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   BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83   

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https://dejure.org/1984,6936
BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83 (https://dejure.org/1984,6936)
BSG, Entscheidung vom 16.02.1984 - 1 RA 15/83 (https://dejure.org/1984,6936)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - 1 RA 15/83 (https://dejure.org/1984,6936)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer Ersatzzeit - Bescheid über die Vormerkung einer Ersatzzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 165
 
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Wird zitiert von ... (150)

  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R

    Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung

    Soweit sich die Befürworter einer unbefristeten Rücknahmemöglichkeit auf die Urteile des BSG vom 16.2.1984 (1 RA 15/83 - BSGE 56, 165 = SozR 1300 § 45 Nr. 6) sowie vom 28.9.1999 (B 2 U 32/98 R - BSGE 84, 281 = SozR 3-2200 § 605 Nr. 1) berufen (zB Merten in Hauck/Noftz, SGB X, K § 45 RdNr 126, Stand 4/18) , stehen diese der hier vertretenen Auslegung des § 45 Abs. 3 SGB X nicht entgegen.

    In beiden Urteilen wird lediglich mit einem Satz festgestellt, dass keine Gründe dafür bestehen, dass der dort jeweils von der Verwaltung zu Unrecht zurückgenommene Bescheid "nach § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB X unbefristet zurückgenommen werden könnte" (BSG Urteil vom 16.2.1984 - 1 RA 15/83 - BSGE 56, 165 = SozR 1300 § 45 Nr. 6 - juris RdNr 27; BSG Urteil vom 28.9.1999 - B 2 U 32/98 R - BSGE 84, 281 = SozR 3-2200 § 605 Nr. 1 - juris RdNr 36) .

  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 26/21 R

    Berücksichtigung eines Verstoßes gegen die vertrauensschützenden Regelungen in

    In § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X wird im Grunde der Begriff der Rechtswidrigkeit umschrieben (vgl BSG Urteil vom 16.2.1984 - 1 RA 15/83 - BSGE 56, 165, 169 = SozR 1300 § 45 Nr. 6 S 14 f; BSG Urteil vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90 - BSGE 72, 1, 5 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22 S 34; vgl auch Heße in BeckOK, Stand der Einzelkommentierung 1.12.2021, § 44 SGB X RdNr 14: "Verstoß gegen geltendes Recht") .
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

    Sinn und Zweck eines Vormerkungsbescheids ist es, bereits im Vorfeld eines Leistungsfeststellungsverfahrens für den Fall einer zukünftigen Rentengewährung verbindlich Klarheit über das Vorliegen oder das Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von rentenrechtlich relevanten Zeiten zu schaffen (stRspr, vgl BSGE 56, 165, 171 f = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15) .
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