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   BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 15/83   

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BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 15/83 (https://dejure.org/1984,10973)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1984 - 5a RKn 15/83 (https://dejure.org/1984,10973)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - 5a RKn 15/83 (https://dejure.org/1984,10973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steinkohlenbergbau - Bergbau - Bergmannsrente wegen verminderter Berufsfähigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.01.1984 - 5a RKn 7/82

    Schießmeister - Sprengbeauftragter - Steinkohlenbergbau - Besonders hoch

    Auszug aus BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 15/83
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist die tarifliche Einstufung einer Tätigkeit ein geeignetes Mittel, die Qualität des "bisherigen Berufs" iS der 5% "6 Abs. 2 RKG, 12H6 Abs. 2 BVG und der "bisher verrichteten knappschaftlichen Arbeit" 13 des 5 M5 Abs. 2 EKG festzustellen (vgl aus der neueren Rechtsprechung die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 11M/82 - und vom 31. Januar 198H - 5a RKn 7/82 vom 28. Januar 1982 in.
  • BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 2/81

    Knappschaftliche Arbeit; Hauer; Bergmannsrente; Verminderte bergmännische

    Auszug aus BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 15/83
    BSGE 53, 69, 70 f : SozR 2600 $ 45 Nr. 33 mwN).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Unter welchen Voraussetzungen Neubergleute (ohne Knappen- oder Hauerprüfung) unter Berücksichtigung der Erläuterungen zur Lohnordnung für den rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau als Hauer einzustufen und der Gruppe der Facharbeiter zuzuordnen sind, hat der Senat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (BSG Urteile vom 28. Januar 1982 - 5a RKn 2/81 - BSGE 53, 69 = SozR 2600 § 45 Nr. 33 und vom 29. Mai 1984 - 5a RKn 15/83 - BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 36) zuletzt im Urteil vom 18. März 1993 (8 RKn 5/92 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 2) mit den in Betracht kommenden Varianten dargestellt.

    Zudem ist es als ausreichend anzusehen, wenn der Neubergmann in langjährig und vollwertig ausgeübten Teilbereichen ein Maß an Erfahrung als Hauer gewonnen hat, das es ihm ermöglicht, nach kurzer Einweisung auch die anderen Bereiche der Hauerarbeit zu bewältigen, wofür - entsprechend einem früheren Zusatz in der Lohnordnung (zitiert im Urteil vom 29. Mai 1984) und den Eingruppierungsbeispielen der Lohnordnung (vgl Lohngruppe 08/Schlüssel Nr. 089) vom 3. Jahr der Untertagetätigkeit an eine allerdings widerlegbare Vermutung spricht (vgl BSG Urteile vom 29. Mai 1984 BSGE 57, 35, 38 = SozR 2600 § 45 Nr. 36, S 104 und vom 18. März 1993 - 8 RKn 5/92 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 2).

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als Angelernter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprechen sollte (vgl BSGE 53, 69, 74; 57, 35, 37; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Handelt es sich bei der ausgeübten Tätigkeit nur um einen Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufs, so scheidet die Zuordnung eines Versicherten in die Gruppe der Facharbeiter grundsätzlich aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen haben sollte (vgl BSGE 53, 69 = SozR 2600 § 45 Nr. 32; BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 37; BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92

    Neubergleute - Lohngruppe - Einstufung - Berufsschutz - Hauer

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Hinweise auf Urteile vom 28. Januar 1982, BSGE 53, 69 = SozR 2600 § 45 Nr. 33 und vom 29. Mai 1984, BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 36) sei Hauer im Sinne der Lohnordnung des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus,.

    Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung zur Einstufung einer bisher verrichteten knappschaftlichen Tätigkeit als Hauer (zusammengefaßt im Urteil des 5a Senats vom 29. Mai 1984, BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 36) hat sich an der tariflichen Regelung in der Lohnordnung für den rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau seit der Neuordnung des Entlohnungswesens ab 1. Juni 1971 orientiert.

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R

    Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers

    Die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als Angelernter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen haben sollte (vgl BSGE 53, 69, 74 = SozR 2600 § 45 Nr. 32; BSGE 57, 35, 37 = SozR 2600 § 45 Nr. 37; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
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