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   BSG, 25.01.1984 - 9a RV 44/82   

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https://dejure.org/1984,6327
BSG, 25.01.1984 - 9a RV 44/82 (https://dejure.org/1984,6327)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1984 - 9a RV 44/82 (https://dejure.org/1984,6327)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 9a RV 44/82 (https://dejure.org/1984,6327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsschadensausgleich - altersbedingtes Ausscheiden aus dem Berufsleben - Nachschaden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsschadensausgleich - Ausscheiden aus dem Berufsleben - Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 121
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Berufsschadensausgleich - besonderes

    Auszug aus BSG, 25.01.1984 - 9a RV 44/82
    'Grundsätzlich' in § 30 Abs. 6 Halbs 2 BVG bedeutet soviel wie 'im allgemeinen' oder 'in der Regel' (vgl BSG vom 1980-07- 08 9 RV 20/79 = SozR 3100 § 30 Nr. 48).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem

    Dem Grunde nach ist er jedenfalls auch noch nach Vollendung des 65. Lebensjahres gegeben, weil das Gesetz in diesen Fällen das Fortbestehen eines schädigungsbedingten Einkommensverlustes iS des § 30 Abs. 3 BVG unterstellt (vgl hierzu BSGE 56, 121, 123 = SozR 3100 § 30 Nr. 60; SozR 3100 § 30 Nr. 78 S 286 f).
  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

    Falls ihm für die Zeit vor der Rentenbewilligung ein Berufsschadensausgleich zusteht, ist ab Rentenbeginn das Vergleichseinkommen um 25 vH zu kürzen (S 30 Abs. 4 Satz 1 und 5 BVG aF, 5 8 DV 1977 und vom 29. Juni 1984 -BGBl I 861-; BSGE 56, 121 : SozR 3100s 30 Nr. 60).-- ".
  • BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88

    Rente - Minderung - Berechnung - Berufsschadensausgleich

    Dabei sind kraft ausdrücklicher Regelung des Gesetzes Kausalitätserwägungen bezüglich der konkreten finanziellen Einbuße bei Eintritt in den Ruhestand entbehrlich, wenn der Beschädigte im Zeitpunkt des altersbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben bereits Berufsschadensausgleich bezieht (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 60).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - L 4 V 16/04

    Berufsschadensausgleich bei fehlendem beruflichen Aufstieg und wegen vorzeitigen

    Der Einkommensverlust ist pauschalierend nach einem durchschnittlichen Berufserfolg festzustellen (BSGE 45, 227, 234 = SozR 3100 § 30 Nr. 33 mwN; SozR 3100 § 30 Nr. 42 S 186 mwN; SozR 3100 § 30 Nr. 60; Hansen, aaO, S. 113 ff) und gleicht auch einen evtl. Schaden in der Rente aus.
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 26/88

    Bewertung der schädigungsbedingten MdE

    chung in BSGE 45, 227 = SozR 3100 § 30 Nr. 33), wobei insbesondere das altersbedingte Ausscheiden und die hierdurch verursachten Einbußen gemäß § 30 Abs. 6 BVG grundsätzlich nicht als Nachschaden gelten (vgl hierzu insbesondere BSGE 56, 121, 122 f = BSG SozR 3100 § 30 Nr. 60).
  • BSG, 03.06.1987 - 9a RV 21/85

    Berufsschadensausgleich - Landwirt - altersbedingtes Ausscheiden

    Wie der Senat in BSGE 56, 121, 122 : SozR 3100 8 30 Nr. 60 ausgeführt hat, ist damit eine Ausnahme von dem allgemein in 5 30 Abs. 5 BVG aF enthaltenen übergeordneten Grundsatz geregelt, Entschädigungen für versorgungsfremde Nachschäden zu vermeiden.
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