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   BSG, 20.10.1983 - 2 RU 53/82   

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BSG, 20.10.1983 - 2 RU 53/82 (https://dejure.org/1983,6155)
BSG, Entscheidung vom 20.10.1983 - 2 RU 53/82 (https://dejure.org/1983,6155)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 53/82 (https://dejure.org/1983,6155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nutzung des Bauwerks als Familienheim - Absicht des Bauherrn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 16
  • MDR 1984, 259
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 212/67

    Selbsthilfebegriff - Vorsehung im Finanzierungsplan - Beitragsfreier

    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 2 RU 53/82
    Auch die sonstigen vom Kläger in der Revisionsbegründung erwähnten Entscheidungen des BSG (BSGE 28, 122: Kein Nachweis der Selbsthilfe im Finanzierungsplan; BSGE H5, 258: Bindung des Gerichts an die Entscheidung der zuständigen Stelle über die Steuerbegünstigung des Bauvorhabens; SozR 2200 5 539 Nr. 69: Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens) gehen alle eindeutig davon aus, daß im Unfallzeitpunkt die Zweckbestimmung des Bauvorhabens als Familienheim vorliegen muß.
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 195/71
    Auszug aus BSG, 20.10.1983 - 2 RU 53/82
    sollten, und außerdem wäre der Unternehmer solcher nicht gewerbsmäßiger Arbeiten nicht kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert, sondern nur dann, wenn er der Unfallversicherung freiwillig beigetreten wäre (BSG Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 195/71 - Lauterbach Kartei Nr. 8933 zu 5 657 Abs. 1 Nr. 7 RVG).
  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 77/87
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BSGE 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109) setzt die Erfüllung des Merkmals einer Tätigkeit bei dem Bau eines Familienheimes voraus, daß der Bauherr zur Zeit des Unfalls die Absicht hatte, das zu errichtende Bauwerk als Familienheim zu nutzen.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 45, 258, 260; 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109) sind zwar die Unfallversicherungsträger und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich an den Verwaltungsakt über die Anerkennung oder Ablehnung der Steuerbegünstigung auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz gebunden.

    Als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten war der Kläger nicht nach diesen Vorschriften kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert (BSG aaO; BSGE 56, 16, 19; Brackmann aaO S 532a).

  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 75/87
    Die nach der Rechtsprechung des Senats (BSGE 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109) für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO ua erforderliche Absicht des Bauherrn, das zu errichtende (oder auszubauende) Bauwerk als Familienheim zu nutzen, war im Unfallzeitpunkt gegeben.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BSGE 45, 258, 260; 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109) sind die Unfallversicherungsträger und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich an den Verwaltungsakt über die Anerkennung oder Ablehnung der Steuerbegünstigung auch bei der Entscheidung über den Versicherungsschutz gebunden.

    Dieser Abgrenzung des Versicherungsschutzes hat der Senat dadurch Rechnung getragen, daß er ihn von der zur Zeit des Unfalls nachweisbar vorhandenen Absicht des Bauherrn, das Bauwerk als Familienheim zu nutzen, abhängig gemacht hat (BSGE 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109).

  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 25/88
    Hierfür ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109), erforderlich, daß der Bauherr bereits zur Zeit des Unfalls die Absicht hatte, das zu errichtende Bauwerk als Familienheim zu nutzen.

    Da der Entscheidung der Anerkennungsbehörde somit diejenigen tatsächlichen Verhältnisse zugrunde lagen, die bereits im Unfallzeitpunkt gegeben waren, ist der Bescheid über die Anerkennung der Steuerbegünstigung, obwohl er erst nach dem Unfall beantragt wurde und ergangen ist, für die Unfallversicherungsträger und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bindend (BSGE 45, 258, 260; 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109).

    Dieser Abgrenzung des Versicherungsschutzes hat der Senat dadurch Rechnung getragen, daß er ihn von der zur Zeit des Unfalls nachweisbar vorhandenen Absicht des Bauherrn, das Bauwerk als Familienheim zu nutzen, abhängig gemacht hat (BSGE 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 9/92

    Zu errichtendes Eigenheim - Zuständige Wohnungsbaubehörde - Anerkennung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 258, 259 f; 56, 16, 18; BSG Urteile vom 14. August 1986 - 2 RU 33/85 - HV-Info 1986, 1599, vom 26. April 1990 - 2 RU 46/89 - HV-Info 1990, 1444 ) sind, wie die Revision zutreffend ausführt, sowohl die Träger der Unfallversicherung als auch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit an den Verwaltungsakt der zuständigen Stelle über die Anerkennung oder die Ablehnung der Steuerbegünstigung des Bauvorhabens auch bei der Entscheidung über den Unfallversicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO gebunden, obwohl es sich dabei nicht um rechtsgestaltende Verwaltungsakte handelt (s BSGE 45, 258, 259).

    Sie regelt darüber hinaus die Anerkennung des Bauvorhabens iS des II. WoBauG auch mit Verbindlichkeit für den Unfallversicherungsträger, dh die Anerkennung eines Bauobjektes, dem unfallversicherungsrechtliche geschützte Selbsthilfearbeiten dienen können (BSGE 45, 258, 259 ff; 56, 16, 18).

  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 46/89
    Die Steuerbegünstigung, die in Fällen wie dem vorliegenden gemäß § 82 II. WoBauG ua auf bestimmte Wohnflächenbegrenzungen für Familienheime abstellt (s BSGE 56, 16, 18), bildet somit eine notwendige Vorfrage für die Entscheidung über den Versicherungsschutz bei Selbsthilfearbeiten.

    Sie regelt darüber hinaus die Anerkennung eines Bauvorhabens iS des II. WoBauG auch mit Verbindlichkeit für den Unfallversicherungsträger, dh die Anerkennung eines Bauobjekts, dem unfallversicherungsrechtlich geschützte Selbsthilfearbeiten dienen können (BSGE 45, 258, 259 ff; 56, 16, 18; BSG SozR 2200 § 539 Nrn 69 und 109).

  • BSG, 11.08.1988 - 2/9b RU 76/87
    Da der Entscheidung der Anerkennungsbehörde diejenigen tatsächlichen Verhältnisse zugrunde lagen, die bereits im Unfallzeitpunkt gegeben waren, ist der Bescheid über die Anerkennung der Steuerbegünstigung, obwohl er erst nach dem Unfall ergangen ist, für die Unfallversicherungsträger und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bindend (BSGE 45, 258, 260; 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109).

    Dieser Abgrenzung des Versicherungsschutzes hat der Senat dadurch Rechnung getragen, daß er ihn von der zur Zeit des Unfalls nachweisbar vorhandenen Absicht des Bauherrn, das Bauwerk als Familienheim zu nutzen, abhängig gemacht hat (BSGE 56, 16, 18; SozR 2200 § 539 Nr. 109).

  • BGH, 14.01.1988 - IX ZR 173/86

    Nichtannahme der Revision - Voraussetzungen, unter denen der beitragsfreie

    Danach ist es insbesondere nicht erforderlich, daß im Unfallzeitpunkt bereits die Steuerbegünstigung nach § 82 2. WoBauG beantragt und durch Bescheid anerkannt war (BSGE 28, 134 ff.; 45, 258 ff.; 56, 16 ff.; SozR 2200 § 539 RVO Nr. 27 und 109).

    Dasselbe ist der Entscheidung des Bundessozialgerichts in BSGE 56, 16 ff. zu entnehmen; auch dort war das Vorhandensein eines Wohnhauses für die Familie des Bauherrn nicht der Grund, der zur Versagung des Unfallversicherungsschutzes führte.

  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 45/97 R

    Unfallversicherungsschutz - öffentlich geförderter Wohnungsbau - KfW-Wohnraum -

    Denn ein Entschädigungsanspruch scheitert bereits daran, daß der Kläger als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten nicht kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert war, sondern es nur dann gewesen wäre, wenn er der Unfallversicherung freiwillig (§ 545 RVO) beigetreten wäre (vgl BSGE 56, 16, 19 = SozR 2200 § 539 Nr. 94).
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 46/86

    Unfallversicherung - Bauvorhaben - Selbsthilfearbeiten

    Sie regelt darüber hinaus die Anerkennung eines Bauvorhabens iS des II. WoBau0 auch mit Verbindlichkeit für den Unfallversicherungsträger, dh die Anerkennung eines Bauobjekts, dem unfallversicherungsrechtlich geschützte Selbsthilfearbeiten dienen können (BSGE A5, 258, 259 ff : SozR 2200 5 539 Nr A2; BSGE 56, 16, 18 : SozR 2200 5 539 Nr. 94; SozR 2200 5 539 Nrn 69 und 109).
  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 73/87

    Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes - Bau eines Familienheimes im

    HVBG HVBG-Info 27/1988 vom 24.11.1988, S. 2073 - 2101, DOK 311.15/017-BSG Beurteilung der subjektiven Tatbestandsseite (Absicht des Bauherrn) in den Fällen des § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO - BSG-Urteile vom 11.08.1988 - 2 RU 73/87 -, - 2 RU 25/88 -, - 2 RU 75/87 - und - 2/9b RU 76/87 Beurteilung der subjektiven Tatbestandsseite (Absicht des Bauherrn) in den Fällen des § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO; hier: BSG-Urteile vom 11.08.1988 - 2 RU 73/87 -, - 2 RU 25/88 -, - 2 RU 75/87 - und - 2/9b RU 76/87 - Das BSG hat mit Urteil vom 11.08.1988 - 2 RU 73/87 - folgendes entschieden: Leitsatz: Unfallversicherungsschutz beim Bau eines Familienheims im Rahmen der Selbsthilfe erfordert u.a., daß das Bauvorhaben die Merkmale aufweist, die nach § 82 2. WoBauG (Wohnflächenbegrenzung) die Steuerbegünstigung kennzeichnen; Voraussetzung hingegen ist nicht die Absicht, im Unfallzeitpunkt einen Antrag auf Steuerbegünstigung stellen zu wollen (Anschluß an BSG vom 20.10.1983 - 2 RU 53/82 = SozR 2200 § 539 Nr. 94 = BSGE 56, 16-20 = HV-INFO 12/1993, S. 46-48 und BSG vom 28.03.1985 - 2 RU 39/84 - = SozR 2200 § 539 Nr. 109 = HV-INFO 12/1985, S. 12-16).
  • BSG, 24.07.1985 - 9b RU 36/84

    Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten - Freiwillige Versicherung des Unternehmers -

  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 39/84

    Steuerbegünstige Familienwohnung - Anerkennender Bescheid der Gemeinde -

  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 33/85
  • BSG, 11.08.1988 - 2/9b RU 6/86
  • SG Mainz, 02.02.2015 - S 14 U 216/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Selbsthilfearbeiten

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