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   BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84   

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https://dejure.org/1986,15496
BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84 (https://dejure.org/1986,15496)
BSG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 8 RK 69/84 (https://dejure.org/1986,15496)
BSG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 8 RK 69/84 (https://dejure.org/1986,15496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankengeldanspruch - Ersatzkasse - Ruhen eines Anspruches - Versorgungskrankengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 189
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84
    BVerfGE 51, 35b, 363 mwN; 69, 272, 300, 310).

    Das schützenswerte Vertrauen bei einem entwertenden Eingriff ist daher geringer als etwa in der Rentenversicherung (BVerfGE 69, 272, 309).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97" 105; 8, 27ü, 329; 36, 73, 8A).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84
    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen vernindert, unterliegt weitgeheno seiner Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 31, 185, 189, 190, 192; 53, 313, 331, 332)(.
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84
    Die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips obliegt vielmehr im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97" 105; 8, 27ü, 329; 36, 73, 8A).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 69/84
    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen vernindert, unterliegt weitgeheno seiner Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 31, 185, 189, 190, 192; 53, 313, 331, 332)(.
  • BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht -

    Das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG enthält vorrangig einen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen, die einen Ausgleich der sozialen Gegensätze schafft (BVerfG vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 278, 288; BVerfG vom 16. Juli 1985, SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 136; BSG vom 20. August 1986, BSGE 60, 189, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 50).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld -

    Selbst wenn aufgrund der vorgenommenen Abgrenzungen in Einzelfällen Unbilligkeiten oder Härten auftreten, wäre es keine Aufgabe des Sozialstaatsprinzips, solche zu modifizieren (vgl BSGE 60, 189, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 50; BVerfGE 69, 272, 314 f).
  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 19/94

    Erlass einer bereits vorliegenden Rechtsverordnung als Gesetz durch Bezugnahme

    Selbst wenn aufgrund der vorgenommenen Abgrenzung in Einzelfällen Unbilligkeiten oder Härten auftreten sollten, wäre es keine Aufgabe des Sozialstaatsprinzips, solche zu modifizieren (vgl BSGE 60, 189, 193 = SozR 2200 § 183 Nr. 50; BVerfGE 69, 272, 314 f).
  • LSG Hessen, 29.11.1996 - L 10 Ar 906/94

    Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - Ersatztatbestand - Krankengeldbezug aufgrund

    Wie bereits nach früherem Recht (vgl. dazu BSG, Urteil vom 20. August 1986 - 8 RK 69/84 - SozR 2200 § 183 Nr. 50) gehören die Ersatzkassen zur Sozialversicherung.

    Der im Anschluss daran erfolgende Bezug des Krankengeldes, das als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung den Lohn- oder Einkommensverlust des (freiwillig oder Pflicht-)Versicherten im gesetzlich vorgesehenen Umfang ersetzen, mithin sein individuelles, auf seiner Arbeitsleistung beruhendes Nettoeinkommen in angemessener Weise sichern soll (BSG, Urteil vom 20. August 1986, a.a.O.), indiziert das Unvermögen des Klägers, in der Zeit des Krankengeldbezuges durch eine Beschäftigung die "kleine Anwartschaftszeit" zu erfüllen.

  • BSG, 10.08.1993 - 14b/4 REg 3/91

    Erziehungsgeld - Einkommen - Erlöschen

    Sie hat etwa in Fällen, in denen das Ruhen eines Anspruchs wegen Zusammentreffens mit einem anderen gleichartigen Anspruch angeordnet wird, aus dem Normzweck, Leistungskumulierungen zu verhindern, geschlossen, daß der erste Anspruch nur bis zur Höhe des hinzutretenden Anspruchs ruht, auch wenn der Gesetzeswortlaut keine entsprechende Einschränkung (zB "insoweit") enthält, sondern nur das Zusammentreffen als Voraussetzung des Ruhens (zB "wenn") nennt (BSGE 62, 77, 81 == SozR 2200 § 1284 Nr. 2; BSGE 44, 226, 229 - SozR 2200 § 1241 Nr. 5; vgt auch BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54), wenn eine entgegenstehende Absicht des Gesetzgebers nicht erkennbar war (vgl. hierzu BSGE 60, 189 = SozR 2200 § 183 Nr. 60).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2015 - L 11 KR 797/15
    Die Verfassungsmäßigkeit (insb im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG) von gesetzlichen Normen mit derartigen Zwecken ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich anerkannt (vgl BVerfG 15.06.1971, 1 BvR 88/69 ua, BVerfGE 31, 185, 189 f, 193 f, SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG [Zusammentreffen von Arbeitslosengeld und Altersruhegeld]; BVerfG 31.03.1980, 1 BvR 229/80, SozR 2200 § 183 Nr. 32; 11.07.1980, 1 BvR 491/80, SozR 2200 § 183 Nr. 32: "RVO § 183 Abs. 4 mit der von den Sozialgerichten zugrunde gelegten Auslegung verletzt nicht GG Art. 3 Abs. 1. Diese Regelung soll den Doppelbezug von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung verhindern" mwN; BVerfGE 53, 313, 331 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BSGE 73, 10, 17 f; vgl auch BSG 20.08.1986, 8 RK 69/84, BSGE 60, 189, BSG SozR 2200 § 183 Nr. 50).
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