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   BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83   

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https://dejure.org/1984,6780
BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83 (https://dejure.org/1984,6780)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1984 - 2 RU 45/83 (https://dejure.org/1984,6780)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 2 RU 45/83 (https://dejure.org/1984,6780)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 88
  • NZA 1985, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 194/60
    Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83
    Die Rechtsprechung des BSG zur absoluten Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 10 (s BSGE 3", 261, 26ü mwN) kann hier schon deshalb nicht herangezogen werden, weil ein Grenzwert für Radfahrer in der Rechtsprechung des BSG und des BGH nicht anerkannt ist (s BSGE 18, 179, 183; BGHSt 19, 82).
  • BGH, 07.08.1963 - 4 StR 270/63

    (Absolute) Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers - Bestimmung eines

    Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83
    Die Rechtsprechung des BSG zur absoluten Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 10 (s BSGE 3", 261, 26ü mwN) kann hier schon deshalb nicht herangezogen werden, weil ein Grenzwert für Radfahrer in der Rechtsprechung des BSG und des BGH nicht anerkannt ist (s BSGE 18, 179, 183; BGHSt 19, 82).
  • Drs-Bund, 16.12.1958 - BT-Drs III/758
    Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83
    Dies hatte schon der Regierungsentwurf vorgesehen (BT-Drucks III/758 S 7).
  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81

    Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25)

    Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83
    Sollte sich herausstellen, daß sich S. am Unfalltage zur Erledigung seiner Molenwärtertätigkeiten seines Fahrrades hätte bedienen wollen oder müssen, sei bei der Prüfung des Versicherungsschutzes zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes -BGH- (NJW 1982, 588) ein Radfahrer im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 1, 5 %o und 2 50 absolut fahruntüchtig sei.
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83
    Der Feststellung einer bestimmten Ursache für den Sturz, wie zB ein Ausgleiten oder Stolpern über die sich auf der Hole befindenden Eisenträger, bedarf es dabei nicht (BSG SozR 2200 EUR 550 Nr. 35; BSG Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 119/71 - BSG Urteil vom 29. Februar 198" - 2 RU 24/83 - Podzun, ZfS 197H, 101).
  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 264/57

    Gewährung einer Hinterbliebenenentschädigung - Gesichtspunkt des Vorliegens von

    Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83
    Aus diesem Grunde wird die gleichzeitig durch das UNVG in das Unfallversicherungsrecht eingefügte Vorschrift des 5 552 RVG, die vorbereitet durch die Rechtsprechung (vgl BSGE 14, 197), hinsichtlich der Erweiterung des Versicherungsschutzes die Binnenschiffahrt der Seeschiffahrt gleichstellt, nur für den eigentlichen Schiffahrtsbetrieb für anwendbar erachtet, nicht aber für Hilfs- oder Nebenbetriebe von Schiffahrtsunternehmen, die zwar als dessen Bestandteil bei der Binnenschiffahrts-Berufsgenossen- "11-.
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 239/73
    Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83
    Das LSG hat aber auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. G. und im Anschluß an die Feststellung, daß die Arbeitskollegen des Verstorbenen, als sie diesen zum letzten Mal gesehen haben, eine Alkoholeinwirkung nicht bemerkt hätten, rechtsfehlerfrei angenommen, daß S. sich bei einer Blutelkoholkonzentratipn von mindestens 2 " $o nicht im Vollrausch befand (s dazu BSGE H8, 224, 227; BSG Urteil vom 22. Januar 1976 - 2 RU 239/73 - unveröffentlicht) und noch einfache Handlungen zweckgerichtet ausführen konnte.
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 119/71
    Auszug aus BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83
    Der Feststellung einer bestimmten Ursache für den Sturz, wie zB ein Ausgleiten oder Stolpern über die sich auf der Hole befindenden Eisenträger, bedarf es dabei nicht (BSG SozR 2200 EUR 550 Nr. 35; BSG Urteil vom 30. November 1972 - 2 RU 119/71 - BSG Urteil vom 29. Februar 198" - 2 RU 24/83 - Podzun, ZfS 197H, 101).
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 2/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit -

    Die Vorschrift enthält für die Seeunfallversicherung eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, indem sie den Versicherungsschutz im Falle der Einwirkungen einer dem Schiffahrtsbetrieb eigentümlichen Gefahr auch auf Verhaltensweisen erstreckt, welche sonst allgemein dem privaten Lebensbereich zugeordnet werden (BSGE 42, 129, 131 = SozR 2200 § 548 Nr. 22), zB Schlafen, Essen, privater Zeitvertreib wie Fußballspielen (BSGE 57, 88, 89 = SozR 2200 § 538 Nr. 2; KassKomm-Ricke § 838 RVO RdNr 2; s auch Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 10 RdNr 3 zu der insoweit nicht geänderten Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII).
  • BSG, 14.11.1984 - 1 RS 3/83

    Seemannsbegriff - Steuermann eines Hafenschleppers - Überbrückungsgeld

    Das allein sagt aber über die Seemannseigenschaft dieser Personen nichts aus, sondern bedeutet lediglich, daß sie selbst bei Vorliegen dieser Seemannseigenschaft nicht bei der See-BG und damit auch nicht bei der Beklagten versichert sind (zum Rechtscharakter des § 835 RVO als einer reinen Zuständigkeitsregelung vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 28. Juni 1981 - 2 RU 45/83 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2021 - 2 SaGa 1/21

    Beschäftigungsanspruch - Einschränkung durch Gesundheitsattest - Weisungsrecht

    Bei offensichtlicher Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung besteht in Wahrheit kein ernstzunehmender Zweifel am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, so dass in einem solchen Fall allein mit der rein subjektiven Ungewissheit des Arbeitgebers über den Prozessausgang kein der Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entgegenstehendes überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründet werden kann ( BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - Rn. 83 ff., NZA 1985, 70 2).
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