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   BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 38/83   

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https://dejure.org/1984,6781
BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 38/83 (https://dejure.org/1984,6781)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1984 - 7 RAr 38/83 (https://dejure.org/1984,6781)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 7 RAr 38/83 (https://dejure.org/1984,6781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfügbarkeit von Heimarbeitern - Arbeitslosenhilfe - Geltung einer Sonderregelung

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 10
  • NZA 1985, 101
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 31/79

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Anschluss-Arbeitslosenhilfe bei gleichbleibender

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 38/83
    - 7 RAr 31/79 in USK.
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Solche Untersuchungen können erforderlich sein, wenn ein Arbeitsloser Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bezieht oder beantragt und seine Vermittlungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen einschränkt; denn wer seine Vermittlungsfähigkeit zu Unrecht aus gesundheitlichen Gründen einschränkt, hat ggf keinen Anspruch auf Alg oder Alhi (§ 103 Abs. 1 S 1 Nr. 2 Buchst a AFG; BSGE 57, 10 = SozR 4100 § 103 Nr. 35).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 47/94

    Verfügbarkeit von Arbeitslosen

    Zur subjektiven Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst a AFG hat das BSG schon entschieden, daß der Arbeitslose seine Arbeitsbereitschaft weder von Bedingungen abhängig machen noch sich allein aufgrund subjektiver Wünsche oder Neigungen auf bestimmte Tätigkeiten beschränken darf (BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35; SozR 4100 § 103 Nr. 43 und § 119 Nr. 12), Einschränkungen der Vermittlungsmöglichkeiten, die auf einer freien Entscheidung des Arbeitslosen beruhen, schließen die subjektive Verfügbarkeit aus, weil sie dem Grundgedanken widersprechen, daß die Vermittlungschancen nicht durch andere als objektiv zwingende Gründe in der Person und in den Lebensverhältnissen des Arbeitslosen verkürzt sein dürfen.
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

    Der Arbeitslose muß hiernach ua grundsätzlich zu allen Beschäftigungen bereit sein, die ihm nach seinem objektiven Leistungsvermögen zumutbar sind, und zwar nach Inhalt und Umfang (BSGE 47, 40 = SozR 4100 § 103 Nr. 18; BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 43); kein Anspruch auf Alg hat daher, wer nur für Arbeit entsprechend seiner Berufsqualifikation bereit ist, obwohl er auch andere Beschäftigungen zumutbar ausüben kann und darf, oder wer nur eine Teilzeitarbeit aufnehmen will, obwohl er eine Vollzeitarbeit ausüben kann (vgl BSG aaO).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97

    Werkstudentenprivileg beim Arbeitslosengeld

    Die Arbeitsbereitschaft des Arbeitslosen muß als Voraussetzung des Leistungsanspruchs grundsätzlich alle der objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen umfassen (BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92

    Anspruch auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe - Erfordernis einer Verfügbarkeit bei

    Der Arbeitslose muß hiernach ua grundsätzlich zu allen Beschäftigungen bereit sein, die ihm nach seinem objektiven Leistungsvermögen zumutbar sind, und zwar nach Inhalt und Umfang (BSGE 47, 40 = SozR 4100 § 103 Nr. 18; BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 43).
  • BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74

    Versicherungspflicht und mehrmonatige Lehrgänge

    unbezahlter Urlaub (BVA1:3th12, 95; AN1941II 86; BSGE 20, 154, 156 = SozR Nr. 45 zu 5 165 RVG), Geschäftsruhe (RVA AN 1924, 84), Streik (BSGE 53, 254, 257 = SozR Nr. 67 zu 5 165 RVG; 57, 10, 15 ff = SozR Nr. 62 zu 5 1259 EVO) und neuerdings eine Sonderausbildung zum Berufsschullehrer nach einer versiche- rungspflichtigen Beschäftigung als Aushilfslehrer (Urteil des 5. Senats vom 12. November 1975 - 5/12 RK 45/74 -, zur Veröffentlichung bestimmt) als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden.
  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 33/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) während des Studiums der Rechtswissenschaft -

    Allerdings hat das Bundessozialgericht (BSG) ausgesprochen, die Arbeitsbereitschaft Arbeitsloser müsse als Voraussetzung des Leistungsanspruchs grundsätzlich auch alle der objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen umfassen (BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35).
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