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   BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82   

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https://dejure.org/1983,603
BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82 (https://dejure.org/1983,603)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1983 - 4 RJ 91/82 (https://dejure.org/1983,603)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 4 RJ 91/82 (https://dejure.org/1983,603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers - Grenzen der freien Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch - Sozialleistungsträger - Entwöhnungsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 69
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82
    Die in § 1236 Abs. 1 S 1 RVO geforderten Voraussetzungen für die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen werden nicht vom Ermessen des Rentenversicherungsträgers erfaßt; es handelt sich hierbei um bestimmte Rechtsbegriffe, die aufgrund eines festgestellten Sachverhaltes der gerichtlichen Nachprüfung zugänglich sind (vgl BSG 1980-06-24 1 RA 51/79 = SozR 2200 § 1237 Nr. 15).
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82
    Kapitel - erwähnte Verfahren nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsaktes, sondern erst mit dem Eintritt der Bindungswirkung (§ 77 SGG) abgeschlossen ist, (vgl ua BSG Großer Senat vom 1982-12-15 GS 2/80 = BSGE 54, 223 = SozR 1300 § 44 Nr. 3) müssen auch für die Anwendung des Art. 2 § 21 SGB 10 vom 4.11.1982 gelten.
  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Auch die Gesetzessystematik zwingt nicht zu der Annahme, die Antragstellung sei Voraussetzung einer Leistungspflicht im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Der Leistungsanspruch des Berechtigten und der Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind jeweils rechtlich selbständige Ansprüche (BSG, Urteile vom 1. Dezember 1983 - 4 RJ 91/82 - BSGE 56, 69 , vom 22. Juli 1987 - RA 63/85 - SozR 1300 § 105 SGB 10 Nr. 5 S. 12 und vom 28. April 1999 - B 9 V 8/98- BSGE 84, 61 ).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R

    Rechtsweg bei Erstattungsansprüchen, Untergang des Erstattungsanspruchs durch

    a) Die Klägerin hatte jedenfalls seit Ende 1993 einen (originären, vgl Bundessozialgericht vom 1. Dezember 1983, BSGE 56, 69, 71 = SozR 1300 Art. 2 § 21 Nr. 1; BT-Drucks 9/95 S 17) Erstattungsanspruch nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB X gegenüber der Beklagten.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen

    Die Erstattungsansprüche der §§ 102 ff SGB X sind nämlich nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abgeleitet (BSGE 56, 69, 71 = SozR 1300 Art. 2 § 21 Nr. 1; vgl auch BT-Drucks 9/95, S 17).
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