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   BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82   

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https://dejure.org/1983,1400
BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82 (https://dejure.org/1983,1400)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1983 - 10 RAr 1/82 (https://dejure.org/1983,1400)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1983 - 10 RAr 1/82 (https://dejure.org/1983,1400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beginn der Nachfrist - Kenntnis vom Insolvenzereignis - Gebotene Sorgfalt - Ablehnung der Konkurseröffnung - Beginn der Ausschlußfrist

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 284
  • ZIP 1983, 1353
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2018 - L 2 BA 17/18

    Abhängige Beschäftigung; beratende Tätigkeit; Betriebsprüfung; Fußballtrainer

    Für die Beurteilung eines Verschuldens sind auch im Sozialrecht die Vorgaben des § 276 BGB zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R -, SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, BSGE 95, 8-16, SozR 4-4300 § 37b Nr. 3; BSG, Urteil vom 26. August 1983 - 10 RAr 1/82 -, SozR 4100 § 141e Nr. 5 = BSGE 55, 284).
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

    Für den Beginn der Ausschlußfrist des § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG ist der Eintritt des jeweiligen Insolvenzfalles maßgebend und nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Arbeitnehmers von sämtlichen Merkmalen des Tatbestandes (BSGE 55, 284, 285 = SozR 4100 § 141e Nr. 5; BSG SozR 4100 § 141e Nr. 6).

    Hierbei kommt es auf die fahrlässige Unkenntnis vom Insolvenzereignis an (BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).

    Denn soweit das Hindernis während des Laufes der ersten Frist wegfällt, wird die weitere Frist des § 141e Abs. 1 Satz 3 AFG nicht eröffnet (BSGE 55, 284, 287 = SozR 4100 § 141e Nr. 5; BSG SozR 4100 § 141e Nr. 8).

  • BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 8/94

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlussfrist - Maßgeblicher

    Die Annahme, dies werde im Regelfall zutreffen, hat nicht zur Folge, daß eine entsprechende Kausalität zu prüfen wäre (vgl BSG vom 26.08.1983 - 10 RAr 1/82 = BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. August 1983 (BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5) die Frage offengelassen, ob die Ausschlußfrist des § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme von dem Abweisungsbeschluß beginnt, wenn der Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Abweisung hinaus weitergearbeitet hat (dann gilt für den Kaug-Zeitraum die Sonderregelung des § 141b Abs. 4 AFG), oder auch hier nur die nicht zu vertretende Unkenntnis eine weitere Frist eröffnet.

    Hierbei kommt es auf die fahrlässige Unkenntnis vom Insolvenzereignis an (s bereits BSG vom 26. August 1983, BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).

    Die Annahme, dies werde im Regelfall zutreffen, hat nicht zur Folge, daß eine entsprechende Kausalität zu prüfen wäre (s BSG vom 26. August 1983, BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).

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