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   BSG, 10.07.1986 - 11a RA 24/85   

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https://dejure.org/1986,6522
BSG, 10.07.1986 - 11a RA 24/85 (https://dejure.org/1986,6522)
BSG, Entscheidung vom 10.07.1986 - 11a RA 24/85 (https://dejure.org/1986,6522)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 11a RA 24/85 (https://dejure.org/1986,6522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Für die Versicherteneigenschaft iS des § 13 Abs 1a Nr 2 Buchst a AVG sind auch vor dem Rehabilitationsantrag liegende Nachversicherungszeiten zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 08.06.1988 - BT-Drs 11/2437
    Auszug aus BSG, 10.07.1986 - 11a RA 24/85
    In der Gesetzesbegründung zu den Neuregelungsgesetzen von 1957 steht indessen nur, daß die Regelung der Nachversicherung im wesentlichen dem in den Ländern der ehemaligen britischen Zone geltenden Recht entspreche (BT-Drucks. 11/2437 S. 85); für ein Abweichen vom Wortlaut des dort zuvor geltenden § 1242a Abs. 2 RVO a.F. ist keine Begründung gegeben.
  • BSG, 16.03.1979 - 11 RLw 3/78

    Antragstellung - Zeitpunkt - Zeitraum bis zur Bescheiderteilung

    Auszug aus BSG, 10.07.1986 - 11a RA 24/85
    Der Senat kann sich darauf beschränken, als Zeitpunkt der Antragstellung hier allein den 30. November 1978 zugrunde zu legen; er kann offen lassen, ob nicht entsprechend den zu § 14 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte in BSGE 48, 104, 105 entwickelten Gedanken auch hoch jeder spätere Zeitpunkt bis zur Bescheiderteilung - bei zwischenzeitlicher Selbsthilfe, wie sie das LSG hier für möglich gehalten hat: bis zu dieser Selbsthilfe - als Zeitpunkt der Antragstellung angesehen werden müßte.
  • BSG, 26.05.1970 - 12 RJ 98/69

    Dienstherrenwechsel - Aufschiebung von Nachversicherungsbeiträgen -

    Auszug aus BSG, 10.07.1986 - 11a RA 24/85
    Demgegenüber kann nach der Auffassung des 12. Senats (BSGE 31, 177, 182 = SozR Nr. 10 zu § 1303 RVO) in dem Anknüpfen an die "nachzu-entrichtenden" Beiträge durchaus ein Sinn gesehen werden, weil so die Rechtspflicht zur Nachversicherung eine vorzeitige Rechtswirkung der noch zu leistenden Nachversicherungsbeiträge auslöst; auf deren Entrichtung habe der Berechtigte nämlich kaum Einfluß.
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84

    Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 10.07.1986 - 11a RA 24/85
    Aufgrund der tatsächlichen Nachentrichtung hat dementsprechend der 4a Senat im Urteil vom 14. Mai 1985 (SozR 1300 § 104 Nr. 6 S. 15) die Versicherteneigenschaft i.S. von § 13 Abs. 1a Nr. 1 unter Anwendung der §§ 1404 Abs. 4 Satz 1, 1232 Abs. 5a RVO (= §§ 124 Abs. 4 Satz 1, 9a AVG) bejaht.
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R

    Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung

    Sind aber Beiträge "nachzuentrichten", bedeutet dies, dass sie auch tatsächlich nachentrichtet werden müssen (BSGE 31, 177, 182 = SozR Nr. 10 zu § 1303 Reichsversicherungsordnung; offen lassend BSGE 60, 154, 156 f = SozR 2200 § 1402 Nr. 8).
  • SG Aachen, 22.04.2005 - S 2 RA 48/04

    Rentenversicherung

    Das BSG ließ für den Geltungsbereich von § 124 AVG diese Frage zunächst offen (vgl. Urteil vom 10.07.1986, Az. 11a RA 24/85), wobei es allerdings darauf hinwies, dass zumindest eine eingetretene Verjährung einer Anerkennung als Beitragszeit entgegenstehen könnte.
  • LSG Saarland, 18.03.2004 - L 1 RA 77/01

    Nachversicherungsfall - unversorgtes Ausscheiden aus einem Beamtenverhältnis -

    Der 11a. Senat des BSG habe in seinem Urteil vom 10.07.1986 - 11a RA 24/85 - offen gelassen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen sei.
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