -WPflG-) davon aus, daß Art. 4 Abs. 3 GG eine abschließende Regelung für den Bereich des Waffendienstes bzw die Wehrpflicht enthält, also abschließend die Voraussetzungen normiert, unter denen Dienstleistungen für die Streitkräfte aus Gewissensgründen verweigert werden können (BVerfGE 19, 135, 138; 23, 127, 132; Scherer/Krekeler, WPflG, 3. Aufl 1966, § 25 Anm II 2; Hahnenfeld/Schmelzer/Winterhoff, WPflG, § 25 RdNr 4).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 4/79

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund Feststellung einer

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
    Hierzu gehören auch persönliche Umstände, wenn sie zu den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen gehören bzw sich auf diese zwangsläufig auswirken (vgl BSG Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 4/79 -), also in Fällen der vorliegenden Art auch Umstände, die den Inhalt der Gewissensentscheidung und ihre Gründe oder die Situation bei der Ablehnung des Arbeitsangebots betreffen.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81
    Das BVerfG hat bereits im Zusammenhang mit Art. 4 Abs. 3 GG ausgeführt, daß der Zwang, militärische Auseinandersetzungen zu unterstützen, in Friedenszeiten naturgemäß nicht so unmittelbar in Erscheinung tritt wie in Kriegszeiten (vgl BVerfGE 28, 243, 262).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16

    Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben

    Hierzu können auch Umstände persönlicher und wirtschaftlicher Art gehören, die zwar von ihrem Gewicht her nicht den Eintritt einer Sperrzeit hindern, jedoch aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls eine Sperrzeit von einer Regeldauer als besonders hart erscheinen lassen (BSG, Urteil vom 23.06.1982 - 7 RAr 89/81).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    grund der Besonderheiten des Einzelfalles eine Sperrzeit von einer Regeldauer aber als besonders hart erscheinen lassen (vgl das nicht veröffentliche Urteil des Senats vom 10. Mai 1979 - 7 RAr 111/78 - Urteil des Senats vom 20. März 1980 - 7 RAr 4/79 -, veröffentlicht im Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - zu § 119 AFG Nr. 2530; BSGE 54, 7, 14 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; Urteil des Senats vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 41/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Dauer - besondere

    Hierzu können auch Umstände persönlicher und wirtschaftlicher Art gehören, die zwar von ihrem Gewicht her nicht den Eintritt einer Sperrzeit hindern, jedoch aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls eine Sperrzeit von einer Regeldauer als besonders hart erscheinen lassen (BSG, Urteil vom 23.06.1982 - 7 RAr 89/81).
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