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   BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82   

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BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82 (https://dejure.org/1984,3221)
BSG, Entscheidung vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 (https://dejure.org/1984,3221)
BSG, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 8 RK 27/82 (https://dejure.org/1984,3221)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 197
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82

    Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82
    Die Begriffe beschreiben eine Mittel-Zweck-Relation mit dem Ziel, bei der Verwendung der Mittel das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1983 - 8 RK 29/82 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dazu hat der Senat in seinem Urteil Vom 26. August 1983 (a. a. O. m. w. N.) bereits dargelegt, daß der unbestimmte Rechtsbegriff der Wirtschaftlichkeit für den Versicherungsträger einen Beurteilungsspielraum im Sinne einer Einschätzungsprärogative beinhaltet (Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9; Aufl., § 31 I c 3, S. 192).

    Darauf hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. August 1983 (a. a. O.) bezogen.

    Wenn der Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst auch nicht im Sinne einer absoluten Anbindung zu verstehen ist, so kommt ihm doch eine gewisse Indizwirkung für das Notwendige zu (vgl. Urteil vom 26. August 1983 a. a. O.).

  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67

    Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82
    Auch die Träger der Sozialversicherung unterlagen diesem Gebot bereits vor seiner gesetzlichen Normierung, (vgl. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277, 47, 21, 22; USK 8034).

    Dieser Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen Öffentlichen Dienst ist in der Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der Tätigkeit der Versicherungsträger seit langem anerkannt (vgl. z. B. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; vgl. auch: BVerwGE 18, 135, 140 f.).

    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst bilden eine Rechtsschranke für das Selbstverwaltungsrecht, das nur im Rahmen des Gesetzes besteht (BSGE 31, 247, 257; 47, 21, 23; USK 8034).

  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 201/72
    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82
    Auch die Träger der Sozialversicherung unterlagen diesem Gebot bereits vor seiner gesetzlichen Normierung, (vgl. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277, 47, 21, 22; USK 8034).

    Dieser Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen Öffentlichen Dienst ist in der Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der Tätigkeit der Versicherungsträger seit langem anerkannt (vgl. z. B. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; vgl. auch: BVerwGE 18, 135, 140 f.).

  • BSG, 13.07.1978 - 3 RK 21/77

    Krankenkasse - Dienstordnungs-Angestellte - Jubiläumszuwendungen - Bloßer

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82
    Dieser Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen Öffentlichen Dienst ist in der Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der Tätigkeit der Versicherungsträger seit langem anerkannt (vgl. z. B. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; vgl. auch: BVerwGE 18, 135, 140 f.).

    Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst bilden eine Rechtsschranke für das Selbstverwaltungsrecht, das nur im Rahmen des Gesetzes besteht (BSGE 31, 247, 257; 47, 21, 23; USK 8034).

  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82
    Auch der 1. Senat des BSG hat eine Fortsetzungsfeststellungsklage in einem Aufsichtsstreit für zulässig erachtet (Urteil vom 15. November 1983 - 1 S 10/82).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82
    Die Klage ist vielmehr als Fortsetzungsfeststellungsklage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG zulässig (BSGE 42, 212, 215 f., m. w. N.).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Auszug aus BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82
    Dieser Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen Öffentlichen Dienst ist in der Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der Tätigkeit der Versicherungsträger seit langem anerkannt (vgl. z. B. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; vgl. auch: BVerwGE 18, 135, 140 f.).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Das Landgericht Kassel hat das Eingrenzungsgebot gewahrt, indem es die Untreuestrafbarkeit ersichtlich auf evidente und schwerwiegende Verstöße gegen diesen Grundsatz jenseits der bestehenden Entscheidungsspielräume des Beschwerdeführers (vgl. BSGE 55, 277 ; BSG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 8 RK 27/82 -, juris, Rn. 20 ff.; Hoyningen-Huene, BB 1991, S. 1345 ) beschränkt hat.
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Diese Grundsätze beinhalten im Haushaltswesen auch das qualitative Element, einen größtmöglichen Nutzen zu erreichen, nicht nur das Einsparen von Mitteln (vgl BSGE 55, 277, 279 = SozR 2100 § 69 Nr. 3; BSGE 56, 197 = SozR 2100 § 69 Nr. 4; Breitkreuz in Winkler, SGB IV, 2. Aufl 2016, § 69 RdNr 10; Schnapp, SGb 2015, 61, 65).
  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 27 U 36/15

    Ex-Vorstand zu ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

    Nicht ohne Grund wird in der Entscheidung des Landessozialgerichts in diesem Zusammenhang schon auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.02.1984 (abgedruckt in BSGE 56, 197 ff) verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - L 11 KR 399/12
    Der Verwaltungsrat der Klägerin vertrat dazu die Auffassung, das von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 -, nach dem u.a. Versicherungsträger unter Berücksichtigung der Verhältnisse des übrigen öffentlichen Dienstes keine Zuschüsse zur Förderung der Betriebsgemeinschaft gewähren dürfen, sei nicht mehr einschlägig (Schreiben vom 14.10.2011).

    Das BSG habe in seinem Urteil vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 - ausdrücklich festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen keine finanziellen Mittel zur Förderung der Betriebsgemeinschaft aufwenden dürften.

    Nur wenn ohne diese Sonderleistung der Versicherungsträger etwa keine sachgerechten geeigneten Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen könnte, um seine Verwaltung ordnungsgemäß aufrechtzuerhalten, wäre der Zuschuss am Maß des Notwendigen orientiert (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 - m.w.N. zu einem Zuschuss der Krankenkasse i.H.v. 20, 00 DM für einen Betriebsausflug).

    Eine derartige Sicht würde dazu nämlich führen, dass leistungsstarke Verwaltungsträger, also solche mit großem Haushaltsvolumen, einen anderen Wirtschaftlichkeitsrahmen zu beachten hätten als kleine Träger (BSG, Urteil vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 -).

  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 5/88

    Begründung eines Zwangsetatisierungsbescheides

    In der Begründung des Bescheides hieß es u.a., unter Berücksichtigung der im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Februar 1984 (BSGE 56, 197 = SozR 2100 § 69 Nr. 4) konkretisierten Anwendungsmaßstäbe verstoße die Veranschlagung von mehr als 1,- DM pro Essen gegen die in § 69 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs, Viertes Buch, Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, vom 23. Dezember 1976 (BGBl I S. 3845; = SGB IV) enthaltenen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

    Sie könne nach dem Urteil des BSG vom 29. Februar 1984 (a.a.O.) die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit dieses Mittelaufwandes nicht beeinflussen.

    Sei entsprechend der Auffassung des BSG (Urteil vom 29. Februar 1984, a.a.O.) der den Sozialversicherungsträgern zugestandene Beurteilungsspielraum i.S. einer Einschätzungsprärogative durch die weiteren Kriterien der Wirtschaftlichkeit, nämlich "Funktionsfähigkeit der Verwaltung" und "Nichtüberschreitung des unbedingt Notwendigen", begrenzt, wäre ihr (der Klägerin) Selbstverwaltungsrecht zwar formal nicht angetastet, der Beurteilungsspielraum insoweit jedoch auf Null reduziert.

    Die Begr des angefochtenen Bescheides erschöpft sich in einer Darlegung der Gründe, aus denen der Beklagte in der Veranschlagung von mehr als 1,- DM pro Essen einen Verstoß gegen die in § 69 Abs. 2 SGB IV enthaltenen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in ihrer Konkretisierung durch das Urteil des BSG vom 29. Februar 1984 (aaO) erblickt und das Selbstverwaltungsrecht der Klägerin als nicht tangiert ansieht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 11 KA 33/97

    Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit; Wahrnehmung

    Dies ist zur Überzeugung des Senats eine Selbstverständlichkeit und vom BSG wie folgt beschrieben worden (Urteil vom 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - in E 55, 277, 278 sowie Urteil vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 - in E 56, 197, 198):.

    Daß diese allgemeine Rechtsgebot für alle öffentlichen Institutionen unabhängig von Organisationsform, Finanzierung und Mitgliedschaft auch dann gilt, wenn es nicht positiv gesetzlich formuliert ist, folgt mittelbar aus BSGE 56, 197, 199. Danach unterlagen die Versicherungsträger diesem Gebot bereits vor seiner gesetzlichen Normierung (mwN).

    Allerdings ist den der Aufsicht unterworfenen Körperschaften insoweit ein Beurteilungsspielraum im Sinn einer Einschätzungsprärogative eingeräumt (vgl. BSG vom 11.08.1992 - 1 RR 7/91 - SozR 3 - 2400 § 89 SGB IV Nr. 1; BSG vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 - in E 56, 197 ff).

    Das bedeutet, daß Verwaltungsaufgaben diesem Zweck genügen müssen, aber nicht das Maß des Notwendigen übersteigen dürfen (BSG vom 29.02.1984 - 8 RK 27/82 -).

  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Mit einem einschließlich der Unterschrift hektographierten, an die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKn), die Innungskrankenkassen (IKKn), die landesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die landwirtschaftlichen Alterskassen (LAKn) und die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKn) in Baden-Württemberg sowie nachrichtlich an verschiedene Verbände und die Landesversicherungsanstalten (LVAen) Baden und Württemberg gerichteten Rundschreiben vom 11. Juli 1984 riet der durch das Landesaufsichtsamt für die Sozialversicherung vertretene Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Februar 1984 - 8 RK 27/82 - (BSG 56, 197 = SozR 2100 § 69 Nr. 4), Vorstandsbeschlüsse über die Zahlung von Zuschüssen zu Gemeinschaftsveranstaltungen (Grundsatzbeschlüsse und noch nicht vollzogene Beschlüsse für das laufende Kalenderjahr) aufzuheben und derartige Zuschüsse nicht mehr zu gewähren sowie, soweit tarifvertragliche Regelungen bestünden, keine höheren Beträge als die im Tarifvertrag genannten Mindestbeträge zu zahlen, Vorstandsbeschlüsse aufzuheben, soweit Sie höhere Beträge vorsähen, und keine neuen Tarifverträge abzuschließen.

    Diese hat nach der verlautbarten Auffassung des Beklagten darin gelegen, daß auf der Grundlage des Urteils des BSG vom 29. Februar 1984 (aaO) die Gewährung von Zuschüssen zu Gemeinschaftsveranstaltungen und von Essenskostenzuschüssen, soweit sie 1,- DM je Arbeitstag überschritten, gegen die in § 69 Abs. 2 SGB IV niedergelegten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstößt.

    Innerhalb dieser Grenzen muß der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum verbleiben, so daß nur die Grenzüberschreitung als rechtswidrig bezeichnet werden kann (BSGE 55, 277, 279f = SozR 2100 § 69 Nr. 3 S 3f; BSGE 56, 197, 199 = SozR aaO Nr. 4 S 11).

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 4/86

    Beratung - Aufsichtsklage - Anfechtung einer Anordnung - Besoldungsrecht -

    Eine der Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer Verpflichtungsanordnung ist im Regelfall die vorherige Durchführung einer Beratung (BSGE 56, 197, 198 : SozR 2100 5 69 Nr M S 10; Hauck/Haines, aaO, K 5 89 Rz ü; Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand Oktober 1983, Nr. 350, S 3).

    noch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen, ohne daß dem das dort geltende Verbot der Klageänderung (S 168 SGG) entgegensteht (vgl BSGE 56, "5, 89 f : SozR 2100 5 70 Nr. 1 S 6; BSGE 56, 197 : SOZR 2100 $ 69 Nr " S 9).

    (BVerfGE 36, 383, 393; 39, 302, 314 f; 8308 52, 294, 298 = SozR 2100 5 89 Nr. 2 S 5; BSGE 55, 67, T" : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 1a; BSGE 55, 268, 273 : SozR aaO Nr. 4 S 25 f; BSGE 56, 197.200 : $ 69 Nr ".

  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme ist ferner zu beachten, dass den zum Einsatz von Haushaltsmitteln entscheidungsbefugten Stellen insoweit sachnotwendig ein gewisser Entscheidungsspielraum zukommt (vgl. dazu u.a. BSG, Urteile vom 26. August 1983 - 8 RK 29.82 - <BSGE 55, 277> und vom 29. Februar 1994 - 8 RK 27.82 - <BSGE 56, 197>; Bormann/Schwanenberg, a.a.O., RNr. 201).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 1700/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts -

    Maßstab für die Überprüfung der Vorstandsbezüge ist insoweit auch der in § 69 Abs. 2 SGB IV und § 4 Abs. 4 Satz 1 SGB V (vgl. für das Leistungsrecht § 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V) niedergelegte allgemeine Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (ebenso Andelewski/Steinbring-May, KrV 2014, 142 (143); Gaßner/Scherer, NZS 2015, 166 (169); zu diesen Begriffen etwa BSG, Urteil vom 29.02.1984, - 8 RK 27/82 -, in juris).
  • BSG, 19.03.2015 - B 1 A 2/14 B

    Krankenversicherung - Krankenkasse - keine finanzielle Förderung von

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RR 3/94

    Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder im aufsichtsbehördlichen

  • BSG, 11.08.1992 - 1 RR 7/91

    Träger der Arbeitrentenversicherung - Haftpflichtversicherungsverträge -

  • LSG Baden-Württemberg, 05.09.2018 - L 5 KR 4364/17

    Aufsichtsrecht - Zustimmung zum Abschluss, zur Verlängerung oder zur Änderung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 4 KR 4301/15

    Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Zustimmung zu einem

  • LSG Sachsen, 12.12.2017 - L 4 R 137/12
  • SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung durch fachkundige Stelle -

  • SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07

    Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen

  • VG Saarlouis, 06.09.2018 - 3 K 2611/16

    Übernhame der Kosten einer Arbeitsassestenz gemäß " 102 Abs. 4 SGB IX a.F

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 1697/16
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