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   BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83   

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https://dejure.org/1984,2650
BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83 (https://dejure.org/1984,2650)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1984 - 7 RAr 97/83 (https://dejure.org/1984,2650)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 (https://dejure.org/1984,2650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 15
  • NJW 1985, 2355
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 03.11.1959 - 9 RV 758/56
    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    berücksichtigen (BSGE 11, 22, 25; 99, 133, 135 : SozR 1500 5 31 Nr. 1; BSGE HT, 13, 16 : SozR 1750 5 551 Nr. 7), kann dem nicht gefolgt werden.

    Der 9. Senat hat seine in BSGE 11, 22, 25 vertretene Ansicht aufgegeben (BSGE 14, 298, 299).

  • BSG, 27.02.1959 - 6 RKa 1/56
    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    Indes gehört ein solcher Verfahrensfehler nicht zu den von Amts wegen zu beachtenden Fehlern, die das Verfahren als Ganzes unzulässig machen oder dem angefochtenen Urteil die Fähigkeit nehmen, Grundlage eines auf die Sache eingehenden Revisionsurteils zu sein (BSGE 9, 171, 173; 11, 1, 3; 1h" 298, 299; nu, aan, 246 : SozR 7323 s 3 Nr. 1; BGHZH1, 2H9, 253; BASE 11, 10.

    276, 277; BAG NJW 1962, 2030; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl, 5 551 RdNr 10; Heußner NJW 1961, 1189); das gilt auch dann, wenn die gesetzlichen Besetzungsvorschriften nicht eingehalten worden sind, zB wenn als ehrenamtliche Richter im Kassenarztsenat anstelle zweier Kassenärzte ein Kassenarzt und ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreise der Krankenkassen mitgewirkt hat oder umgekehrt (BSGE 9, 171, 173; 11, 1, 3; MM, 29", 2ü6; vgl ferner BSGE 19, 298, 299 sowie BGH und BAG aaO).

  • BSG, 30.10.1959 - 6 RKa 8/59
    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    Indes gehört ein solcher Verfahrensfehler nicht zu den von Amts wegen zu beachtenden Fehlern, die das Verfahren als Ganzes unzulässig machen oder dem angefochtenen Urteil die Fähigkeit nehmen, Grundlage eines auf die Sache eingehenden Revisionsurteils zu sein (BSGE 9, 171, 173; 11, 1, 3; 1h" 298, 299; nu, aan, 246 : SozR 7323 s 3 Nr. 1; BGHZH1, 2H9, 253; BASE 11, 10.

    276, 277; BAG NJW 1962, 2030; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl, 5 551 RdNr 10; Heußner NJW 1961, 1189); das gilt auch dann, wenn die gesetzlichen Besetzungsvorschriften nicht eingehalten worden sind, zB wenn als ehrenamtliche Richter im Kassenarztsenat anstelle zweier Kassenärzte ein Kassenarzt und ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreise der Krankenkassen mitgewirkt hat oder umgekehrt (BSGE 9, 171, 173; 11, 1, 3; MM, 29", 2ü6; vgl ferner BSGE 19, 298, 299 sowie BGH und BAG aaO).

  • Drs-Bund, 26.10.1976 - BT-Drs 7/5849
    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    Der Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung" auf den die Einführung der Fortzahlung der Lohnersatzleistungen nach dem AFG im Krankheitsfalle zurückgeht, errechnete mittelfristig für den.Bund (Arbeitslosenhilfe) Entlastungen von etwa zwölf Millionen DM und für die BA von etwa achtzig Millionen jährlich (aaO S 92); die Rechnung beruht auf der Annahme, daß die BA bisher höhere Beitragszahlungen zu leisten hatte, als zur Deckung des Krankenversicherungsrisikos ihrer Leistungsempfänger erforderlich gewesen sind (vgl Nr. 60ff der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 197H, BT-Drucks 7/5849 S 21 f).
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 95/76
    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    hat, reicht nicht aus; denn insoweit handelt es sich lediglich um eine Vorfrage (vgl BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 95/76 - USK 77 2üü; BSGE HB, 232, 233).
  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 24/63

    Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    Unbeschadet eines Ruhenstatbestandes bleibt daher zu prüfen, ob überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind (vgl BSGE 21, 286, 287 : SozR Nr. 1 zu 5 77 AVAVG; Sohönefelder/Kranz/Wanka, Kommentar ZUm AFG, 5 118 RdNr 19, August 1972; Draeger/Buchwitz/Schönefelder, Komm zum AVAVG, 5 77 RdNr 2); das mag anders sein, wenn das Alg tatsächlich oder durch Bescheid nur ruhend gestellt werden ist, was hier jedochnicht geschehen.
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des N. und des 9. Senats an (vgl Urteil vom 1. Dezember 1983 - H RJ 91/82 -, Urteil vom 28. März 198" - 9a RV 50/82 ).
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 145/59

    Gewährung der Witwenrente - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    Der 9. Senat hat seine in BSGE 11, 22, 25 vertretene Ansicht aufgegeben (BSGE 14, 298, 299).
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    lich anerkannten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (auch Ersatz-, Abwälzungs- oder Ausgleichsanspruch genannt), demzufolge ein nicht oder nur nachrangig verpflichteter Träger öffentlicher Verwaltung, der anstelle des eigentlich oder vorrangig verpflichteten Leistungsträgers geleistet hat, von diesem Ersatz seiner Aufwendung verlangen konnte, sofern nicht eine spezielle Regelung die Erstattung anderweitig regelte oder ausschloß (vgl BSGE 16, 151, 156f; 16, 222, 225; 29, 16", 165; H1, 61, 62; H1, 237, 239; N1, 287, 288; M2, 135f; H5, 221, 222; H6, 190, 191; RT, 25, 26).
  • BSG, 22.01.1981 - 10/8b RAr 1/80

    Berufungsurteil - Urteilszustellung - Urteilsverkündung - Fachkammerprinzip -

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83
    Allein deshalb, weil dieser Senat nach dem Geschäftsverteilungsplan des LSG für 1983 als 5a Senat neben Angelegenheiten der Angestelltenversicherung, der landwirtschaftlichen Altershilfe und Zusatzversorder Krankenversicherung über Versicherungsgung, usw auch die pflicht, Versicherungsberechtigung und Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung sowie den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten zu entscheiden hat, wenn eine Krankenkasse Beklagte ist, kann er nicht.schon als Senat für Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung qualifiziert werden; denn mag es auch nicht zu beanstanden sein, einem Senat für Angelegenheiten der Sozialversicherung auch solche Streitigkeiten der Arbeitslosenversicherung zuzuweisen, über die die Krankenkassen als Einzugsstellen zu entscheiden haben (vgl zur Unbedenklichkeit von Zuweisungen einzelner Angelegenheiten der Sozialversicherung an einen Senat für Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung BSGE 51, 122, 125 : SozR 1750 5 551 Nr. 9), so liegt das Schwergewicht der Zuständigkeit des 53 Senats des LSG doch im Bereich der Sozialversicherung.
  • BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59

    Revisionsrüge - Nachträgliche Geltendmachung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

  • BSG, 26.07.1956 - 2 RU 35/55
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 29/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Das entspricht auch den Grundsätzen der Rechtsprechung des BSG: Ein Erstattungsanspruch ist demjenigen Rechtsgebiet zuzuordnen, aus dem sich die Leistungspflicht ergibt, auf die der Erstattungsanspruch letztlich gründet; denn dieses Rechtsgebiet gibt dem Erstattungsbegehren sein Gepräge (stRspr, vgl BSGE 18, 18, 21 = SozR Nr. 2 zu § 31 SGG; BSGE 44, 133, 134 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1; BSGE 57, 15 = SozR 4100 § 105b Nr. 1).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 25/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Das entspricht auch den Grundsätzen der Rechtsprechung des BSG: Ein Erstattungsanspruch ist demjenigen Rechtsgebiet zuzuordnen, aus dem sich die Leistungspflicht ergibt, auf die der Erstattungsanspruch letztlich gründet; denn dieses Rechtsgebiet gibt dem Erstattungsbegehren sein Gepräge (stRspr, vgl BSGE 18, 18, 21 = SozR Nr. 2 zu § 31 SGG; BSGE 44, 133, 134 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1; BSGE 57, 15 = SozR 4100 § 105b Nr. 1).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Dies gilt allerdings uneingeschränkt nur, sofern nicht die konkrete personelle Besetzung der Richterbank (nur auf Rüge zu beachten, BSGE 57, 15, 16 f = SozR 4100 § 105b Nr. 1 mwN; BSGE 58, 104, 105 = SozR 1500 § 162 Nr. 22), sondern deren Zusammensetzung (Zahl und/oder Status der mitwirkenden Richter) betroffen ist (vgl hierzu auch BGHZ 154, 200, 204).
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