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   BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89   

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https://dejure.org/1990,552
BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89 (https://dejure.org/1990,552)
BSG, Entscheidung vom 18.01.1990 - 10 RAr 10/89 (https://dejure.org/1990,552)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 10 RAr 10/89 (https://dejure.org/1990,552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 62
  • ZIP 1990, 524
  • NZA 1990, 544 (Ls.)
  • BB 1990, 1133
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 13/87

    Berechnung des Konkursausfallgeldes - Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89
    Das LSG habe sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. September 1988 - 10 RAr 13/87 - gestützt, ohne die Kläger auf die bis heute noch nicht veröffentlichte Entscheidung, die eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Entscheidungspraxis bringe, vorher hinzuweisen.

    Der Senat hat sich bereits in dem von den Beteiligten angeführten Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 13/87 - (SozE 4100 § 141b Nr. 42) mit der gleichen Problematik befaßt.

  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 669/86
    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89
    Es genügt jedenfalls, wenn die Beteiligten Gelegenheit haben, zu den zu entscheidenden Rechtsfragen Stellung zu nehmen (vgl. dazu BVerwGE 36, 264, 267 und BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 15. September 1986 - 1 BvR 669/86 - SozR 1500 § 62 Nr. 19).
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89
    Denn es gibt außerhalb des Landes Baden-Württemberg mehrere Tarifverträge, die in allen hier maßgeblichen Punkten bewußt und gewollt inhaltlich übereinstimmend gestaltet sind (vgl. dazu BSGE 13, 189, 191 = SozR § 162 SGG Nr. 156), z.B. in Bayern den TV über die Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für Arbeiter und Auszubildende vom 17. November 1976., in Berlin den TV über Sonderzahlung für Arbeiter und Angestellte vom 25. November 1976, in Hessen den TV über betriebliche Sonderzahlungen für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende vom 13. Juli 1972 -i.d.F. vom 30. Juni 1984 -, in Niedersachsen den TV über Sonderzahlungen für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende vom 18. Juli 1984 und in Nordrhein-Westfalen den TV über die Absicherung eines Teiles eines 13. Monatsgehaltes für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende vom 3. Juli 1984/15. März 1985.
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89
    Es genügt jedenfalls, wenn die Beteiligten Gelegenheit haben, zu den zu entscheidenden Rechtsfragen Stellung zu nehmen (vgl. dazu BVerwGE 36, 264, 267 und BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 15. September 1986 - 1 BvR 669/86 - SozR 1500 § 62 Nr. 19).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89
    Auch statuiert das in Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz enthaltene Prozeßgrundrecht keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters (BVerfGE 66, 116, 147; 67, 90, 96),.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89
    Auch statuiert das in Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz enthaltene Prozeßgrundrecht keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters (BVerfGE 66, 116, 147; 67, 90, 96),.
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld -

    Hierunter fallen alle Leistungen des Arbeitgebers, die eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 26; BSGE 55, 62 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; BSGE 41, 121 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2009 - L 12 AL 1524/08
    Dies ist in der Regel in dem Zeitpunkt der Fall, in dem der Abschluss des Geschäfts erfolgt, der "Auftrag hereingebracht" ist (BSGE 55, 62 = BSG SozR 4100 § 141b Nr. 26).

    Indes muss der bedingte Anspruch zu einem unbedingten erstarken, wobei der Eintritt der Bedingung auch noch nach dem Insolvenzereignis erfolgen kann (BSGE 55, 62 = SozR 4100 § 141b Nr. 26).

    Die weitere Bearbeitungspflicht ergibt sich allein aus den allgemeinen Aufgaben des Klägers als Arbeitnehmer und kann nicht dazu führen, dass ein vor dem Insg-Zeitraum entstandener Provisionsanspruch in diesen Zeitraum hineingezogen wird (vgl. BSGE 55, 62 = SozR 4100 § 141b Nr. 26).

    Maßgebend ist, dass der letzte Akt der geschuldeten Leistung, der die Entstehung wenigstens eines bedingten Anspruchs zur Folge hat, noch in den Insg-Zeitraum fällt (BSGE 55, 62 = SozR 4100 § 141b Nr. 26).

    Lässt sich eine Zuordnung zu den einzelnen Monaten des Jahres - wie hier - nicht vornehmen, ist die Sonderzahlung in voller Höhe dann zu berücksichtigen, wenn sie im Insg-Zeitraum hätte ausgezahlt werden müssen, andernfalls überhaupt nicht (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42; SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; BSGE 92, 254 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Denn Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 26; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 1).
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