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   BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83   

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https://dejure.org/1984,4541
BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83 (https://dejure.org/1984,4541)
BSG, Entscheidung vom 08.08.1984 - 9a RV 43/83 (https://dejure.org/1984,4541)
BSG, Entscheidung vom 08. August 1984 - 9a RV 43/83 (https://dejure.org/1984,4541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bestimmung des Vergleichseinkommens

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fiktive Nachschadensregelung - Arbeitslosigkeit - Bemessung des Vergleichseinkommens - Vergleichseinkommen - Beschädigtenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 103
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

    Auszug aus BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83
    Diese gedankliche (hypothetische) Beschäftigungssituation würde durch verschiedene bekannte rechtserhebliche Tatsachen bestimmt: teils durch die Kenntnisse des Beschädigten, teils durch sein Alter und teils durch die Arbeitsmarktlage, mithin durch Umstände, die seinen Lebensverhältnissen und der objektiv gegebenen, seiner beruflichen Befähigung entsprechenden Arbeitsmöglichkeit zuzurechnen sind (vgl ua BSG vom 8.5.1981 9 RV 24/80).
  • BSG, 24.03.1977 - 10 RV 41/76

    Besonderes berufliches Betroffensein - Antragstellung nach Ausscheiden aus dem

    Auszug aus BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83
    Das entspricht dem allgemeinen versorgungsrechtlichen Grundsatz, daß der schädigungsbedingte Einkommensverlust in der Zeit bestehen muß, für die ein Berufsschadensausgleich begehrt wird (vgl ua BSG vom 24.3.1977 10 RV 41/76 = SozR 3100 § 30 Nr. 22).
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88
    Auszug aus BSG, 08.08.1984 - 9a RV 43/83
    BSG 1989-10-27 9 RV 40/88 Vergleiche.
  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R

    Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer

    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer, dh gedachter, Berufsweg für den Fall, daß die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49 sowie BSGE 57, 103, 104 = SozR 3100 § 30 Nr. 62).
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Bei der Prognose (Voraussage), ein Beschädigter hätte 'ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen wahrscheinlich' einer bestimmten Berufs- oder Wirtschaftsgruppe angehört, handelt es sich um einen bloß hypothetischen, das heißt gedachten Berufsweg für den Fall, daß die Schädigung nicht stattgefunden hätte (vgl BSG vom 8.8.1984 9a RV 43/83 = BSGE 57, 103, 104 = SozR 3100 § 30 Nr. 62).
  • LSG Hessen, 13.04.2006 - L 8/5 V 33/04

    Soziales Entschädigungsrecht - besonderes berufliches Betroffensein -

    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer Berufsweg für den Fall, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl. BSG, SozR 1300, § 45 Nr. 49 sowie BSGE 57, 103, 104 = SozR 3100, § 30 Nr. 62).
  • LSG Bayern, 16.10.2018 - L 15 VH 2/14

    Schädigungsfolgen, Vergleichseinkommen, besondere berufliche Betroffenheit

    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer Berufsweg für den Fall, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl. BSG, Urteil vom 08.08.1984 - 9a RV 43/83).
  • LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13

    Gesundheitsschädigung in Folge der Freiheitsentziehung - Versorgungsanspruch

    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer Berufsweg für den Fall, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl. BSG, Urteil vom 08.08.1984 - 9a RV 43/83).
  • LSG Bayern, 23.05.2017 - L 15 VU 1/11

    Versorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

    Der hypothetische Berufsweg wird danach aufgrund festgestellter Tatsachen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen als hypothetischer Berufsweg für den Fall, dass die Schädigung nicht stattgefunden hätte, prognostiziert (vgl. BSG, Urteil vom 08.08.1984 - 9a RV 43/83).
  • LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 1149/95

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - Ermittlung des

    Auch solche "objektiven" Umstände gehören, wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat, zu den nach Abs. 5 von § 30 BVG zu berücksichtigenden "Lebensumständen", (BSG, Urteil vom 8. August 1984 -- 9a RV 43/83 -- und Urteil vom 27. Oktober 1989 -- 9 RV 40/88 -- ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - L 4 VS 2/01

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - hypothetischer Berufsverlauf -

    Entscheidend ist damit, ob die Prognose gestellt werden kann, der Kläger hätte ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen wahrscheinlich den Beruf eines Fachoffiziers erreicht (vgl. BSG, SozR 3100 § 30 Nr. 62; Hansen, Berufsschadensausgleich, Seite 54 ff).
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