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   BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84   

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https://dejure.org/1986,12661
BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84 (https://dejure.org/1986,12661)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1986 - 9b RU 68/84 (https://dejure.org/1986,12661)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 9b RU 68/84 (https://dejure.org/1986,12661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Ordnungsdienst - Mitglied einer politischen Partei - Beschäftigung - Öffentlich-rechtliche Institutionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 284
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    durch ihre Beteiligung an den Wahlen teil, die ohne die Parteien nicht durchgeführt werden könnten (BVerfGE 52, 63, 82).

    Als notwendige politische Handlungseinheiten im demokratischen Staat tragen sie dazu bei, die Wähler zu politisch aktionsfähigen Gruppen zusammenzuschließen und ihnen so einen wirksamen Einfluß auf das staatliche oder kommunale Geschehen zu ermöglichen (vgl BVerfGE 52, 63, 82 mwN).

    Dem liefe "eine staatlich-institutionelle Verfestigung und Einfügung in den Bereich der organisierten Staatlichkeit" zuwider (vgl BVerfGE 52, 63, 92).

    Parteien sind daher lediglich "Zwischenglieder zwischen dem Bürger und den Staatsorganen" (BVerfGE 52, 63, 82 ff).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG geht ganz offensichtlich davon aus (BVerfGE 26, 186, 195 f; 27, 312, 320 f).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG geht ganz offensichtlich davon aus (BVerfGE 26, 186, 195 f; 27, 312, 320 f).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    Das BVerfG hat eine Einordnung der Parteien als Staatsorgane anfangs zwar nicht ausschließen wollen (vgl BVerfGE 1, 208, 225); seine Urteile zur Parteienfinanzierung und zur Wahlwerbung lassen jedoch keinen Raum mehr für eine solche Auslegung (vgl BVerfGE 20, 56 ff; MH, 125 ff; 52, 63 ff).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    Das BVerfG hat eine Einordnung der Parteien als Staatsorgane anfangs zwar nicht ausschließen wollen (vgl BVerfGE 1, 208, 225); seine Urteile zur Parteienfinanzierung und zur Wahlwerbung lassen jedoch keinen Raum mehr für eine solche Auslegung (vgl BVerfGE 20, 56 ff; MH, 125 ff; 52, 63 ff).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    Die tatsächliche Gestaltung dieses Verhältnisses und nicht ihre Bewertung durch die Beteiligten über die Rechtsfolgen bilden die Grundlage der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung (vgl BSGE 16, 289, 291 f : SozR Nr. 30 zu 5 165 RVO).
  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 83/80

    Unfallversicherungsschutz von Vereinsmitgliedern bei Tätigkeiten im Verein

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    Zwar bestand für den Kläger als Parteimitglied nicht aufgrund gesetzten Rechts die Verpflichtung, derart aktiv im Rahmen der politischen Zielsetzungen der CDU mitzuwirken (vgl Urteil des BSG vom 29. April 1982, 2 RU 83/80, in HVGBG RdSchr VB 127/82).
  • BVerfG, 09.12.1985 - 1 BvR 853/85

    Sozialgerichte: Berufung ehrenamtlicher Richter - Hessen

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    Dies steht im Ergebnis auch nicht dem Beschluß des Dreierausschusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. Dezember 1985 (1 BvR 853/85, 10M3/85, 1118/85) entgegen.
  • BSG, 26.09.1985 - 1 S 12/85

    Amtsenthebung einer Richers - Ehrenamtlicher Richter - Mängel des

    Auszug aus BSG, 29.01.1986 - 9b RU 68/84
    Das hat der 1. Senat des BSG in seinem Beschluß vom 26. September 1985 - 1 S 12/85 - (SozR 1500 EUR 22 Nr. 1), der alle ehrenamtlichen Richter des BSG betrifft, festgestellt.
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