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   BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 11/82   

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BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 11/82 (https://dejure.org/1983,6145)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1983 - 10 RAr 11/82 (https://dejure.org/1983,6145)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 10 RAr 11/82 (https://dejure.org/1983,6145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 55
  • ZIP 1984, 724
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Die vom Bayerischen LSG für seine Rechtsansicht angeführte Rechtsprechung des BSG (BSGE 50, 262 = SozR 2200 § 28 Nr. 4; BSGE 52, 42 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; BSGE 56, 55 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 68, 158 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 1 und Urteil vom 30. Oktober 1991 Az: 10 RAr 7/90 in Die Beiträge 1992, 277) betrifft jedoch ausnahmslos Masseschulden iS von § 59 KO.
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

    Hierbei gehören, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, die Säumniszuschläge zu den Masseschulden iS des § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e KO (BSGE 52, 42, 44 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; BSGE 56, 55, 60 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; SozR 7910 § 59 Nr. 13; ZIP 1984, 1513; 1991, 880), soweit auch die entsprechende Hauptforderung Masseschuld ist.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    in Zusammenhang mit Alkoholgenuß befassen, ist immer ausgeführt a oder es wird aufgrund der über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden BAK davon ausgegangen -, daß zunächst Tatsachen festgestellt werden müssen, die dem Gericht die (volle) Überzeugung verschaffen, daß der Verletzte oder Getötete fahruntüchtig war° Erst wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit festgestellt ist, ist weiter zu prüfen, ob diese für den Unfall allein wesentlich war (BSGE 56, 55, 58; USK 7564, So 266; Urteil des 2, Senats vom 9, März 1977 55/76 S,.

    Als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit hat das BSG ua angesehen: die Fahrweise des Betroffenen, wie ZB überhöhte Geschwindigkeit, das Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen, sowie sein Verhalten unmittelbar vor, bei oder nach dem Unfall (vgl BSGE 56, 55, 58; BSG in USK 7564 S. 266 und 75164; Urteil vom 9. März W977 - 2 RU 35/76).

  • BSG, 24.02.1988 - 2/9b RU 48/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSGE 52, A2, UA; 56, 55, 60; SozR 7910 S 59 Nr. 13; ZIP 1984, 1513, 151M) zählen zu den in den Rang von Masseschulden erhobenen Beitragsrückständen für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens die darauf entfallenden Säumniszuschläge auch, soweit sie nach Konkurseröffnung angefallen sind.

    die dem Sozialversicherungsträger durch verspätete Beitragszahlungen entstandenen Nachteile auszugleichen, durch die Konkurseröffnung nicht in Frage gestellt ist, ist ihre Erhebung im Konkursverfahren nicht von vornherein wegen Verstoßes gegen den Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeschlossen (BSGE 56, 55, 60; so schon BSGE 52, MZ, MU zu Verzugszinsen für die Zeit vor Inkrafttreten des % 2" Abs. 2 SGB IV).

    Auch während des Konkursverfahrens steht es im Ermessen des Versicherungsträgers, ob er Säumniszuschläge erhebt (BSGE 56, 55, 60).

    Pflichtgemäße Ermessensausübung erfordert, daß die Beklagte von dem ihr eingeräumten Ermessen überhaupt Gebrauch gemacht hat Der Nichtgebrauch eingeräumten Ermessens stellt einen Ermessensfehler dar und begründet die Rechtswidrigkeit der getroffenen Entscheidung (3 ua BSG SozR 1200 5 66 Nr. 10; SozR "100 % 186a Nr. 18; BSGE 56, 55, 61; 59, 157, 170).

  • LAG München, 26.10.1989 - 9 Sa 1073/88

    Haftung des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft (KG) für die Lohnschulden

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  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich

    Auch das Bundessozialgericht (Urteil vom 24. November 1983 - 10 RAr 11/82 - ZIP 1984, 724) ist dieser Auffassung gefolgt und hat ausgeführt, für die Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO n.F. ergebe sich die Gleichstellung in bezug auf die Befriedigungsmöglichkeit in Gesellschafts- und Gesellschafterkonkurs aus der gleichrangigen Einstandspflicht der persönlich haftenden Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft.

    Allerdings spricht vieles dafür, daß die Zeitschranken der §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 61 Abs. 1 Nr. 1 KO für jedes Konkursverfahren gesondert zu bestimmen sind, Masseschulden und bevorrechtigte Konkursforderungen also im Konkurs der Gesellschaft und dem der Gesellschafter bei unterschiedlichen Eröffnungszeitpunkten unterschiedlichen Umfang haben können (BSG Urteil vom 24. November 1983 - 10 RAr 11/82 - ZIP 1984, 724, 726).

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 62/87
    Die Handlungsweise der Beklagten, die keinen Versuch der Heilung eines Verfahrens- oder Formfehlers darstelle, stehe im übrigen im Einklang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. November 1983 - 10 RAr 11/82 - BSGE 56, 55 = SozR 7910 § 59 Nr. 15.

    Der Senat weicht mit seiner Rechtsauffassung, die inzwischen auch von der Beklagten geteilt wird (vgl Dienstblatt - Runderlaß 148/88 vom 30. November 1988), auch nicht von dem Urteil BSGE 56, 55, 61 = SozR 7910 § 59 Nr. 15 ab.

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01

    Durchgriffshaftung - Bevorrechtigte Forderung im Konkurs

    Dem sind sowohl Bundesarbeitsgericht als auch Bundessozialgericht gefolgt (BAG 26. August 1981 - 5 AZR 398/79 - BAGE 36, 356, betreffend Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO; 24. August 1993 - 9 AZR 498/91 - AP KO § 59 Nr. 36 = EzA KO § 59 Nr. 26; BSG 24. November 1983 - 10 Rar 11/82 - BSGE 56, 55).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 53/86

    Prüfungsumfang des Gerichtes - Rechtsvoraussetzungen für die Aufhebung eines

    Im übrigen habe auch das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 24. November 1983 (BSGE 56, 55, 61) entschieden, daß in ähnlich gelagerten Fällen die Möglichkeit bestehe, während eines gerichtlichen Verfahrens behördliches Ermessen in einem neuen Bescheid auszuüben, der Gegenstand eines Berufungsverfahrens würde.

    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, daß der 10. Senat des BSG in einem ähnlich gelagerten Fall (BSGE 56, 55, 61) die Möglichkeit bejaht habe, während eines gerichtlichen Verfahrens behördliches Ermessen in einem neuen Bescheid auszuüben, der Gegenstand des Berufungsverfahrens würde, gibt dies dem Senat keine Veranlassung, von seiner vorstehend aufgezeigten Rechtsauffassung abzuweichen.

  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 126/87
    Es stehe vielmehr mit der Entscheidung des BSG in BSGE 56, 55, 61 in Einklang, wonach ein Aufhebungsbescheid, der wegen fehlender Ermessensausübung rechtswidrig sei, noch während des Berufungsverfahrens ersetzt werden könne mit der Folge, daß der neue Bescheid Gegenstand des Berufungsverfahrens werde; für das erstinstanzliche Verfahren könne nichts anderes gelten; eine unzulässige Umgehung des § 41 Abs. 2 SGB 10 liege nicht vor.

    Schließlich hat der Senat in den erwähnten Entscheidungen betont, daß er, soweit der 10. Senat des BSG in einem ähnlich gelagerten Fall die Möglichkeit bejaht hat, während eines gerichtlichen Verfahrens behördliches Ermessen in einem neuen Bescheid auszuüben, der Gegenstand des Berufungsverfahrens werde (BSGE 56, 55, 61), keine Veranlassung sehe, von seiner vorstehend aufgezeigten Rechtsauffassung abzuweichen.

  • LSG Bayern, 25.06.1998 - L 4 KR 70/97

    Zuständigkeit des Sozialgerichts hinsichtlich des Bestehens von Forderungen über

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R

    Vorabbegleichung von Säumniszuschlägen bei der Winterbau-Umlage, Kein Erlaß von

  • BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90

    Erhebung von Säumniszuschlägen bei Masselosigkeit

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 91/99 R

    Säumniszuschläge, Vorabbegleichung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 120/87
  • BSG, 23.10.1987 - 12 RK 11/86

    Pflichtgemäße Ermessensausübung - Persönliche Verhältnisse des

  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 38/90

    Einstufung von Beitragsforderungen als Masseschulden - Anforderungen an die

  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 12/90

    Säumniszuschlag

  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - L 5 R 3671/12
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 112/78

    Bemessungszeitraum - Lohnabrechnungszeitraum - Beschäftigungsverhältnis

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2010 - L 5 KR 83/10
  • BSG, 11.08.1988 - 2/9b RU 6/86
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 5 R 3903/12
  • SG Landshut, 16.04.2008 - S 1 KR 231/06

    Streit um die Erstattung von auf Versichertenkarte in Anspruch genommenen

  • SG Hildesheim, 19.01.2006 - S 43 AS 830/05
  • SG Osnabrück, 26.04.2006 - S 19 U 193/01
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