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   BSG, 28.03.1985 - 2 RU 27/84   

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BSG, 28.03.1985 - 2 RU 27/84 (https://dejure.org/1985,7008)
BSG, Entscheidung vom 28.03.1985 - 2 RU 27/84 (https://dejure.org/1985,7008)
BSG, Entscheidung vom 28. März 1985 - 2 RU 27/84 (https://dejure.org/1985,7008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Unfallversicherungsträger - Rechtsnachfolger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 63
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Auszug aus BSG, 28.03.1985 - 2 RU 27/84
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes wurde auch schon vor Inkrafttreten des 5 AO SGB X am 1. Januar 1981 davon abhängig gemacht, daß ein besonders schwerwiegender und bedeutsamer Form- oder Inhaltsfehler vorlag, welcher offenkundig war (3 ua BSGE 24, 162 ff; Brackmann, aaO S 2312 II).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 15/90
    Der Kläger beanstandete erfolgreich die genannten Bescheide des Beklagten: Der Senat hob mit Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 27/84 - (BSGE 58, 63) den Bescheid vom 20. August 1981 auf, änderte den Bescheid vom 27. Januar 1982 ab und verurteilte den Beklagten, die Verletztenrente des Klägers in den Jahren 1981 und 1982 unter Berücksichtigung des durch den Bescheid der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft vom 14. Dezember 1979 festgestellten JAV anzupassen.

    Er meint, der Beklagte habe im angefochtenen Bescheid in Ausführung des Urteils des Senats vom 28. März 1985 (aaO) die Verletztenrente für die Jahre 1981 und 1982 entsprechend dem für das Jahr 1980 festgesetzten JAV in vollem Umfang angepaßt, und zwar unter Beachtung der für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in deren Satzung festgelegten Höchst-JAV.

    Der Beklagte trug im angefochtenen Bescheid vom 10. Juli 1985 zunächst dem Urteil des Senats vom 28. März 1985 (aaO) Rechnung, mit dem er die Rentenanpassung (Bescheid vom 20. August 1981) und die fehlerhafte Anpassung auf der Grundlage eines JAV von 60.000,-- DM (Bescheid vom 27. Januar 1982) beanstandet hatte.

    Über diese Rechtsfolge, wie sie der Kläger für die Folgezeit ab Juli 1983 begehrt, hat der Senat in seinem Urteil vom 28. März 1985 (aaO) nicht entschieden; das Gegenteil kann auch den Entscheidungsgründen nicht entnommen werden.

    Allein aus diesem Übergang der Entschädigungslast kann der Kläger den geltend gemachten Anspruch nicht herleiten, weil die §§ 669, 649 RVO nicht das Verhältnis des Versicherten zu dem zuständigen Versicherungsträger berühren (BSGE 58, 63, 64).

    Diesem Ergebnis widerspricht auch nicht der Grundsatz der Wahrung des Bestandes "wohlerworbener Rechte" des Verletzten (s Urteil des Senats vom 28. März 1985 - aaO - mwN).

    Den darüberhinausgehenden Betrag erhielt der Kläger bis zur Erhöhung des Höchst-JAV durch den Beklagten nur auf Grund der Bindungswirkung des Bescheides vom 14. Dezember 1979 (s Urteil des Senats vom 28. März 1985 - aaO-).

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Elterngeldbescheid - fingierte Geburt -

    Solange ein grundsätzlich dazu berechtigter Mitarbeiter die Bekanntgabe veranlasst hat, sind interne behördliche Befugnisse oder Zuständigkeiten ohne Belang (vgl BFHE 147, 205; 152, 32; BSGE 58, 63, 65 f = SozR 1300 § 45 Nr. 16; Steinwedel, aaO, RdNr 8; Krasney in Kasseler Komm, Stand März 2013, § 37 SGB X RdNr 3; Engelmann in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 37 RdNr 3 mwN), es sei denn, der Verwaltungsakt ist wegen Nichtigkeit (§ 40 SGB X) unwirksam (§ 39 Abs. 3 SGB X) .
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Die Rechtsprechung hat in ähnlichen Fällen bei sachlicher, instanzieller und/oder funktioneller Unzuständigkeit ebensowenig Nichtigkeit angenommen (vgl zB BSGE 59, 122, 126 = SozR 2200 § 253 Nr. 2 S 5 betr Errichtungsgenehmigung für BKK durch Regierungspräsidenten statt durch Bundesversicherungsamt; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16 S 44 betr Unfallrentenanpassung durch Verwaltungsberufsgenossenschaft statt Gemeindeunfallversicherung; BSG SozR 1500 § 54 Nr. 45 S 29 betr Verwaltungsakt durch Widerspruchs- statt Erstbehörde; BSGE 9, 171, 178 = SozR Nr. 1 zu § 368n RVO betr Verwaltungsakt der KÄV statt des Zulassungsausschusses).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 6 U 24/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit für einen Versicherungsfall nach

    Mit Schreiben vom 23. Mai 2006 hielt die Klägerin an ihrer Forderung fest und legte dar, dass die Entschädigungspflicht des neu zuständigen Trägers der gesetzlichen Unfallversicherungsträgers nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch dann nicht entfalle, wenn der Anspruch zu Unrecht anerkannt worden sei (BSG, Urteil vom 28. März 1985 - 2 RU 27/84 - BSGE 58, 63 = SozR 1300 § 45 Nr. 16).

    Vielmehr beinhalten diese Vorschriften Regelungen, welche unmittelbar nur unter den beteiligten Versicherungsträgern gelten und keine Mitwirkungsrechte des Versicherten betreffen, der einen gesetzlichen Wechsel der Zuständigkeit nicht verhindern kann (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 1985, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1990 - 2 RU 15/90 - juris).

    Ein Eingriff in seine Rechtsposition anlässlich des mit der Überweisung akzessorischen Übergangs der Unfalllast ist überhaupt nur erlaubt, wenn das Gesetz ihn ausdrücklich zulässt (BSG, Urteil vom 28. März 1985, a.a.O.; Urteil vom 29. November 1990, a.a.O.; Beschluss vom 23. August 1989, s.o.).

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Abgrenzung - Zusicherung -

    Diese Folge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dieser schwerwiegende Mangel auch offenkundig ist, wie es inzwischen § 40 Abs. 1 SGB X allgemein voraussetzt (vgl BSGE 24, 162, 165 ff = SozR aaO; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 238/66 - = Breith 1970, 580; BSG, Urteil vom 25. August 1971 - 2 RU 235/68 - = SGb 1971, 393; BSG, Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 72/87 - = HV-Info 1988, 1601).

    Offenkundig in diesem Sinne ist ein schwerwiegender Mangel dann, wenn er einem aufmerksamen und verständigen Staatsbürger ohne weiteres, also ohne besondere Sachkenntnis und ohne Heranziehung irgendwelcher Aufklärungsmittel, erkennbar ist (BSGE 24, 162, 168 = SozR aaO; BSGE 58, 63, 65 = SozR 1300 § 45 Nr. 16; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, § 40 RdNr 9 mwN).

  • LSG Sachsen, 20.03.2023 - L 6 U 67/20

    Arbeitsunfall eines Versicherten, dessen Verdienst oberhalb des Höchst-JAV liegt

    Dies entspricht den Grundsätzen zu der Frage des Bestandes der "wohlerworbenen Rechte" des Verletzten, welche vom Reichsversicherungsamt (RVA) entwickelt, vom BSG übernommen worden und in der Literatur allgemein anerkannt sind (BSG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 RU 27/84, RdNr. 14 m. w. N., juris).

    Ein Eingriff in eine bereits erworbene Rechtsposition bedarf aber einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 RU 27/84, RdNr. 14 m. w. N., juris), die § 137 SGB VII nicht zu entnehmen ist.

    Denn schon nach ihrer Stellung im Gesetz betreffen diese Vorschriften gerade nicht das Verhältnis des Versicherten zu dem zuständigen Versicherungsträger, sondern beinhalten Regelungen, welche unmittelbar nur unter den beteiligten Versicherungsträgern gelten (BSG, Urteil vom 28.03.1985 - 2 RU 27/84, RdNr. 14, juris).

  • BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 15/78

    Ausreichende Schutzvorkehrung - Witterungsverhältnisse - Durchführung von

    Der Vertrauensschutz wird im Bereich des AFG auf bestimmte Fälle der Rückforderung zu Unrecht gewährter Leistungen beschränkt (vgl BSGE 58, 63, 68 = SozR 4400 5 454 Nr. 4 und BSGE 44, 260, 264 = SozR 4400 5 454 Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2014 - L 6 U 812/14
    Diese Folge tritt vielmehr nur dann ein, wenn dieser schwerwiegende Mangel auch offensichtlich ist (§ 40 Abs. 1 SGB X) Offensichtlich in diesem Sinne ist ein schwerwiegender Mangel dann, wenn er einem aufmerksamen und verständigen Staatsbürger ohne weiteres, also ohne besondere Sachkenntnis und ohne Heranziehung irgendwelcher Aufklärungsmittel, erkennbar ist (BSGE 24, 162, 168; 58, 63, 65).
  • BSG, 29.01.1980 - 3 RK 23/79
    Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ist hier ebensowenig ersichtlich wie ein Verstoß gegen Treu und Glauben; das Vertrauen darauf, daß ein anderer sein bisheriges rechtswidriges Verhalten fortsetzen' werde" wird von der Rechtsordnung nicht geschützt (vgl BSGE 7, 75, 78; 15, 40, 44; 58, 63, 68; BSG in SozR Nr. 2 zu 5 1 d.14. DVO/AVAVG und in SozR 2200 5 4237 RVG Nr. 10).
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 5/77
    daß eine Verwaltungsübung, die dem Gesetz widerspricht, keinen Anspruch auf Gleichbehandlung gibt (vgl BSGE 58, 63, 68 mit weiteren Nachweisen, Urteil vom 25.40.4978 - 4 RA 4/78 - }. Die jetzige Handhabung der Beklagten, abgefundene Renten nur dam wieder zu gewähren, wenn dies "für ein gesichertes Einkommen des Versicherten notwendig" ist, kann nicht beanstandet werden, weil sie dem Zweck der Ermessensvorschrift des 5 644 Abs. 2 EVO entspricht (@ 59 Abs. 2 SGB 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1999 - L 5 U 25/98

    Überweisungsverfahren und Übergang der Unfalllasten

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