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   BSG, 20.12.1957 - 7 RKg 4/56   

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BSG, 20.12.1957 - 7 RKg 4/56 (https://dejure.org/1957,9071)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1957 - 7 RKg 4/56 (https://dejure.org/1957,9071)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1957 - 7 RKg 4/56 (https://dejure.org/1957,9071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 213
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Zur Sozialversicherung gehört jedenfalls die gemeinsame Deckung eines möglichen, in seiner Gesamtheit schätzbaren Bedarfs durch Verteilung auf eine organisierte Vielheit (vgl. BSGE 6, 213 [218, 227 f.]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Zur Sozialversicherung gehört jedenfalls die gemeinsame Deckung eines möglichen, in seiner Gesamtheit schätzbaren Bedarfs durch Verteilung auf eine organisierte Vielheit (vgl. BSGE 6, 213 [218, 227 f.]).
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Dabei kommt es nicht allein darauf an, individuelle Not zu lindern, sondern auch vorbeugend und helfend in einem weiteren, allgemeinen Sinn zu handeln; erfasst sind in diesem Zusammenhang insbesondere auch neue Lebenssachverhalte (so schon BSGE 6, 213, 219; BVerfGE 108, 186, 214).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Zur Sozialversicherung gehöre jedenfalls die gemeinsame Deckung eines möglichen, in seiner Gesamtheit schätzbaren Bedarfs durch Verteilung auf eine organisatorische Vielfalt (vgl. BSGE 6, 213 [218, 227 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    b) Den grundsätzlichen Ausführungen des Bundessozialgerichts über das Wesen der Sozialversicherung (BSG 6, 213 [218, 227 f.]) ist zuzustimmen.
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den

    Zutreffend weist das LSG in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Abkehr vom auch im SGB XI verankerten Grundsatz der Aufteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (BSG vom 20. Dezember 1957, BSGE 6, 213, 227) unter den in § 58 Abs. 3 Satz 1 SGB XI normierten Voraussetzungen weder die Zuordnung der sozialen Pflegeversicherung zur Sozialversicherung in Frage stellt noch gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt.
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Wochenschrift 1981, 2107 = Juristenzeitung 1981, 438; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 74, Rdnrn. 46, 48, 50; ebenfalls für weite Auslegung des Begriffes: "Fürsorge": BSGE 6, 213, 217 ff.; BVerwGE 19, 94, 96 f.).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R

    Aufteilung der Beitragslast in der sozialen Pflegeversicherung bei

    Zutreffend weist das LSG in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Abkehr vom auch im SGB XI verankerten Grundsatz der Aufteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (BSG vom 20. Dezember 1957, BSGE 6, 213, 227) unter den in § 58 Abs. 3 Satz 1 SGB XI normierten Voraussetzungen weder die Zuordnung der sozialen Pflegeversicherung zur Sozialversicherung in Frage stellt noch gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt.
  • VerfGH Berlin, 20.01.2021 - VerfGH 105/19

    Volksbegehren "über ein Gesetz zur Verbesserung der Patient*innensicherheit im

    Zur Sozialversicherung gehört jedenfalls die gemeinsame Deckung eines möglichen, in seiner Gesamtheit schätzbaren Bedarfs durch Verteilung auf eine organisierte Vielheit (BVerfGE a. a. O. unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 20. Dezember 1957 - 7 RKg 4/56 -,BSGE 6, 213 ).
  • BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66

    Anspruch eines Beamten der Finanzverwaltung auf Kindergeld bei gleichzeitigem

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 erschöpft sich nicht nur in dem Gebot der gleichen Rechtsanwendung durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, sondern bindet auch den Gesetzgeber als unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 1, 16, Leitsatz 18; BSG 6, 213, 229).

    Zwar liegt nunmehr dem BKGG die Auffassung zugrunde, daß die Schaffung eines "gerechten Familienausgleichs" Aufgabe der Allgemeinheit sei (BT-Drucksache IV 18 S 11/12); im KGG war dagegen der Gedanke vorherrschend, daß durch das Kindergeld der "Leistungslohn" auf einen "familiengerechten Lohn" auszurichten sei (BSG 6, 213, 226).

  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 6.65

    Rechtliche Wirkungen eines nachehelichen Unterhaltsverzichts auf den Anspruch auf

  • LSG Sachsen, 26.08.1998 - L 1 KN 40/97
  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz;

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz;

  • BFH, 04.02.1976 - I R 200/73

    Versorgungseinrichtung des öffentlichen Rechts für eine bestimmte Gruppe freier

  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 144/63

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz; Ausschluss

  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 43.62

    Zurückweisung einer Revision - Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten für

  • LSG Sachsen, 10.06.1998 - L 1 P 1/96
  • BGH, 12.12.1975 - IV ZR 211/74

    Wesentliche Merkmale einer echten Versicherung auch bei einer Körperschaft des

  • BSG, 09.04.1963 - 10 RV 1059/60

    Versorgung nach der Personenschädenverordnung - Versorgung nach dem

  • BSG, 10.07.1969 - 7 RKg 19/67

    Öffentlich-rechtliche Anstalten - Privatrechtliche Geschäftstätigkeit -

  • BSG, 20.09.1961 - 7 RKg 40/58
  • LSG Berlin, 02.11.1976 - L 13 V 54/76
  • BSG, 21.02.1962 - 7 RKg 8/61
  • BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 15/64
  • BSG, 22.11.1960 - 7 RKg 11/58
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