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   BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84   

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https://dejure.org/1985,1313
BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84 (https://dejure.org/1985,1313)
BSG, Entscheidung vom 06.11.1985 - 8 RK 20/84 (https://dejure.org/1985,1313)
BSG, Entscheidung vom 06. November 1985 - 8 RK 20/84 (https://dejure.org/1985,1313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Vertrauensschutz - Verwirkung - Teile eines Gesamtbetriebes - Regelungen der Unternehmensleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 87
  • NZA 1986, 764
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 11/82
    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Die Unterlassung der notwendigen Beiladung ist daher rechtens (BSG, Urteil vom 29. Juni 1979 - 8b/3 RK 49/77 - BSGE 48, 238, 241 = SozR 2200 § 250 Nr. 5 und Urteil vom 14. April 1983 - 8 RK 11/82 - SozR 2200 § 245 Nr. 3).

    Maßgeblich sind in diesem Falle die Verhältnisse im Zeitpunkt der "Inanspruchnahme" (Urteile des erkennenden Senats vom 13. Juli 1978 und 14. April 1983, a.a.O.).

    Da gegen liegt nur ein unselbständiger Betriebsteil vor, wenn eine Produktionsstätte in bezug auf die Gesamtheit der eingesetzten Arbeitsmittel über keinen selbständigen Leitungsapparat verfügt (vgl. BSGE 37, 245, 246) und zwischen der vorhandenen "Zentrale" und der Produktionsstätte auf dem Gebiet der Planung, der Entwicklung, der Produktion und des Vertriebes eine derart starke organisatorische Verflechtung besteht, daß eine Verselbständigung nicht ohne grundlegende Umwandlung der Organisationsstruktur möglich wäre (Urteile des erkennenden Senats vom 13. Juli 1978 und 14. April 1983, a.a.O.).

    Nur wenn eine BKK ihre Zuständigkeit auf einen selbständigen Betrieb desselben Unternehmers erweitert, muß dies mit Hilfe eines Anschlußerrichtungsverfahrens geschehen (Urteil des erkennenden Senats vom 14. April 1983, a.a.O.).

  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Dabei kann dahinstehen, ob es sich im vorliegenden Falle um Feststellungsklagen nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) - Zuständigkeitsklage - oder um eine Klage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG - Feststellung eines Rechtsverhältnisses - handelt (BSGE 18, 190, 193; vgl. zu dieser Problematik auch Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 2. Aufl., § 55 Anm. 12).

    Ein berechtigtes Interesse der Kläger zu 2.) bis 4.) an der baldigen Feststellung in dem von ihnen beantragten Umfang ist daher zu bejahen (vgl. dazu BSGE 15, 118, 126; 18, 190, 193; Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 2. Aufl., § 55 Anm. 7 und 15).

    Der Grundsatz der einheitlichen Kassenzuständigkeit aller in einem Betrieb beschäftigten Versicherungspflichtigen (vgl. BSGE 18, 190, 195) muß daher vor den Belangen hinzukommender Arbeitnehmer den Vorrang haben.

  • BSG, 22.05.1974 - 5 RKn 7/73

    Betriebe der Steine und Erden - Überwiegend unterirdischer Betrieb -

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Unter einem Betrieb versteht man im allgemeinen die auf Erreichung eines arbeitstechnischen Zwecks gerichtete organisatorische Zusammenfassung personeller, sächlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbständigen Einheit (BSGE 37, 245, 246 mit Nachweisen aus dem Schrifttum; vgl. auch BSGE 32, 177, 178).

    Da gegen liegt nur ein unselbständiger Betriebsteil vor, wenn eine Produktionsstätte in bezug auf die Gesamtheit der eingesetzten Arbeitsmittel über keinen selbständigen Leitungsapparat verfügt (vgl. BSGE 37, 245, 246) und zwischen der vorhandenen "Zentrale" und der Produktionsstätte auf dem Gebiet der Planung, der Entwicklung, der Produktion und des Vertriebes eine derart starke organisatorische Verflechtung besteht, daß eine Verselbständigung nicht ohne grundlegende Umwandlung der Organisationsstruktur möglich wäre (Urteile des erkennenden Senats vom 13. Juli 1978 und 14. April 1983, a.a.O.).

  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Der Senat kann die Frage offenlassen, ob Gewohnheitsrecht im Widerspruch zum geschriebenen Recht entstehen kann (verneinend BSGE 43, 289, 291; a.A. BGHZ 37, 219, 224).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Die Verwirkung setzt voraus, daß der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraumes unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSGE 35, 91, 95; 47, 194, 196).
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB-) auch für das Sozialversicherungsrecht (vgl. BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 41, 275, 278) anerkannt.
  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 74/76

    Voraussetzungen der notwendigen Beiladung - Höhe der Beiträge zu den

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Der Senat kann die Frage offenlassen, ob Gewohnheitsrecht im Widerspruch zum geschriebenen Recht entstehen kann (verneinend BSGE 43, 289, 291; a.A. BGHZ 37, 219, 224).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB-) auch für das Sozialversicherungsrecht (vgl. BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 41, 275, 278) anerkannt.
  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Die Verwirkung setzt voraus, daß der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraumes unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSGE 35, 91, 95; 47, 194, 196).
  • BSG, 29.08.1963 - 3 KR 12/63

    Geltendmachung einer Ersatzforderung des Fürsorgeträgers von der Krankenkasse bei

    Auszug aus BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84
    Gewohnheitsrecht entsteht nur durch eine lang dauernde, oft auf der Rechtsprechung der Gerichte beruhenden Übung, die durch Rechtsüberzeugung getragen wird und nicht nur nach dem Willen der unmittelbar Beteiligten, sondern auch der Allgemeinheit Ausdruck geltenden Rechts ist (BSGE 11, 126, 128; 20, 10, 18; 21, 209, 219; 56, 185, 188f.).
  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der

  • BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63

    Zuschuss für jeden Entbindungsfall im Rahmen der Familienwochenhilfe; Fortgeltung

  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 8/83

    Berechnung der Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung für Seeleute -

  • BSG, 04.12.1959 - 3 RJ 201/56
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
  • BVerfG, 11.10.1960 - 1 BvL 2/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 Selbsverwaltungsgesetz

  • BSG, 26.09.1985 - 1 S 12/85

    Amtsenthebung einer Richers - Ehrenamtlicher Richter - Mängel des

  • BSG, 29.06.1979 - 8b/3 RK 49/77
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